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Kategorie: > Technik > Wasserverbrauch / Zähler / Rohrbruch
Wasseruhr Eichung
Jana Bernig
(Mailadresse bestätigt)

  09.02.2010

Hab nun über Google öfter gelesen,d aß die Wasseruhr alle 6 Jahre geeicht werden muss..

Zählt das nur für die Gemeinschaftsuhr oder auch für die jeweiligen Wasseruhren der Mietparteien?

Denn bei der Wasseruhr meiner Mutter steht, daß die letzte Prüfung  1991 war



Anzahl der unterhalb stehenden Antworten: 5
Lothar Gutjahr
erfinderleint-online.de
(gute Seele des Forums)

  11.02.2010
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Fred vom 11.02.2010!  Zum Bezugstext

Guten Morgen Fred,

würde keinen Sinn ergeben, da keinerlei Abrechnungen für die Vorjahre vergleichbar sind. Bin jetzt gerade mal wieder ein Jahr in Deutschland. Was mich allerdings foppt, ist die Warmwassergeschichte. Erstens haben wir nur 40 bis 45 Grad und zweitens fahren die das ab 22 Uhr runter und dann läßt man das Mitternacht laufen um wenigstens lauwarm Hände waschen zu können. Wenn die Messergebnisse fair umgelegt werden, kann das ja egal sein. Es ist ein Mehrfamilienhaus mit einer Kneipe und zwei Verkaufsbetrieben. Abwarten was da herauskommt.

Schönen Tag

Lothar

Nachtrag : Habe noch ein wenig gelesen; Eine Abrechnung kann und darf nur mit einem geeichten Wasserzähler erfolgen. Abrechnungen von Zählern aus den Neunzigern sind daher auch rundweg abzulehnen.

LG LG

Dieser Beitrag wurde nachträglich editiert!
Gast (Fred)
(Gast - Daten unbestätigt)

  11.02.2010
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Lothar Gutjahr vom 10.02.2010!  Zum Bezugstext

Moin Lothar,

und, hast Du Deine letzte Abrechnung nicht angezweifelt?

Grüsse
Fred
Lothar Gutjahr
erfinderleint-online.de
(gute Seele des Forums)

  10.02.2010
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Fred vom 10.02.2010!  Zum Bezugstext

Hallo,

solch ein über die Zeit gelaufener Wasserzähler kann bei atypisch hohen Abrechnungen als Anlass genommen werden, die Abrechnung anzuzweifeln und abzulehnen.
Die Wasserrechnung muß dann auf den Werten der Vorjahre basierend erstellt werden.
Da so ein Wasserzähler vom Wirkmechanismus her nicht zu viel anzeigen kann, es sei den es strömt zeitweise Luft durch die Leitung, stellt sich außer der eingangs erwähnten Möglichkeit kein weiterer Nutzen ein.

Vom Eichgesetz her droht allerdings laut Hörensagen ein Bußgeld bis 10.000,-€. Meine sind von 1993. Scheint also weit verbreitet zu sein.

Gruß Lothar
Gast (Fred)
(Gast - Daten unbestätigt)

  10.02.2010

Hallo Jana,

sofern ein Wasserzähler zu Abrechnungszwecken dient (somit auch die Zwischenzähler für die Mieter) unterliegt dieser dem Eichgesetz und der Eichordnung, d.h. dass auch diese Zähler alle sechs Jahre auszuwechseln sind.
Wenn das nicht geschehen sein sollte, besteht zumindest evtl. die Möglichkeit, aufgrund dieses Versäumnisses die Abrechnungen anzuzweifeln.Ich bin aber im Mietrecht nicht so fit.

Viel Erfolg weiterhin.

Grüsse
Fred
Gast (sepps)
(Gast - Daten unbestätigt)

  09.02.2010

Hallo Jana  in Österreich muss JEDER  Wasserzähler nach 6 Jahren  geeicht werden .Dabei sind  Mieter nicht ausgenommen weil der Vermieter kein Wasser verkaufen darf welches nicht über einen geeichten Zähler geflossen ist.
mfg sepp



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