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Kategorie: > Technik > Wasserverbrauch / Zähler / Rohrbruch
8facher Wasserverbrauch
Gast (Silvia)
(Gast - Daten unbestätigt)

  19.03.2011

Hallo,
im familiären Umfeld kam es zu o.g. abnormalem angeblichen Wassermehrverbrauch im Vgl. zu 13!!! vorhergehenden Jahren mit annähernd konstantem durchschn. Verbrauch.
Die Wasseruhr bzw. der Zähler (bin da kein Fachmann) wurde eingeschickt u. kontrolliert. Es konnte kein Fehler gefunden werden.
Allerdings gibt es keine Anzeichen für einen schleichenden Verbrauch verursacht durch Rohrbruch o.ä.
Wie sollte man nun weiter vorgehen?
Vielen Dank im voraus für hilfreiche Tipps!



Anzahl der unterhalb stehenden Antworten: 11
Lothar Gutjahr
erfinderleint-online.de
(gute Seele des Forums)

  09.08.2011
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Silvia vom 09.08.2011!  Zum Bezugstext

Hallo Sylvia,

Danke für die Info, das freut mich für euch.
Zu dem Problem Wasserzähler kannst du mal in diesen thread reinlesen: http://www.wasser.de/aktuell/forum/index.pl?job=thema&tnr=100000000006133&seite=1&begriff=&tin=100000006-1312915291&kategorie=

In obigem thread habe ich auf einen ebenfalls als fehlerfrei bezeichneten Wasserzähler hingewiesenen, der aber genau so einen Sprung gemacht hat. Es kann sein, dass sich das schon herumgesprochen hat und man von daher vorsichtig an solche Probleme herangeht. Normale Vernunft will ich natürlich nicht ausschliessen.
Genau genommen ist die amtliche Überprüfung nicht in der Lage den tatsächlichen Fehler zu finden. Dazu müsste man dem Wasser des Prüfstandes den Schmutz von Baumassnahmen, abplatzenden Leitungsablagerungen und sonstigen möglichen Partikeln hinzufügen.

Modernere Kunststoffbaureihen dieser Zählrollensätze sind in Verbindung mit solchem Schmutz durchaus in der Lage solche Sprünge zu machen.
Die nachträgliche Beweisführung ist allerdings sehr aufwändig, da nur bei relativ hoher Vergrößerung unter dem Mikroskop möglich und liegt dann über den genannten 100,-Euro. Zur Verdeutlichung hänge ich ein Foto an, welches Spuren von Gewalt an einer Zählrolle zeigt.

LG Lothar

PS: Dazu stellt sich noch die Frage, wann wurde der Wasserzähler bei euch gewechselt? Hast du vielleicht ein Foto von dem neuen Wasserzähler gemacht?


Gast (Silvia)
(Gast - Daten unbestätigt)

  09.08.2011
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Lothar Gutjahr vom 20.03.2011!  Zum Bezugstext

Hallo zusammen!

Gute Nachrichten: Der 8fache Wasserverbrauch wurde zurecht als unverschuldet anerkannt. Nun stellt sich noch eine Frage. Damals wurde wie gesagt die Wasseruhr als fehlerfrei geprüft. Kann es nun sein, dass man, obwohl die Eigenverschuldung des Verbrauchers offensichtlich vom Wasserlieferanten ausgeschlossen wurde, dazu angehalten werden, die Prüfgebühr der Wasseruhr zu zahlen? Es handelte sich wie gesagt vermutlich um einen Sprung im 1000er-Bereich. Wird darauf überhaupt beim Amt geprüft?
Vielen Dank noch einmal für hilfreiche Tips,
Silvia
Lothar Gutjahr
erfinderleint-online.de
(gute Seele des Forums)

  20.03.2011
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von sepp Schick vom 20.03.2011!  Zum Bezugstext

Hallo Sepp,

an so einem Zählerprüfstand pumpt man das wasser im Kreislauf. Aber die Untersuchung auf solche Weiterschaltfehler geschieht rein optisch am Zählrollenwerk, beziehungsweise wie weiter unten erklärt an den Zwischenrollen.

Kulanz ist eine Frage des guten Willens, was soll man da sagen?

Gruß Lothar
sepp Schick
josef.schick.senioraon.at
(Mailadresse bestätigt)

  20.03.2011
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Lothar Gutjahr vom 20.03.2011!  Zum Bezugstext

Hallo  Lothar um den  Zähler zu prüfen,ohne diesen zu zerlegen müssten  wohl grosse Wassermengen durch diesen  gepumpt werden um meinen "Zählersprung" feststellen  zu können ? Selbst  dann  muss dieser nicht jedesmal stattfinden ,oder?
An sich sollten man in solch einem Fall doch etwas kulant seinund nur den den normalen Wasserverbrauch zur Berechnung der Kanalgebühr  anwenden weil das zusätzliche   Wasser  ja auch wen es wirklich verbraucht wurde nicht mehr Schmutz enthält .
    mfg sepp
Gast (Silvia)
(Gast - Daten unbestätigt)

  20.03.2011
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von KIM ALEXANDER vom 20.03.2011!  Zum Bezugstext

Puh - was für ein Roman ;-)
Aber vielen Dank...hier gestaltet sich die Lage allerdings noch gesondert derart, dass es sich in "meinem" Fall nicht um das eigene Haus handelt, sondern ein gemietetes.
Natürlich könnte jetzt noch der Vermieter herangezogen werden, alles auf einen "schleichenden" Schaden zu prüfen, aber das scheint unwahrscheinlich, da die Uhr nach dem immens angestiegenden Zählstand ja wieder richtig ging (kein Verbrauch=kein Weiterzählen).
Der 1000er-Sprung scheint die einzige plausible Erklärung, aber wie soll man das beweisen...?!? :-(
Gast (KIM ALEXANDER)
(Gast - Daten unbestätigt)

  20.03.2011
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Silvia vom 19.03.2011!  Zum Bezugstext


Hallo Silvia,

hier ein Beispiel, wie rechtliche Schritte zur "Höhe der Wassergebühr bei geprüftem Zähler und Verbrauchsschwankungen" enden KÖNNEN:

http://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/jportal/portal/page/bsbawueprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=15000&fromdoctodoc=yes&doc.id=MWRE070002487&doc.part=L&doc.price=0.0



KIM ALEXANDER
Gast (Silvia)
(Gast - Daten unbestätigt)

  20.03.2011
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Lothar Gutjahr vom 20.03.2011!  Zum Bezugstext

Ja so gesehen macht es dann ja wenig Sinn, den Zähler bzw. dessen Einzelteile wieder einzufordern.
Das Problem ist, dass man ja keinerlei Nachweise in der Hand hat.
Es ist aber schon beruhigend, dass so ein "Sprungfehler" theoretisch schon vorkommen könnte. Komisch nur, dass das in der Prüfung nicht nachgewiesen wurde.
Würde gerne wissen, wie man weiter vorzugehen hat. Habe gelesen, dass man vor Gericht wenige Chancen hat.
Evtl. lässt sich ja der Wasserversorger auf einen Kompromiss ein. Man kann doch nicht so viel Geld für nichts zahlen müssen!?!
Lothar Gutjahr
erfinderleint-online.de
(gute Seele des Forums)

  20.03.2011
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Silvia vom 20.03.2011!  Zum Bezugstext

Hallo Sylvia,

dass er zur Prüfung zerlegt wird ist normal. Den von mir angedeuteten Fehler kann man aber auch noch feststellen, wenn das als Tütchen voller Einzelteile käme.

Doch o weh, in solchen Fällen gehen solche Teile gern verloren. Auch hast du keine Garantie, dass du wirklich den Rollensatz aus deinem Zähler bekommst. So ist das zumindest bei Stromzählern in der Vergangenheit schon  gewesen. Meist werden die nicht herausgegeben und wenn man ihn bekommt, fehlt genau das Objekt der Begierde, nämlich der Zwischenrollensatz. ( habe noch so einen da liegen, da kam der Zähler mit anhängendem Tütchen mit den Zählrollen. Von den Zwischenrollen aber keine Spur )

Schönen Sonntag

Lothar
Gast (Silvia)
(Gast - Daten unbestätigt)

  20.03.2011
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Lothar Gutjahr vom 19.03.2011!  Zum Bezugstext

Vielen lieben Dank für die schnelle Antwort!
Wie gesagt, wurde der Zähler bereits zur Prüfung gegeben. So wie ich es verstanden habe, wird der doch dabei zerstört, oder nicht? Und hätte eine derartige Fehlfunktion nicht schon bei der Prüfung auffallen müssen?
Ist wirklich eine ärgerliche Geschichte, zumal auf keinen Fall aus Eigenverschuldung so viel mehr Wasser verbraucht wurde und es um einen erheblichen Betrag geht, der sich ja auch für das Abwasser noch verdoppeln würde.
Lothar Gutjahr
erfinderleint-online.de
(gute Seele des Forums)

  19.03.2011
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Silvia vom 19.03.2011!  Zum Bezugstext

Hallo Silvia,

wenn du den Zähler beziehungsweise den kompletten Rollensatz davon bekommen kannst, würde ich dir das aus reiner technischer Neugier kostenlos prüfen. Die vermutete Sprungfunktion ist bei defektem  Zwischenrollenteil theoretisch und praktisch denkbar. Dürfte aber extrem selten sein.
Die Weiterschaltung der Einheiten zur Unzeit ist bei vollständig gefüllten ( hier meine ich den Kunststoff-Formprozess )Teilen so gut abgesichert, dass man sagen kann unmöglich. Fehlt jedoch ein größerer Teil wegen unvollständiger Füllung oder Bruch des Teils ( auch recht unwahrscheinlich aber leicht nachweisbar ), so ist das eine Sache von wenigen Minuten, die ich auch noch per Fotodokumentation protokollieren würde.

Gruß Lothar
Gast (Silvia)
(Gast - Daten unbestätigt)

  19.03.2011

ergänzend:
Es scheint sinnvoll, dass beim Zähler ein 1000er-Sprung zu viel geschah, aber hätte das bei der Prüfung nicht auffallen müssen?

Würden rechtliche Schritte nach einer ergebnislosen Zählerprüfung überhaupt Sinn machen?



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