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Kategorie: > Technik > Wasserverbrauch / Zähler / Rohrbruch
nochmal Wasseruhr misst zuviel
Gast (karl zinow)
(Gast - Daten unbestätigt)

  16.10.2010

War 20 Jahre Mieter, hatte einen Unterzähler und meine Nebenkostenabrechnungstante wunderte sich immer über größere Differenzen zwischen der Summe aller Unterzähler und dem Hauptzähler der Wasserwerke. Nun bin ich selber Eigentümer des Hauses geworden, die Unterzähler sind dieselben und die Wasserwerke haben einen neuen Hauptzähler eingebaut. Bei mir das gleiche: der neue Hauptzähler misst ca. 20% mehr als die Zwischenzähler. Also litere ich aus und stelle fest: bei Abnahme kleiner, haushaltüblicher Mengen zeigt die Wasseruhr bis 25% mehr an. Gut meine Messgefäße sind nicht geeicht. Bei größeren Messmengen mit größerer Durchflussmenge war der Fehler geringer (+5%). Bei ganz geringer Durchflussmenge(tröpfeln) zeigt die Uhr gar nichts an (gut für mich). Allerdings ist die Ansprechschwelle der Hauptuhr geringer als die der Zwischenzähler, so dass daher ein Teil der Differenz erklärt werden könnte.
Also die Uhr durch die Wasserwerke eichen lassen (bei Wasserwerken Berlin) und wie im Forum an den anderen Stellen geschrieben: Alles o.k. liegt in den zulässigen Verkehrstoleranzen, die aber bei einem Positivergebnis nicht mitgeteilt werden müssen.  Also 90 Euro für die Befundprüfung bezahlt. Im Internet forsche ich nach der Prüfvorschrift TR-W19 und komme dabei auf dieses Forum. Nach TRW19 sind Verkehrstoleranzen bei minimaler Durchflusmenge von +- 10% zulässig. Ganz schön viel in meinen Augen. Bei 200 Kubik sind das bei uns fast 100Euro mehr pro Jahr.
Und die neue Uhr zeigt auch wieder 20% mehr an. Sind meine ganzen Zwischenzähler und Vergleichsgefäßé alle falsch? (Übrigens die Zwischenzähler zeigten bei der Ausliterung genau das richtige.) Oder haben die bei den Prüf- und Eichstellen ein kleineres Liternormal? Muss ich das wirklich schlucken, dass bei den Wasserwerken ein Liter nur 800ml hat? Nach Gesprächen mit andern (und in diesem Forum) scheinen ja viele das gleiche erfahren zu haben  - und schlucken es. Ich bin auch Messingenieur (für Strom, soger akkreditiert) aber mit Toleranzen von zulässigen 10%, die dann in Wirklichkeit noch 20% sind , könnte ich nirgendwo landen. Bei der Wasserwirtschaft scheint das wohl aber üblich zu sein.



Anzahl der unterhalb stehenden Antworten: 4
Gast (sepps)
(Gast - Daten unbestätigt)

  18.10.2010
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Wolfgang Vollmer vom 18.10.2010!  Zum Bezugstext

Hallo  man könnte  das  auch  elektrotechnisch   erklären. Es gab sogenannte Sparlampen , mit 8 Watt schaltete man solche ein dann lief der Zähler nicht wen kein sonstiger Verbraucher   eingeschaltet war.Das  wären im Jahr an  die 70 KW würde man  10   Sparlampen     auf die gleiche Art betreiben dann wären dies 700  KW.Ein  Hauptzähler über welchen   diese 10 Sparlampen betrieben werden würde aber  diese 700 KW sehr wohl anzeigen .Da die einzelnem   Subzähler beiden genannten Bedingungen nichts anzeigen würden  ist dieses ein  Messfehler von ? Prozent!Dazu muss aber gesagt werden dass solche Bedingungen nie erreicht werden können. Zudem weis ich nicht bei welchen Verbrauch die heutigen Zähler zu laufen  beginnen .
mfg sepp

Gast (Wolfgang Vollmer)
(Gast - Daten unbestätigt)

  18.10.2010

Hallo,

hier wird es gut erklärt:

http://www.zenner.com/cps/rde/xbcr/SID-7F000002-C5D6D571/zenner/Messdifferenzen.pdf

Grüsse
Gast (Fred)
(Gast - Daten unbestätigt)

  18.10.2010
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Lothar Gutjahr vom 16.10.2010!  Zum Bezugstext

Hallo Lothar,

gem. Eichgesetz und Eichverordnung unterliegen alle Wasserzähler, die zu Abrechnungszwecken dienen, (somit auch Nebenzähler für die Mieter) dem Eichgesetz. Somit sind auch die Nebenzähler nach Ablauf der Eichzeit (bei Kaltwasser sechs Jahre) auszutauschen bzw. nachzueichen.


Grüsse

Fred
Lothar Gutjahr
erfinderleint-online.de
(gute Seele des Forums)

  16.10.2010

Hallo Karl,

als erstes taucht da die Frage auf, ob die Zwischenzähler geeicht sind ? Und als zweite Frage wann ?
Meines rudimentären Wissens nach dürfen keine "Feldwaldundwiesenzähler" oder von der Eichdauer überschrittene Zähler zu Abrechnungen verwendet werden.

Gruß Lothar



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