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Kategorie: > Technik > Wasseraufbereitung
ECA - Verfahren ! Nun erlaubt oder nicht ??
Gast (Unbekannt!)
(Gast - Daten unbestätigt)

  19.08.2008

Moin,

der Titel besagt schon alles !

Danke für Stellungnahmen !

Gruß



Anzahl der unterhalb stehenden Antworten: 7
Gast (Ernster Regulator)
(Gast - Daten unbestätigt)

  23.08.2008
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Hans Kress vom 23.08.2008!  Zum Bezugstext

Guten Morgen!

Gerade ein Krankenhaus ist natürlich ein beim Betrieb kritisches Gebäude, dennoch ist es sicher möglich, ohne solche Krücken auszukommen, wenn alles, was sich andere kluge Leute ausgedacht und aufgeschrieben haben, beachtet wird. Und mein Hinweis bleibt bestehen: Vor Ort erzeugte Oxidationsmittel stellen immer eine zusätzliche und meist unnötige Belastung für die Werkstoffe dar!

Für ein Zweifamilienhaus ist das nun aber ganz sicher Blödsinn. Wer da Probleme mit Keimen gleich welcher Art hat, der muss mal genau auf die Rohre und die Betriebsweise sehen. Und dann die Fehler beseitigen. Schon braucht man mit Garantie keine Desinfektionsanlage.

Enthärten sollte man durch Ionenaustausch. Zu dem Thema mal den örtlichen Installateur befragen. Und natürlich vorher auch den Versorger nach der Wasseranalyse. Ich kann mich im Westfälischen nicht wirklich an hartes Wasser erinnern.

E. Regulator
Gast (Hans Kress)
(Gast - Daten unbestätigt)

  23.08.2008
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Ernster Regulator vom 21.08.2008!  Zum Bezugstext

Guten Tag,
allen die dieser Technologie skeptisch gegenüberstehen kann ich nur empfehlen, sich ein Gerät der Fa. XXYYZZ anzuschauen.
Ein solches Gerät hängt in einem Krankenhaus bei uns in Dortmund und ist mit erforderlicher mess-und Regeltechnik versehen.
Das Gerät hat dem Krankenhaus die absolute Legionellenfreiheit erbracht.
M.E. sehr zu empfehlen.
Genau dieses Gerät hat bereits 2004 , nachzulesen im Kommentar Arbeitsblatt W551 S.126/7 die Wirkung bewiesen.
Also keine Angst vor neuer Technologie.
ich werde jeden falls mir eine solche Anlage mit einer Wasserenthärtungsanlage in mein haus einbauen lassen.

Mein eigentliches Anliegen ist die Frage: wer kann mir welche Wasserenthärtungsanlage für ein 2 Fam. Haus empfehlen.

editiert
W.


Dieser Beitrag wurde nachträglich editiert!
Gast (Unbekannt!)
(Gast - Daten unbestätigt)

  21.08.2008
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Ernster Regulator vom 21.08.2008!  Zum Bezugstext

Hallo ER,

komplett richtig ABER : Für wen / oder was wurde dann das DVGW Merkblatt 203 ( 1978 )überarbeitet und fußt nun in der W 229 ? Weiterhin ist mir unklar, wieso du sagst diese Technik sei nicht aaSdTR ; wenn dies doch auf Seite 05 der W 229 steht ?? Fragen über Fragen und vieles ist derzeit noch ungeklärt !! Möchte das Thema jetzt nicht so arg vertiefen => würde aber gerne weiterhin Kontakt aufrecht halten ! Eventuell einmal mich direkt an-mailen => Unerkannt bleiben ?? Email Adresse bei kostenfreiem Provider anmelden und ab dafür !
Gruß
Seita

Würde mich freuen !
Gast (Ernster Regulator)
(Gast - Daten unbestätigt)

  21.08.2008
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Unbekannt! vom 21.08.2008!  Zum Bezugstext

Guten Morgen!

Die Sache mit den dezentralen, dauerhaft betriebenen Desinfektionsgeräten ist keineswegs trivial.

Wenn man das Regelwerk ernst nimmt, so gilt: Halte die Regeln für Planung, Bau und Betrieb ein, und Du wirst in aller Regel keine Probleme mit der Hygiene haben. Natürlich ist die Realität leider häufig eine andere. Und mitunter als schnelle Abhilfe die Desinfektion in der Hausinstallation als Soforthilfe erforderlich.

Was aber immer mehr zunimmt, ist die präventive Installation derartiger Geräte. Dafür gibt es keinerlei Rechtfertigung, hier liegt ein klarer Verstoß gegen die Trinkwasserverordnung sowie die allgemein anerkannten Regeln der Technik vor. Die Substanzen zur dauerhaften Desinfektion und die Einsatzgrenzen sind alle für die Versorgungssysteme konzipiert, nicht für die dezentrale Desinfektion in der Hausinstallation.

Jetzt könnte man sagen: Ist doch nicht so schlimm, es wird ja alles nach den Rahmenbedingungen der Liste nach §11 ausgeführt. Leider ist das nicht immer so, weil:

1. Die verwendete Technik nicht ausreichend genau arbeitet und Fehldosierungen eher die Regel als die Ausnahme sind. (Hier sind Querempfindlichkeiten der Sensoren und andere Unzulänglichkeiten ursächlich)

2. Die dauerhafte Beaufschlagung der Werkstoffe mit diesen stark oxidierenden Substanzen zu nachhaltigen Schäden an der Installation führen kann. Dies betrifft Metalle und Kunststoffe! Es gibt zahlreiche Fälle, wo durch solche Vorgehensweise erhebliche Schäden verursacht wurden.

Einen schönen Überblick zum Thema findet man auf der Homepage der FH Münster-Steinfurt:

https://www.fh-muenster.de/fb4/aktuelles/2008/sanitaer.php

Die dort zugänglichen Vorträge geben einen kleinen Einblick in das Thema.

Es gibt sicher immer begründete Einsatzfälle für so etwas, aber generell gilt das oben geschriebene.

E. Regulator
Gast (Unbekannt!)
(Gast - Daten unbestätigt)

  21.08.2008
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Ernster Regulator vom 20.08.2008!  Zum Bezugstext

Moin ER,

ich sehe dass ebenso wie du - aber zur Zeit muss ich feststellen, dass unter den Heerscharen von Anbietern die Unternehmen mit untergehen, welche nur über eine Mess- und Regeltechnik ihre Verfahren steuern.
Ich denke, dass dann die Kriterien des Minimierungsgebotes erfüllt sind. Weil letztendlich ist die Generelle Chlorung von Wasser erlaubt - plötzlich (wo das kleine Chemiewerk an der Wand hängt - statt die Chemikalie vom Liferant gebarcht wird) verboten. Es tut sich mir der Verdacht auf, dass urplötzlich in den dunklen Tiefen der TV solange gewühlt wird, bis man eine Konstruktion erhält, welche das verbietet, wie man es gerade will.
P.S.: Ich bin froh, dass du (!) geantwortet hast !! oder besser wenigstens du !
Gruß
Seita
Gast (Ernster Regulator)
(Gast - Daten unbestätigt)

  20.08.2008

Nein!

Siehe Minimierungsgebot Trinkwasserverordnung.

E. Regulator
Gast (Wulf)
(Gast - Daten unbestätigt)

  20.08.2008

Moin Saita,

sofern es dem aktuellen DVGW-Arbeitsblatt W 229 (Mai 2008) entspricht, meines Erachtens JA.

Gruß
Wulf



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