Wasser.de
Lexikon
Shop
Wasser Forum
   mehr als 6500 Themen und 31600 Antworten
Zurück zur Übersicht! Datenschutz FAQ Hilfe Impressum



 

Kategorie: > Technik > Brunnen / Quellen / Pumpen
Gülle im Leitungssystem
LiSi
(Mailadresse bestätigt)

  06.10.2010

Hallo!
Wir haben ein riesiges Problem mit unserem Wasser.

Seit langer Zeit haben wir bemerkt, dass unser Wasser (ab und zu) nach Gülle stinkt.
Dies Lag daran, dass Gülle von unserem Nachbarn in einen Bach der unter unserem Grundstück verläuft gelangt ist. Wir haben die Stadt darüber informiert, es wurde sich angeguckt, aber nichts weiter unternommen.
Vor 7 Wochen, als die starken Regenfälle in der Region waren, ist es nun zur Katastrophe gekommen. Enorme Mengen Gülle müssen durch den Bach gelaufen sein und sind wieder in unser Leitungssystem eingedrungen.
Die Ursache ist (eigentlich) schon behoben worden.
Durch das stetige fließen der Gülle wurde jegliche Drenage mit Scheiße verstopft und hat sich dann andere Wege gesucht und wurde über ein Belüftungsrohr in das Brunneninnere gedrückt.
Alles wurde von einem Brunnenbauer behoben, das Belüftungsrohr verlegt.
Als erstes wurde Wasserstoffperoxid in der Leitungssystem eingefüllt um es zu reinigen.
Das Wasser stank noch immer, Testergebniss haben es bestätigt das es noch immer stark Verunreinigt war.
Danach wurde dann ein längere "Kur" mit Chlor vorgenommen, auser dass das Wasser anschließend eine Woche nach Chlor stank, hat sich leider immer noch nichts geändert. Ergebnisse sagen : Rasenwachstum von Chloi(formen)-Bakterien.

Wie können wir uns nun verhalten?
Ist allein das Duschen bei solch hohen werten gefährtlioch? Trinken bereiten wir eiegnltich extra schon mit Trinkwasser zu. Eine Katze von uns ist nu zum zweiten mal schon an einer Darminfektion erkrankt.

Welche Schritte können wir nun wohl noch einleiten?
Seit 7 Wochen eingeschränkt nutzen zu können ist nicht sehr angenehm.
Wenn die Versicherung wegen "Elementarschadens" durch das Hochwasser nicht zhalen will, müsste die Stadt dann einspringen weil Sie nichts gegen die Gülle im Gewässer unternommen haben? Es sind mit Sicherheit 4 Monate verstrichen ohne dass die Stadt aktiv geworden ist.

Um Anregungen wöre ich sehr dankbar




Anzahl der unterhalb stehenden Antworten: 11
LiSi
(Mailadresse bestätigt)

  11.10.2010

Der Brunnen ist völlig vorschriftsgemäß gebaut worden.
Alle Brunnenring sind intakt und von dort dringt kein Wasser ein. Der Brunnenbauer ist seit bald 50 Jahren in seinem Beruf tätig. Er hat alle alten Unterlagen eingesehn und sagt, dass alle Arbeiten korrekt ausgeführt worden sind. Was in den fast 20 Jahren der Nutzung unterhalb der Erde passiert ist, kann er natürlich nicht sagen, aber irgendwo, ist irgendwie ein Leck entstanden.
Es werden bei uns alle 2 Jahre Wasserproben entnommen und alle Werte waren völlig  in ordnung, bis jetzt. Also war der Brunnen bis vor 2 Jahren noch völlig dicht.

Das Feld auf dem die Erdarbeiten statt fanden, gehört dem selben Nachbarn, der auch für die Gülle verantworlich ist.

Der Brunnenbauer hat gesagt, dass die Stadt für die Drainage unter dem Grundstück verantworlich ist, ist das korrekt?


 
Gast (sepps)
(Gast - Daten unbestätigt)

  10.10.2010
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Brunnenbaumeister vom 10.10.2010!  Zum Bezugstext

Hallo Brunnenbaumeister bei uns verlangt man dass bei    Bohrbrunnen   der Brunnenschacht drainiert werden muss, was aber nicht immer möglich ist. mfg  sepp
Brunnenbaumeister
(Mailadresse bestätigt)

  10.10.2010

Eines wollte ich jetzt auch nochmal sagen.
Wäre der Brunnen nach Vorschrift hergestellt worden, hätte sowas nicht passieren können. Zwischen Wasserleitern muss immer eine Ringraumabdichtung erfolgen. Also z.B. zwischen Grundwasser und Oberflächenwasser. Desweiteren würde ich, wenn es klar ist, dass der Brunnen zur Hauswasserversorgung genutzt werden soll, entweder Ausbaumaterial mit Dichtungen am Gewinde nutzen oder den gesammten Ringraum mit Ton oder Brutoplast verdichten. PTFE-Band ums Standart PVC-Gewinde wäre aber das Mindeste. Und der Brunnenkopf muss natürlich auch Dicht sein. Ich habe schon gesehen wie auf einem Bauernhof der Brunnenschacht komplett mit Jauche oder Gülle gefüllt war. Und dieses Zeug ist durch die Kabelverschraubung in den Brunnen gelaufen, weil diese nach einem eigenständigen Pumpenwechsel nicht ordentlich verschraubt worden war. Naja nun ist wieder alles in Ordnung. War aber sehr kostspielig für den Betrieb.
Gast (sepps)
(Gast - Daten unbestätigt)

  09.10.2010
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von LiSi vom 09.10.2010!  Zum Bezugstext

Hallo    LiSi gehört das Feld an welche  Monattelag gebaggert wurde   dem Nachbarn  welcher auch   für deinem  "Güllebrunnen"  veantwortlich machen.Bei großflächigen planierungen mit Planierraupen  muss aber   bei uns ein Behördenverfahern durchgeführt werden,in welchen auch die Wasserversorgung der nahen Häuser eingeschlossen  wird.Dass bei solchen Arbeiten auch die Drainage in Mitleidenschaft  gezogen werden  kann ist  anzunehmnen.
mfg sepp
sepp
LiSi
(Mailadresse bestätigt)

  09.10.2010

Hallo!
Vielen Dank noch mal für die Antworten.

Zum Brunnen: Der Brunnen ist (eigentlich) dicht. Der Brunnenbaur überprüft auch z.zt woran es noch liegen kann. Es kann nur sein, dass durch das Aufschütten eines Feldes, direkt vor unserem Haus, der Beton des Brunnen Risse bekommmen hat. Monatelang gab es durch Planierraupen starke Erschütterungen. Und selbst wenn der Brunnen dadurch Risse bekommen hat und Oberflächenwasser in den Brunnen gedrückt haben sollte, ist es noch lange nicht so dermaßen schädlich wie die Massen von Gülle. Die Gülle hat nichts im Wasser verloren (nicht in den Mengen), also ist denke ich schon der Nachbar dafür verantworlch zu machen.

Zur Güller : Die Gülle wurde nicht aufs Feld aufgebracht und ist dann ins Wasser geraten, sondern sie ist in rauen Mengen in den Bach geflossen, direkt aus dem Güllekump!
Es müssen 100 oder 1.000 Liter in den Bach gelangt sein.

Unser Brunnen liegt eigentlich auch nicht zu nah an dem Fluss der unterirdisch unter unserem Haus verläuft, aber die Massen an Gülle haben unsere komplette Drainage verstopft und das Wasser muss sich mit der Zeit einfach einen anderen Weg gesucht haben. WIr hatten Pump- und Spühlfahrzeige hier, die erst nach 2 Stunden die Verstopfung lösen konnten. Alles saß nachweislich mit Gülle zu.

Und nun noch mal zur Stadt, wie haben diese Informiert, es hat sich auch gemand angeuckt, aber er hat rein gar nichts unternommen. Wir haben nun auch die Unterlagen angefordert, aber dieser wurden äußerst schlampig geführt.
Gstern haben wir schonwieder einen Gülleaustritt bemerkt und wieder bei der Stadt angerufen.
Erst jetzt nach vielen vergangen Monaten kommt nächste Woche jemand von einer Wasserbehörde vorbei.

Alle Behörden haben es auf die leichte Schulter genommen und eiegtnlich nichts unternommen!

Gast (sepps)
(Gast - Daten unbestätigt)

  08.10.2010
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von LiSi vom 08.10.2010!  Zum Bezugstext

Hallo LiSi wen  ihr ein Verfahren gegen den Nachbarn  anstrebt dann wird wohl auch euer Brunnen kontrolliert werden ob dieser gegen das eindringen von Oberflächenwasser abgedichtet ist,was bei alten Brunnen  meist nicht der Fall ist.Daher eine Frage zu euren Brunnen , Schachtbrunnen,Bohrbrunnen Tiefe  .Bei einem Schachtbrunen  wie ist dieser ausgebaut  befestigt , in Ortbeton,mit schlechter  Brunnenkranz Deckel Schachtringen , all dies wird bei  einer Prüfung beurteilt.   mfg  sepp
Gast (Walter)
(Gast - Daten unbestätigt)

  08.10.2010
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Fred vom 08.10.2010!  Zum Bezugstext

Hallo Fred,
bei Düngung muss zwischen 5 und 15 Meter der Abstand zu einem Gewässer sein und bei Grünlanddüngung gibt es kein einarbeiten wie bei einem Ackerboden.
D.h. wenn wie üblich am Samstag die Düngung erfolg ( die Stadtmenschen und Anwohner sollen nur merken das ich "Arbeite")und am Sonnteg ein Starkregenereignis auftritt kann ihm keine Vorsätzliche Gewässerverunreinigung vorgeworfen werden. Anders natürlich wenn die Düngung auf einem Wassergesätigten Boden erfolgte.
Wichtig ist die sofortige Anzeige und Beweissicherung durch die Behörde sonst ist man der Tintinger.
lg
und schönes Wochenende
Walter
Gast (Fred)
(Gast - Daten unbestätigt)

  08.10.2010
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Walter vom 08.10.2010!  Zum Bezugstext

Hallo Walter,

zu Punkt 1. erlaube ich mir, zu widersprechen. Gem. GülleVO darf der Landwirt nur Gülle aufbringen, wenn keine Gefahr der Abschwemmung besteht und die Gülle zeitnah zur Aufbringung eingearbeitet wird. Also so ganz unschuldig ist er meines Erachtens nicht.
Unabhängig davon stimme ich zu, dass die Brunnenabdchtung zumindest prüfungsbedürftig zu sein scheint.

Schönes Wochenende.

Grüsse
Fred
Gast (Walter)
(Gast - Daten unbestätigt)

  08.10.2010

Hallo Lisi
1. Der Brunnen ist offensichtlich zu nahe am Bach bzw. nicht richtig gegen das Bachwasser abgedichtet gewesen, d.h. auch ohne Gülle habt ihr bei höherem Wasserstand Bachwasser getrunken= auch ein Bakt. Problem!
Da kann das Bäuerlein nichts dafür. Ihr müsstet ihm Nachweisen das er zu nahe an den Bach gedüngt hat und es so zur Verunreinigung gekommen ist. Es gibt eine entsprechende EU-Nitratverordnung über Düngung im Bach - Gewässerbereich. Und bei Starkregen ist es höhere Gewalt wenn Gülle in den Bach eingeschwemmt wird außer ihm wird nachgewiesen das er die Gülle direkt in den Bach entsorgt hat weil ihm sonst die Grube übergegangen wäre oder ist.
2. Würde nochmals eine Stoßchlorung durchführen d.h. aber auch die gesamte Brunnenbetonoberfläche mit der Chlorbleichlauge benetzen. Ebenso alle Leitungen und Wasserhähne im Haus so lange spülen bis überall der Chlorgeruch wahrnehmbar ist.
Hilft das alles nichts sollte sich ein Fachmann die Brunnenabdichtung gegenüber dem Bach anschauen bzw. prüfen ob nicht das Wasser aus dem Brunnen nur ein Uferfiltrat ist.
lg
Walter  
LiSi
(Mailadresse bestätigt)

  08.10.2010
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Homer vom 07.10.2010!  Zum Bezugstext

Ja es wird nun einverfahren gegen den nachbarn eingeleitet, er muss es dann auf die versicherung abwälzen. die versicherung will z.zt das ganze wohl als elementarschaden abwickeln, was durch die unterlagen der stadt aber nicht möglich ist, da dokumentiert ist, dass es nicht mit dem hochwasser zusammen hängt.

Hätte der herr von der stadt etwas unternehmen müssen als er feststellte, dass gülle in ein gewässer austritt? das einzige was er gemacht hat, war wohl, den nachbarn einmal anzurufen. unser nachbar sagte aber, dass er es nicht ganz für voll genommen hat und es sich auch wohl um ein gespräch von 2 minuten handelte...
hätte der mensch von der stadt sich noch mal über den zustand informieren müssen?
Gast (Homer)
(Gast - Daten unbestätigt)

  07.10.2010

Das einzige was ihr machen könnt ist es noch mal zu desenfizieren. Oder im extremfall alles neu machen.
Als erstes würde ich schadensersatzklage gegen den Besitzer der Gülle stellen und unter umständen gegen die gemeinde



Werbung (1/3)
Trinkwasser Schnelltests supergünstig bei http://shop.wasser.de


Zurück zu Wasser.de
© 1999 - 2018 by Fa. A.Klaas