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Kategorie: > Technik > Brunnen / Quellen / Pumpen
Brunnen bohren Was beachten?
Gorbi
(Mailadresse bestätigt)

  07.02.2020

Sehr geehrter Forumbetreiber, werte Experten,
dies ist mein erster Beitrag hier, und ich möchte als Laie mit technischem Verständis um Hinweise zur Wasserversorgung per Brunnen bitten.
Die untere Wasserbehörde teilte mir auf Anfrage schriftlich mit, daß die private Nutzung von Grundwasser (nach Anzeige) ohne weitere Verwaltungsakte möglich sei. Seit Jahren spare ich deshalb auf das Bohren eines Brunnens hin. Die Preisauskünfte von Brunnenbaufirmen belaufen sich in der Größenordnung von mehreren Tausend Euro (bis zu 5.000,—). Vielleicht liegt es daran, daß meine Angaben zu unpräzise waren.
Folgende Informationen konnte ich geben:
- Grundwasserbrunnen im Garten hinter dem Haus (Wohngebiet in der Stadt)
Drei Optionen:
1.) Brunnen mit Schwengelpumpe (Billigvariante für einfache Gartenbewässerung mit Gießkanne)
2.) Brunnen mit Schwengelpumpe und Tiefbrunnenpumpe für die Gartenbewässerung, Brunnendurchmesser min. 100 mm
3.) Brunnen für eine alternative Versorgung des Hauses mit Trinkwasser (zur privaten Eigennutzung)

In einem Geoinformationsportal habe ich die folgenden Rahmenbedingungen recherchiert:
- Grundwasserleiter: NL2 (glazifluviatile Sande zwischen Saale- und Weichselkomplex),
 Schutzgrad durch Deckschicht: hoch
- Grundwasserüberdeckung mit weichselzeitlichem Geschiebemergel
- Grundwasserflurabstand > 10 m
- Grundwasserhöhengleiche: 8 m
- Grundwasserneubildung > 250 mm/a
- Ressourcen: nutzbares Dargebot mit hydraulischen Einschränkungen
- Höhe des Flurstückes: 15 m ü. N.N.
- Tiefenlage der Süß-Salzwassergrenze: -25 bis -50 m

Das Bohrgerät muß durch einen Heckdurchgang passen, kann aber bei Vorhandensein entsprechenden Geräts auch über die Hecke (2 m hoch) gehoben werden.
Die Brunnenbohrung soll keine größeren Erdarbeiten erfordern.
Die oberste Zapfstelle befindet sich im Dachgeschoß, ca. 10 m über der Gartenfläche (nur für Option 3 relevant).

EIne Firma hält für einen Tiefbrunnen eine DN 100-Bohrung für ausreichend, die andere würde einen DN 1.000-Schacht mit Steigeisen bauen wollen.
Als Schwengelpumpe halte ich, nach Recherchen, eine NIRA 3B für geeignet, weil sie frostfest ist und bis zu einer Tiefe von 12,50 m fördern kann. Allerdings ist sie mit 670,— € recht kostspielig.
Ein Beispiel für eine elektrische Zisternenpumpe wäre die TIP EJ 6 Plus, für die der Brunnen aber einen Durchmesser von min. 35 cm haben müßte.
Nicht vergessen darf man, daß für Option 3 (Hauswasserversorgung) eine Leitung mehrere Meter frostfrei vom Brunnen bis zum Haus zu verlegen wäre.
Für Option drei würde dann sicherlich ein Druckausgleichsbehälter benötigt. Die Frage ist auch, wie man im Keller sauber zwischen Eigenversorgung und Stadtwerken umschalten kann (Rückkontaminierung nicht erlaubt).
Und das ganze soll auf Jahrzehnte möglichst wartungsfrei sein, der Schacht selbst sogar für immer.
Wie tief müßte(n) die Bohrung(en) denn überhaupt sein?
Genügt ein Bohrloch für eine Schwengelpumpe UND die Hauswasserversorgung? (Es heißt, für Trinkwasser müsse man tiefer bohren als für Gartenwasser.)
Fragen über Fragen. :-) Für hilfreiche Hinweise bin ich also sehr dankbar!
Mit besten Grüßen
Michael








Anzahl der unterhalb stehenden Antworten: 7
Brunnenbaumeister
(Mailadresse bestätigt)

  12.02.2020

Karten sind immer mit Vorsicht zu genießen.
Wenn der Wasserspiegel jetzt tatsächlich bei 10m liegt, sollte der Brunnen wenigstens 18m tief werden. Wenn man dann 2m Filterrohr verbaut, kann man bis 16m absenken. Wenn der Grundwasserleiter gespannt ist, ist das hinfällig.

So eine flache Salzwassergrenze ist mir noch nicht vorgekommen. In welcher Region wohnst du?

Bei der tiefsaugenden Schwengelpumpe ist es wichtig zu Wissen, wie groß der Zylinder ist. Dieser muss ja in das Brunnenrohr passen, plus Steigleitung der U-Pumpe.
Alles nicht so einfach.
Gorbi
(Mailadresse bestätigt)

  11.02.2020
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Claus vom 10.02.2020!  Zum Bezugstext

Claus, ich versuche mich einzulesen, betreibe das Brunnenbauen aber nicht professionell. Das ist sicher ein spannendes Thema, aber nicht meine Hauptbeschäftigung, schon aus Zeitgründen kann es das nicht sein. Genauer gesagt, möchte ich mich nur EIN MAL intensiver damit beschäftigen, und zwar, um mögliche Realisierungsvarianten, den Aufwand sowie die Kosten ab- und einschätzen und beurteilen zu können, ob ein Firmenanangebot seriös ist.
Ich habe es schriftlich, daß ein Brunnen in unserer Region nicht genehmigt werden muß. Und es ist offensichtlich, daß unser Gemeinwesen zumindest in Teilen überreguliert ist, ich werde also - unter der Maßgabe, daß kein Dritter Nachteile hat – SELBSTVERSTÄNDLICH nichts anzeigen, das mir jetzt oder später zusätliche Arbeit und Kosten verursacht.
Daß Foren routinemäßig von Suchalgorithmen gescannt und z. T. umfassend gespeichert werden (z. B. Webarchiv/Wayback Machine), ich ja wohl bekannt. Ich habe keine Lust, daß Bilder aus meinem Haus und Garten oder meine Adresse mit anderen Daten mehr verknüft werden als nötig.
In Deiner vorletzten Nachricht wolltest Du, daß ich den Grundwasserstand erfrage. Nun liefere ich einen Wert, und Du hältst diesen für nicht glaubwürdig? Diese Karte enthält Höhenlinien im Meterabstand und stammt aus einem Behördenportal. Wo soll ich denn Deiner Meinung einen sinnvolleren Wert herbekommen, um weiter planen zu können?
Im Gegensatz zu Dir weiß ich nicht, was "Stand der Technik" und welche "Konzeption" sinnvoll ist, sondern stelle mit meinen begrenzten Kenntnissen erste Überlegungen an.
Willst Du mir nun, auf meine umfassenden Informationen zu den örtlichen Gegebenheiten hin, sachlich und wertfrei mit ein paar fachlichen Hinweisen auf die Sprünge helfen, oder weiter auf die moralische Überlegenheitsschiene einbiegen?
Mit freundlichen Grüßen
Michael

Claus
(Mailadresse bestätigt)

  10.02.2020
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Gorbi vom 10.02.2020!  Zum Bezugstext

"Bei der Überregulierung heutzutage werde ich mich hüten, den Behördenschimmel wildzumachen."
Möchtest Du den Brunnen schwarz bohren lassen? Normalerweise muss eine Bohrung zumindest angezeigt, wenn nicht sogar genehmigt werden.

"Und wer weiß, wer in Foren alles (automatisiert) mitliest."
? ? ?

"die aussagen, daß sich das Grundwasser an dem für mich interessanten Ort exakt in einer Tiefe von minus zehn Metern befindet."
Auf diese Exaktheit würde ich mich nicht verlassen.

"Mein Vorschlag wäre, 14 m tief zu bohren, weil die NIRA 3B-Handschwengelpumpe eine Fördertiefe von max. 12,5 m hat und man darunter (unter deren Saugschlauch) dann eine elektrische Tiefbrunnenpumpe versenken kann."
Diese Konzeption mag verstehen, wer will, ich kann es nicht.

"Eine einzige Bohrung würde dann für Gartenbewässerung und die Hausversorgung ausreichen."
Das ist ja wohl eine Selbstverständlichkeit. Es sei denn, die Wasserförderung wäre so gering, dass man auf zwei Brunnen angewiesen ist. Alles andere wäre ja nicht "Stand der Technik", um mich mal ganz vorsichtig und höflich auszudrücken. Man könnte auch etwas ganz anderes zu der geplanten Konzeption sagen.
Gorbi
(Mailadresse bestätigt)

  10.02.2020
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Claus vom 07.02.2020!  Zum Bezugstext

Hallo, Claus,
vielen Dank für Deine Antwort.
Bei der Überregulierung heutzutage werde ich mich hüten, den Behördenschimmel wildzumachen.
Und wer weiß, wer in Foren alles (automatisiert) mitliest.
Aber ich habe noch weitere Karten gefunden (Höhenlinien), die aussagen, daß sich das Grundwasser an dem für mich interessanten Ort exakt in einer Tiefe von minus zehn Metern befindet. Die Grenze zwischen Süß- und Salzwasser befindet sich in einer Tiefe zwischen -25m und -50 m. Das bedeutet für mich, daß man mindestens 10 m tief aber nicht tiefer als 25 m bohren soll.
Der Schutz durch Deckschichten ist als "hoch" angegeben, was praktisch ist, wenn man mal einen Zaun mit Holzschutzmittel streicht, Unkraut bekämpfen muß oder ein Fahrzeug einen Tropfen Öl verliert. Dann trinkt man das nicht gleich mit. :-)
Mein Vorschlag wäre, 14 m tief zu bohren, weil die NIRA 3B-Handschwengelpumpe eine Fördertiefe von max. 12,5 m hat und man darunter (unter deren Saugschlauch) dann eine elektrische Tiefbrunnenpumpe versenken kann. Eine einzige Bohrung würde dann für Gartenbewässerung und die Hausversorgung ausreichen.
Und dann wird alles benötigt, was hier im Forum so gut beschrieben wird: Brunnenrohre, Standrohr, Filterschichten, Ausgleichsgefäß, Druckschalter, Leitungen, Ventile zum Umschalten, Manometer... :-)

Oder ist es hinsichtlich der Wartungsfreundlichkeit klüger, die Bohrung für die Schwengelpumpe separat im Garten auszuführen und die Bohrung für die Hauswasserversorgung direkt neben dem Haus? Wer hat schon Lust, die Schwengelpumpe mit dem Saugschlauch abzubauen und alles aus dem Loch zu ziehen, wenn man mal an die elektrische Pumpe muß?
Besteht die Gefahr der Rißbildung am Haus, wenn sich durch den Brunnen der Grundwasserspiegel absenkt? Die Neubildungsrate und das Dargebot habe ich ja schon genannt, aber wenn die Häufigkeit trockender Sommer zunehmen sollte...

Viele Grüße
Michael

Claus
(Mailadresse bestätigt)

  07.02.2020
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Gorbi vom 07.02.2020!  Zum Bezugstext

"Soll ich einen Wünschelrutengänger engagieren?"
Wenn Du daran glaubst...
Du solltest mal Kontakt mit der Unteren Wasserbehörde aufnehmen und dort den Grundwasserstand erfragen
oder
schauen, ob eine Grundwassermessstelle in der Nähe ist
oder
einen Nachbarn fragen, der schon einen Brunnen hat.

"zwischen Saale- und Weichselkomplex" ist ja nun kein ganz kleines Gebiet, vielleicht solltest Du mal die PLZ Deines Brunnenortes hier bekannt geben.
Gorbi
(Mailadresse bestätigt)

  07.02.2020
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Claus vom 07.02.2020!  Zum Bezugstext

Hallo, Claus,
ja, aber es tut mir leid, ich konnte nur eine Karte finden, auf der der Grundwasserflurabstand in drei Stufen angegeben ist, und zwar bis maximal 2 m Tiefe (siehe Bild 1). Wir sind dort, wo der violette Kreis eingezeichnet ist. In der "grünen Niederung" rechts fließt ein Fluß. Die Höhenlinienkarte sagt, daß der Unterschied zwischen Grundstück und Fluß ca. 10 m beträgt (Fluß: innerhalb der 5 m-Höhenlinie, Wohngebiet: innerhalb der 15 m-Höhenlinie).
Mittlere Grundwasserneubildung ca. 300 mm/Jahr.
Nutzbares Grundwasserdargebot "mit hydraulischen Einschänkungen (starke Mächtigkeitsschwankungen, hohe Gefahr von Fehlbohrungen, stark feinsandige und teilweise schluffige Ausbildung des Grundwasserleiters)", erlaubte Entnahmerate (fassungsbezogen): 160 m³/Tag (wir befinden uns in der blauen Fläche rechts von der Zahl "160" in Bild 2).
Kann es nicht mehrere übereinanderliegende Grundwasserleiter geben, mit unterschiedlicher Reinheit und unterschiedlichem Dargebot?
Soll ich einen Wünschelrutengänger engagieren?
Mit besten Grüßen
Michael


Claus
(Mailadresse bestätigt)

  07.02.2020

Zuerst solltest Du mal herausfinden, in welcher Tiefe bei Dir das Grundwasser liegt. Dies geht nämlich aus Deinen recherchierten Werten nicht hervor.

Nach diesem Wert richtet sich dann alles andere.



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