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Kategorie: > Verordnungen / Richtlinien / Satzungen
Wann wird ein Brunnen Gemeindeverantwortung
max hoffmann
(Mailadresse bestätigt)

  04.05.2011

Auf meinem Grundstück befindet sich ein Brunnen der früher zur Wasserversorgung des Dorfes (damals 4 Häuser) verwendet wurde.
Bei starkem Regen überschwemmt der Brunnen mein Grundstück, ich würde Ihn daher gerne versiegeln lassen.

Laut zuständigem Wasserwart gibt es in den Gemeindeunterlagen keine Aufzeichnungen über den Brunnen, die Entwässerung bzw. versiegelung des Brunnen wäre also grob gesprochen mein Problem.

Jetzt zur Frage:
Wird der Brunnen durch die "öffentliche Nutzung" irgendwann zum Gemeindeeigentum (Gemeinde wäre in diesem Fall für die Entwässerung zuständig) oder muss ich tatsächlich selbst für die Entwässerung sorgen (aufgrund bestehender Vorschriften müsste ich das Wasser über Rigolen versickern lassen - in Lehmboden)



Anzahl der unterhalb stehenden Antworten: 1
Gast (Walter)
(Gast - Daten unbestätigt)

  05.05.2011

Hallo Max
Der Brunnen geht sicher nicht automatisch in Gemeindebesitz über, warum auch?! Außer es hat ein Wasserrechtsverfahren gegeben wo die Nutzung in früheren Jahren abgekauft wurde, das müsste jedoch im Grundbuch eingetragen sein.
Sonst war es einfach eine Gemeinschaftsnutzung bei der auch die Erhaltungskosten einfach aufgeteilt wurde. Es gab da noch die "Handschlagqualität" ohne Rechtsanwalt und so.
Wenn ich schon immer mein Auto jahrelang auf dem Grund vom Nachbarn parkte, dieser nichts dagegen hatte weil Onkel - Tante usw. gehört der Grund deshalb noch lange nicht mir oder der Allgemeinheit zum parken!
lg
Walter



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