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Kategorie: > Verordnungen / Richtlinien / Satzungen
Erstattung von GrundstücksHausanschlüssen
Gast (Stadtwerke Geretsried)
(Gast - Daten unbestätigt)

  05.05.2009

Wer hat Erfahrung bei der Abrechnung von Grundstücksanschlüssen nach Einheitssätzen oder nach Laufmeter?



Anzahl der unterhalb stehenden Antworten: 5
Gast (Fred)
(Gast - Daten unbestätigt)

  07.05.2009
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Harald Dörig vom 06.05.2009!  Zum Bezugstext

Hallo Harald,

in NRW sehen die Mustersatzungen (Wasser / Abwasser) beide Möglichkeiten vor.
Bei Wasser wird bei uns im Ort für die "Normalfälle" bis zu einer Göße von 1 1/2 " ein Grundbetrag erhoben für die Kosten, die immer anfallen (Anbohrschelle, Mauerdurchführung,... Material und Stunden dafür)und einem Einheitssatz je lfdm. Anschluß gemessen von der fiktiven Straßenmitte bis in das Gebäude.
Für untypische und größere Anschlüsse werden die tatsächlich anfallenden Aufwendungen abgerechnet.

Bei Kanal werden die sog. Grundstücksanschlußkosten (nicht zu verwechseln mit den Hausanschlußkosten) von der fiktiven Straßenmitte bis zur Grundstücksgrenze berechnet mit verschiedenen Sätzen getrennt nach Regenwasser, Schmutzwasser und Regenwasser.

Diese Einheitssätze sind regelmäßig zu überprüfen /neu zu kalkulieren und die Satzungen entsprechend anzupassen.

Grüsse an alle

Fred
Gast (Walter)
(Gast - Daten unbestätigt)

  06.05.2009

Kleine Genossenschaft nähe Salzburg z.B.
Hausanschluss Einfamilienhaus (1 Wohneinheit)800.-
Baukostenzuschuss ebenso 800.-
für jede weitere Wohneinheit wird immer 800.- verlangt.
Baukostenzuschuss wird nur 1x verrechnet.
Firmen werden nach m² Nutzfläche abgerechnet
lg aus dem verregneten Salzburg
Lothar Gutjahr
erfinderleint-online.de
(gute Seele des Forums)

  06.05.2009
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Harald Dörig vom 06.05.2009!  Zum Bezugstext

Hallo Herr Dörig,

sehen sie doch bitte mal in diese Kostenaufstellung:

http://www.zweckverband-ostharz.de/download/satzung/allgemeine_Preisregelung.pdf

Da werden die Kosten aufgeführt und in Kosten pro laufendem Meter angegeben.

Aber bitte den Rest der Satzungen nicht beachten. Diese Satzungen sind aus meiner persönlichen Sicht fast unmenschlich und haben so in Bayern nichts verloren. ( Ich war selbst eine Zeit lang in der Verbandsversammlung dieses Verbandes tätig )

Gruß aus Oberbayern

Lothar
Gast (Harald Dörig)
(Gast - Daten unbestätigt)

  06.05.2009
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Lothar Gutjahr vom 05.05.2009!  Zum Bezugstext

Sehr geehrter Herr Gutjahr,

die Grundstücks- und Hausanschlüsse werden zu 99% nach den tatsächlich anfallenden Kosten abgerechnet, da dies der Mustersatzung entspricht. In meiner erst 36-jährigen Tätigkeit auf diesem Gebiet, ist mir leider kein Versorger bekannt, der nach Einheitssätzen oder Laufmeter abrechnet. Würde mich sehr freuen, wenn ich meine Frage von einem entsprechenden Versorger beantwortet bekäme. Doch auch Sie haben es bestimmt nur Gut gemeint.
Mit den besten Grüßen aus Geretsried,
Harald Dörig
Lothar Gutjahr
erfinderleint-online.de
(gute Seele des Forums)

  05.05.2009

Im Prinzip jeder Wasser- und Abwasserzweckverband oder anderweitiger Wasserversorger,welcher satzungsgemäße Gebühren verlangt.



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