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Kategorie: > Verordnungen / Richtlinien / Satzungen
Mindestwasserdruck
Gast (Johannes Freudenstein)
(Gast - Daten unbestätigt)

  06.06.2000

Guten Tag,

in unserem 3-Familienhaus liegt am Hausanschluss lediglich ein statischer Wasserdruck von 2,7 bar an, der bei Wasserentnahme auf unter 2,5 bar absinkt. Die hoechstgelegene Entnahmestelle liegt etwa 12 m hoeher als der Hausanschluss. In der 2. Etage ist es nicht moeglich, Waschnaschine und Spuelmaschine gleichzeitig zu betreiben, da der Geschirrspueler wegen Druckmangels abschaltet. Saemtliche Installationen (Hausanschluss, Steigleitungen...) sind technisch OK. Sicher koennten die Leitungsquerschnitte noch etwas groesser sein, aber daran sollte es eigentlich nicht liegen.

Kann mir jemand mit folgenden Informationen helfen?
Welchen Mindestwasserdruck muss der Wasserversorger liefern?

Welche Massnahmen kann man vom Versorger fordern, um einen ausreichenden Druck zu gewaehrleisten?

Ich bin fuer jeden Hinweis dankbar, da ich noch immer davor zurueckschrecke, fuer einige TDM eine Druckerhoehungsanlage zu installieren.

Johannes Freudenstein




Anzahl der unterhalb stehenden Antworten: 2
Gast (Johannes Freudenstein)
(Gast - Daten unbestätigt)

  13.06.2000
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Rainer Schmitz vom 12.06.2000!  Zum Bezugstext

Hallo Rainer,

vielen Dank fuer die schnelle Antwort. Der Tip mit dem Versorgungsvertrag ist gut, ich werde mir den Text besorgen.

Zwei kleine Zusatzfragen zur DIN habe ich noch:

Wie ist denn der Mindest_fliess_druck definiert? Ist das der Druck, der auch bei normaler Wasserentnahme nicht unterschritten werden darf?

Geht die DIN von einer bestimmten Geschosshoehe aus? Wir haben Raumhoehen von 3,20 bis 3,40 m und da muessten doch sicherlich andere Werte gelten als bei 2,40 m / Stockwerk. Bei Keller, EG und 2 OG kommt ja rechnerisch schnell eine weitere Etage dazu.

Vielen Dank und beste Gruesse

Johannes

Gast (Rainer Schmitz)
(Gast - Daten unbestätigt)

  12.06.2000

Hallo Johannes,

die DIN 1988 sieht einen Mindestfließdruck für Häuser mit EG=2,0 bar, EG+1.OG=2,35 bar, EG+2.OG=2,70 bar und EG+3.OG mit 3,05 bar vor. Diese Werte gelten nach der Wasseruhr.
Sicherlich wäre es sinvoll in den Versorgungsvertrag zu schauen, ob dort etwas über den Mindestfließdruck angegeben ist.

Rainer
www.people.freenet.de/brunnen




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