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Kategorie: > Öffentliche Versorgung > Wasserpreise
Brunnenwasser mit Nachbarn geteilt - was ist ein angemessene
Gast (Chris Windstill)
(Gast - Daten unbestätigt)

  07.12.2010

Hallo!

Ich habe ein 30m tiefes Bohrloch mit einer Tiefenpumpe.
Das Wasser teile ich mit einem Nachbarn, der nur Mieter ist und daher kein eigenes Bohrloch bohren will. Wir messen die verbrauchten Wassermengen mit Wasseruhren und den verbrauchten Strom für die Pumpe mit einem KW-Stundenzähler. Soweit so gut - die Stromkosten könnten wir also anteilig entsprechend der Wasserverbrauchsmengen aufteilen.

Aber wie teilen wir die Kosten für das Bohrloch (800 Euro), die Pumpe (350 Euro) und die Rohrinstallation (ca. 350 Euro) gerecht auf? Durch 2 teilen ist nicht sinnvoll, da er als Mieter sicherlich nicht die gesamte Zeit der Pumpenlebensdauer hier wohnen bleiben wird.

Gibt es einen "angemessenen" Liter-Preis der alle Nebenkosten abdeckt?

Danke für alle Vorschläge.

Gruß
Chris



Anzahl der unterhalb stehenden Antworten: 4
Gast (sepps)
(Gast - Daten unbestätigt)

  12.12.2010
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Chris Windstill vom 12.12.2010!  Zum Bezugstext

Hallo  Chris  wieso  spart er dadurch  die Abwassergebühren? Brauchst du  etwa keine  bezahlen?  Da  die  Abwassergebühren ungefähr 3 mal so hoch sind wie die Wassergebühren  und    diese via Wasserzähler berechnet   werden kann es da Probleme geben  ,es sei denn das Abwasser wird von Euch selbst   entsorgt.
mfg sepp
Gast (Chris Windstill)
(Gast - Daten unbestätigt)

  12.12.2010

Hallo!

Danke für die Ideen, ich habe mich inzwischen wie folgt geeinigt:
Eine Anteilige Verteilung (ca. 25% er, 75% ich) aller Kosten (inkl. Anschaffung/Bohrung) nach Entnahmemenge kommt dem Preis pro qm für Wasser des örtlichen Versorgers sehr nahe. Jetzt zahlt er bei mir einfach den gleichen Preis, als wenn er das Wasser "von der Stadt" abnehmen würde, spart aber natürlich die Abwassergebühren.

Gruß
Christian

Gast (sepps)
(Gast - Daten unbestätigt)

  07.12.2010

Hallo Chris am einfachsten wäre es wohl, wen du das Wasser   zum Ortsüblichen Preis an deinen  Nachbarn  verkaufst, dann genügt ein Wasserzähler für diesen.Bei uns liegt der Preis bei etwa 1,25 -1,5  €    pro  m³.Die   Errichtungkosten für den Brunnen müsstest du dann zur Gänze tragen.Alles andere ist schwer zu berechnen  wie du selbst meinst.
Ein Problem könnte sein dass wen du das Wasser praktisch   verkaufst  dieses auch unterersucht werden muss ,was  bei einen   gemeinsamen   Brunnen  nicht überall vorgeschrieben  wird .Eine erstmalige Untersuchung liegt aber auch   im   beiderseitigen  Interesse. mfg sepp
Gast (B. Bethke)
(Gast - Daten unbestätigt)

  07.12.2010

Denkbar ist folgende einfache Rechnung:
Gesamtkosten: 1500 EUR
Erwartete Nutzungsdauer: 10 Jahre (ggf. entsprechend ändern)
Abschreibung (AfA) pro Jahr: 150 EUR
Anteil des Mieters pro Jahr: 75 EUR + anteilige Stromkosten



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