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Ab 01.02.2007 Neue Regelung
Am 1. Februar wurde vom Bundestag die Neufassung des Wasch- und Reinigungsmittelgesetzes (WRMG) beschlossen. Darin wurden u.a. die Härtebereiche an europäische Standards angepasst und die Angabe "Grad deutscher Härte" (°dH) wird durch die Angabe "Millimol Calciumcarbonat je Liter" ersetzt. Wasserversorgungsunternehmen werden wohl weiterhin auch die Gesamthärte veröffentlichen, dies ist im Gesetz aber nicht vorgeschrieben.r>r>Die neuen Härtebereiche unterscheiden sich kaum von den alten, nur werden die Bereiche 3 und 4 zum Härtebereich "hart" zusammengelegt und die Ziffern 1,2,3 und 4 werden durch die, bereits benutzen, Beschreibungen "weich", "mittel" und "hart" ersetzt.r>r>Die neuen Härtebereich sind wie folgt definiert:r>r>Härtebereich "weich" weniger als 1,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht 8,4 °dH)r>r>Härtebereich "mittel" 1,5 bis 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht 8,4 bis 14 °dH)r>r>Härtebereich "hart" mehr als 2, 5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht mehr als 14 °dH)r>r>Quelle: http://www.wasser.de/aktuell/forum/index.pl?job=thema&tnr=100000000003777(Wasser.de Forum, geschrieben von JayBee)
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neue Definition ab 01.02.2007
alte Definition bis 01.02.2007
Gesamthärte: 1,0 mmol/l = 10,0 °f (französische Grad) = 5,6 °d (Grad deutescher Härte) Härtegrade 1 °f (französische Härtegrad) = 0.56 °d (deutsche Härtegrad) |
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Archiv
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