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Kategorie: > Umwelt > Wasserverschmutzung
ECHT KÖLNISCH TRINKWASSER
Gast (KIM ALEXANDER)
(Gast - Daten unbestätigt)

  19.01.2008

Zur Zeit ist in Köln alles möglich! Tausende von Bürger dürfen/müssen/sollen sogar Epoxidharz-Teilchen im Trinkwasser genießen.

Das Gesundheitsamt der Stadt Köln, Amtsleiter Dr. Jan Leidel und Wolfgang Büchel, Leiter der Abteilung Infektions- und Umwelthygiene, schauen tatenlos zu.

Im W. Wohnpark - ca. 800 WE mit Kindergarten, Restaurants, Geschäften, Polizeidienststelle - werden ab November 2007 die Trinkwasserleitungen mit Epoxidharz beschichtet. Obwohl das ...-System, uns allen bekannt, keine DVGW-Zertifizierung und Zulassung hat, werden die Arbeiten von einer Korschenbroicher Firma durchgeführt.

Die Mieter sind hilflos, sie können sich nicht dagegen wehren. Die Vermieterin, P. Immobilien AG, lässt trotz fehlender Zulassung Wohnung für Wohnung weiter beschichten, obgleich der Wasserversorger den Mietern umgehend schriftlich mitteilte:

"...Die in der Trinkwasserhausinstallation eingesetzten Werkstoffe und Verfahren müssen ihre Unbedenklichkeit im Bezug auf das Trinkwasser nachweisen und vom DVGW (Deutsche Vereinigung des Gas und Wasserfaches) geprüft und zugelassen sein. Ohne Zertifizierung ist der Einsatz bzw. die Verwendung solcher Werkstoffe und Verfahren nicht zulässig.
Das von Ihnen beschriebene Verfahren hat diese Zulassung nicht........."


Inzwischen finden Mieter Teilchen der  Epoxidharzbeschichtung im Trinkwasser wieder. Die Mieter sind vollkommen verunsichert und fürchten um ihre Gesundheit. Was natürlich völlig verständlich ist, da von Stoffen der Epoxidharzbeschichtungen giftige, krebserzeugende, erbgutverändernde etc. Wirkungen ausgehen können.

Dem Gesundheitsamt der Stadt Köln wurden schon Bilder dieser Epoxidharz-Teilchen übermittelt. Aber dort werden die HILFERUFE nicht erhört. Obwohl ÖFFENTLICHES WASSER - Kindergarten, Restaurants, Polizei usw. - betroffen ist, fühlt sich die Aufsichtbehörde nicht zuständig. Der "Fall" Köln zeigt, die Mieter und Bürger der Stadt sind ohne Schutz. Es gibt zwar eine Trinkwasserverordnung, aber scheinbar keine Aufsichtsbehörde, die auf die Einhaltung dieser Verordnung achtet, zumindest nicht in Köln! Dort müssen Epoxidharz-Teilchen von den Bürgern getrunken werden.


Lassen wir uns überraschen, ob Montag weiter beschichtet wird - TAG für TAG, MONAT für MONAT - oder ob die Mieter/Bürger endlich HILFE erwarten können!
Der Kölner Oberbürgermeister sollte zumindest inzwischen von dieser "Epoxidharz-Geschichte" Kenntnis haben.




KIM ALEXANDER
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Anzahl der unterhalb stehenden Antworten: 46
Lothar Gutjahr
erfinderleint-online.de
(gute Seele des Forums)

  20.08.2011
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Ernster Regulator vom 20.08.2011!  Zum Bezugstext

Hallo E.R.,

das war gestern schon die erste Idee und wird nun nachgeholt.

Schönes Wochenende

Lothar
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Gast (Ernster Regulator)
(Gast - Daten unbestätigt)

  20.08.2011
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Lothar Gutjahr vom 19.08.2011!  Zum Bezugstext

Hallo, Lothar!

Dann mach hier bitte auch zu. Dem nicht im Detail sachkundigen Leser wird es unmöglich sein, zwischen Information, Panikmache und Demagogie zu unterscheiden. Damit kann der Anspruch auf halbwegs vertrauenswürdige Information nicht erfüllt werden.

E. Regulator
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Lothar Gutjahr
erfinderleint-online.de
(gute Seele des Forums)

  19.08.2011
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Peter Marquardt vom 19.08.2011!  Zum Bezugstext

Hallo Peter,

du verschweigst dabei, dass die zum Einsatz kommenden Komponenten nur dann komplett miteinander richtig "verschweißt" sind, wenn exakt die richtigen Mengen zusammengemischt wurden und ungestört aushärten.

Ich bezweifle auch, dass du den ganzen thread gelesen hast. Ist mir aber auch egal, da ich am längeren Hebel sitze,grins. Auch habe ich mir es zur Gewohnheit werden lassen Monsterthreads bei erreichen von 50 Beiträgen oder mehr abzuschliessen.

Gruß Lothar
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Gast (Peter Marquardt)
(Gast - Daten unbestätigt)

  19.08.2011
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von KIM ALEXANDER vom 29.07.2011!  Zum Bezugstext

Hier wird mal wieder das Kind mit dem Bade ausgeschüttet.
"Danach besteht die Harzkomponente aus den Stoffen Bisphenol A und Epichlorhydrin. .. "
In Wikipedia steht aber, dass sie aus Bisphenol A hergestellt werden. Das ist ein deutlicher Unterschied. Es wird kaum gelingen, das Bisphenol A wieder zurückzugewinnen.

Hier wird mit Halbwissen operiert.
Eine Verdeutlichung für Nicht-Chemiker:
Bei einer Schweißverbindung (z.B. Flansch an Rohr) kann auch der Flansch nicht so einfach vom Rohr abgelöst werden. Ist der Flansch nur geschraubt, gelingt dies dagegen relativ leicht. Bei Epoxidharzen ist das Bisphenol A sozusagen angeschweißt.

Es gibt viele Anwendungen von Epoxidharzen im Trinkwasser- und Lebensmittelbereich. Dabei kann kein Bisphenol A nachgwiesen werden. Die unbestrittenden technischen Probleme bei der Sanierung von Trinkwasser-Hausinstallationen nach dem LSE-System dürfen nicht dazu führen, Epoxidharz-Systeme insgesamt zu verdammen. Es gibt gute Bespiele bei der Sanierung von Trinkwasserbehältern und bei der Sanierung von Versorgungs- und Transportleitungen unter Verwendung von Epoxidharzen.

Peter Marquardt
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Gast (Siegfried)
(Gast - Daten unbestätigt)

  01.08.2011
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von KIM ALEXANDER vom 29.07.2011!  Zum Bezugstext

Vielen Dank Kim Alexander,
für die Info mit Quellenangabe.
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Gast (KIM ALEXANDER)
(Gast - Daten unbestätigt)

  29.07.2011
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Siegfried vom 27.07.2011!  Zum Bezugstext



Epoxidharzbeschichtungen in Trinkwasser-Installationen, dazu das Kölner Gericht:

AG Köln · Urteil vom 20. April 2011 · 201 C 546/10

"Es ist dabei gerichtsbekannt, dass Epoxidharz Komponenten enthält, die gesundheitsschädlich sind. Dabei bezieht sich das Gericht auf den Artikel der freien Enzyklopädie Wikipedia zum Thema Epoxidharz. Danach besteht die Harzkomponente aus den Stoffen Bisphenol A und Epichlorhydrin. Bisfinol A wird als endokriner Disruptor verdächtigt, das bedeutet, dass dieser Stoff wie ein Hormon wirken und so das empfindliche Gleichgewicht des Hormonsystems des Menschen stören kann. Gerichtsbekannt ist ferner, dass solche endokrinen Disruptoren schon in geringsten Mengen zu Störungen im endokrinen System führen können. Der Stoff Epichlorhydrin ist laut Wikipedia weiterhin bekannt als giftig und im Tierversuch krebserzeugend. Daher steht zur Überzeugung des Gerichts fest, dass das Wasser in der Wohnung des Beklagten im streitgegenständlichen Zeitraum als Trinkwasser nicht geeignet war und zur Körperhygiene nur bedingt geeignet war. Dies rechtfertigt eine Mietminderung von 20 % monatlich."

Quelle: http://openjur.de/u/165932.html


Ja, so sieht es aus, wenn der Vermieter sich "Billigprodukte" aus giftigen und krebserzeugenden Substanzen für Trinkwasserleitungen ins Haus holt, man könnte m. E. auch sagen:

Kommt das xxx-Harz, geht das Trinkwasser!



KIM ALEXANDER
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Gast (Siegfried)
(Gast - Daten unbestätigt)

  27.07.2011
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von KIM ALEXANDER vom 24.06.2011!  Zum Bezugstext

Wer weiß genaues zu den Kölner Urteilen?
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Gast (KIM ALEXANDER)
(Gast - Daten unbestätigt)

  24.06.2011
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Lothar Gutjahr vom 24.06.2011!  Zum Bezugstext

"Anders ausgedrückt, wie geht es weiter?"

Ja, Lothar, das ist eine schwierige Frage.

Das Kölner Gesundheitsamt (jetzt unter vollständig neuer Leitung)versagt weiterhin, es ist mit den Fehlsanierungen der großen Wohnanlagen vollkommen überfordert.

Die Mieter klagen, ziehen aber auch aus oder kürzen z. B. die Miete (und das nicht unerheblich). Diese Sanierungen der Trinkwasserleitungen mit Epoxidharz kann für die Kölner Vermieter und Eigentümer noch sehr kostspielig werden. Denn wer kauft denn heute noch eine Wohnung ohne Trinkwasser.

Ein Kölner Gericht hat jetzt bestätigt: Das Wasser ist als Trinkwasser nicht geeignet.




KIM ALEXANDER
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Lothar Gutjahr
erfinderleint-online.de
(gute Seele des Forums)

  24.06.2011
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von KIM ALEXANDER vom 24.06.2011!  Zum Bezugstext

Guten Tag Kim Alexander,

und danke für die Info. Es ist wohl schon ein Weilchen her, dass hier deswegen die "Fetzen flogen".

Müssen nun die das bereits eingebaut haben damit leben oder lohnt es sich die Vermieter damit an den Bettelstab zu bringen?

Anders ausgedrückt, wie geht es weiter?

Gruß und schönes Wochenende

Lothar
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Gast (KIM ALEXANDER)
(Gast - Daten unbestätigt)

  24.06.2011
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von KIM ALEXANDER vom 14.04.2011!  Zum Bezugstext

Jetzt hat auch der DVGW die Notbremse gezogen!


---------------AKTUELLE MELDUNG---------------


Epoxidharzbeschichtungen in Trinkwasser-Installationen

Der DVGW hat endlich reagiert und sein Regelwerk zurückgezogen.


Elektronischer Bundesanzeiger -
https://www.ebundesanzeiger.de/ebanzwww/wexsservlet


"Zurückziehungen von DVGW-Regelwerken

Folgende Regelwerke wurden zurückgezogen:

Wasser

Vorläufige Prüfgrundlage VP 548
„Rohrinnensanierung von Trinkwasser-Installationen durch Beschichtung; Anforderungen und Prüfungen“

Ausgabe 05/2004

Merkblatt W 548
„Rohrinnensanierung von Trinkwasser-Installationen durch Beschichtung“

Ausgabe 04/2005

Arbeitsblatt W 545
„Qualifikationskriterien für Fachfirmen zur Rohrinnensanierung von Trinkwasser-Installationen durch Beschichtung“

Ausgabe 04/2005

Alle drei Regelwerke wurden ersatzlos zurückgezogen."





KIM ALEXANDER
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Gast (KIM ALEXANDER)
(Gast - Daten unbestätigt)

  14.04.2011
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von KIM ALEXANDER vom 02.11.2009!  Zum Bezugstext


So, jetzt soll endlich mit einer europaweiten Petition reagiert werden:

http://www.meinepetition.ch/unterschreiben.php?idsig=HKDBCFeww5eCwwPPZJfA

"kein Trinkwasser aus vergifteten Leitungen
Defekte Wasserleitungen werden nicht mehr durch einen Installateur repariert wie es früher war, es werden heute die ganzen Hausleitung mit einem Kunststoff beschichtet welcher krank machende Substanzen enthält. (Diverse Krebsarten und Hormonstörungen) Wir fordern das Verbot von Rohrsanierungen mit jeglichen gesundheitsschädigenden Materialien und zwar ohne Grenzwert, denn mit der Zeit bekommt man doch genug von dem Giftzeug. Auf Kosten unserer Gesundheit soll nicht gespart werden

Jede Wasserleitung wird einmal alt, Rost setzt an und es kann irgendwo zu tropfen beginnen. Für diese Fälle gibt es Installateure die ein Stück aus der Mauer herausbohren, das defekte Rohrteil entfernen und Ersatz einbauen, für einige 100 Franken.
Heute läuft das anders, Spezialfirmen kommen und putzen (Sandstrahlen) die Leitungen im ganzen Haus, nachher wird alles mit einer Kunststoffmischung überdeckt.
Diese Variante ist billiger als alle Leitungen zu ersetzen aber teurer als der Installateur und in der Kunststoffmischung ist Bisphenol A enthalten.
Bisphenol A ist krebserregend bei Mensch und Tier und kann den Hormonhaushalt stören. Darum fordern wir, diese Kunststoffbeschichtungen zu verbieten. Auch diverse Lebensmitteldosen enthalten Bisphenol A.
Viele EU Länder haben das Produkt schon verboten, die Schweiz hinkt hinterher.
Wir wollen uns und unsere Haustiere nicht durch Sparmassnahmen der Hauseigentümer krank werden und vielleicht elendig eingehen lassen und fordern dass diese Methoden verboten werden.
Geht an die EU Gesundheitsbehörden und das Schweizer Gesundheitsamt."


Jeder darf unterschreiben - hier ist ganz Europa gefragt!

Im Trinkwasser haben Bisphenol A & Co. nichts zu suchen.



KIM ALEXANDER
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Gast (KIM ALEXANDER)
(Gast - Daten unbestätigt)

  02.11.2009
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Wulf vom 02.11.2009!  Zum Bezugstext

"Sieht man den DWPLL-Wert der Beschichtungsleitlinie mit 30 µg/l als "Grenzwert" an...."

Wulf, der DWPLL-Wert ist KEIN Trinkwasser-Grenzwert, es ist ein "technischer Wert", oft abgeleitet vom SML-Wert. Bei Epoxidharzbeschichtungen in der Hausinstallation (Rohre mit DN < 80 mm) beträgt lt. Beschichtungsleitlinie die maximal tolerierbare Migrationsrate für Bisphenol A 1,5 µg/dm˛d.

Das ist aber KEIN Trinkwasser-Grenzwert! Bisphenol A hat im Trinkwasser nichts zu suchen, hier ist ein GOW (Gesundheitlicher Orientierungswert) von m. E. 0,3 µg/l auf der Grundlage der GOW-Empfehlung des UBA vom März 2003 zu beachten, s.
http://www.umweltbundesamt.de/wasser/themen/downloads/trinkwasser/Empfehlung-Nicht-bewertbare-Stoffe.pdf


KIM ALEXANDER
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Wulf
beo.wulfweb.de
(gute Seele des Forums)

  02.11.2009
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von DerVerwalter vom 02.11.2009!  Zum Bezugstext

hallo Verwalter,

Du hattest am 30.10. leider nicht angegeben, in welcher Dimension der Wert vorliegt: 0,67 mg/l oder µg/l?
Ich gehe mal davon aus, dass es µg/l sind. Sieht man den DWPLL-Wert der Beschichtungsleitlinie mit 30 µg/l als "Grenzwert" an, so wird dieser Wert weit unterschritten. Andererseits stellt sich die Frage, wenn unter Laborbedingungen schon BpA nachgewiesen wird, wie sieht es dann in einem realen Objekt aus?

Vielleicht helfen Dir ja bzgl. der Information der Eigentümer die Inhalte in deinem Postfach weiter.

Gruß
Wulf
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Gast (KIM ALEXANDER)
(Gast - Daten unbestätigt)

  02.11.2009
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von DerVerwalter vom 02.11.2009!  Zum Bezugstext

"Das bedeutet zum einen ich habe keinerlei Rechtssicherheit im Klagefall..."

Hallo Verwalter,

dann solltest Du Dir die AVBWasserV § 12 - Kundenanlage - anschauen und auch diesen Hinweis (Pkt. 8) beachten:
http://www.stadtwerke-karlsruhe.de/swka/PDF/Netze/Regelung-der-TrinkwV_03.pdf

Du bist der verlängerte Arm ;-) der Eigentümer und hast diese umfassend aufzuklären, d. h. der Vertrag zwischen Wasserversorger und Eigentümer beinhaltet die AVBWasserV und diese Verordnung verlangt zwingend die Einhaltung der gesetzlichen oder behördlichen Bestimmungen und Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik.

Also VORSICHT!


KIM ALEXANDER

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Gast (DerVerwalter)
(Gast - Daten unbestätigt)

  02.11.2009
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Wulf vom 30.10.2009!  Zum Bezugstext

Hallo Wulf,
Hallo Kim Alexander,

Zu deiner Frage Wulf unter Laborbedingungen verstehe ich genau das was ich sage, eben Laborbedingungen.
Die Rohre wurden von einem der Anwender beschichtet und dem Labor übergeben. Das bedeutet sie waren nie eingebaut alle Proben und Untersuchungen wurden vom Labor aus,-und durchgeführt. Das mach es nach meiner, zugegebenerweise laienhaften Auffassung umso schlimmer den bei einem für einen Test beschichtetes Rohrstück sollte man ja davon ausgehen das die Firmen sich hier besonders anstrengen. Doch trotzdem sind solche Werte zustande gekommen, die Prüfung wurde von einem durch das UBA anerkanntes Institut durchgeführt. Ob und in wie weit das UBA allerdings Kenntnis von dieser Untersuchung hat ist mir nicht bekannt.
Letzten Endes bleibt für uns als Verwalter aber doch das Problem, dass es keiner Zulassungen bedarf und alles nur Empfehlungen sind und diesen kann ich eben folgen oder auch nicht. Das bedeutet zum einen  ich habe keinerlei Rechtssicherheit im Klagefall und zum anderen ich kann als Verwalter eine solche Sanierung nur sehr eingeschränkt empfehlen. Besonders in meinem Aktuellen Fall, in dem ich jetzt sogar Kenntnis darüber habe das mehrfach Probleme aufgetreten sind. Hier bleibt mir nur, die Eigentümer über diese Erkenntnisse zu Informieren und klarzustellen das wir eine solche Sanierung nicht mittragen können.
DerVerwalter
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Gast (KIM ALEXANDER)
(Gast - Daten unbestätigt)

  31.10.2009
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Wulf vom 30.10.2009!  Zum Bezugstext

Wulf, Anmerkungen zum 1. Teil Deiner Antwort:

>was verstehst Du unter Laborbedingungen?
>wie wurde(n) die Probe(n) entnommen?
>durch wen? und durch wen untersucht?

Ja, diese Fragen müssen gestellt werden, aber natürlich auch von den Aufsichtsbehörden (Gesundheitsamt usw.)!!! Wofür haben wir eine Trinkwasserverordnung?

In Köln hat das Gesundheitsamt dies jedenfalls ALLES nicht beachtet. Dort haben u. a. Auftraggeber die Proben entnommen (Probenahmen gehören zum Akkreditierungsbereich, sie sind der größte Unsicherheitsfaktor im Analyseprozess), dort führt ein Institut die Untersuchungen durch, obwohl es schon seit Jahren das Harz der Firma xxx-xxxxxx AG "begleitet" (Interessenkonflikt?). Ein Harz, das schon unter Prüfungs-/Laborbedingungen die Anforderungen der Beschichtungsleitlinie nicht erfüllte.

Parameter-Betrachtung:
z. B. Bisphenol A - relativ gut nachweisbar.
z. B. Epichlorhydrin (stark kanzerogen) - DIN EN 14207 nicht tauglich, lt. Norm ist die Bestimmungsgrenze 0,5 µg/l, der Grenzwert nach TrinkwV 2001 beträgt jedoch 0,1 µg/l. wobei in der Hausinstallation (Rohre mit DN < 80 mm) die maximal tolerierbare Migrationsrate für Epichlorhydrin lt. Beschichtungsleitlinie überdies 0,005 µg/dm˛d beträgt.
Es gibt also für diesen außerst gefährlichen Stoff keine geeignete Analysenmethode.


KIM ALEXANDER
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Wulf
beo.wulfweb.de
(gute Seele des Forums)

  30.10.2009
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von DerVerwalter vom 30.10.2009!  Zum Bezugstext

hallo Verwalter,

was verstehst Du unter Laborbedingungen?
wie wurde(n) die Probe(n) entnommen?
durch wen? und durch wen untersucht?

Außerdem muss man sich die Frage stellen ob BpA tatsächlich der "bestimmende Parameter" ist. In der Beschichtungsleitlinie des UBA gibt es noch einige mehr. Nur auf einen einzigen Parameter würde ich mich da nicht verlassen.

Wenn Du so gute Erfahrungen mit einem ähnlichen System gemacht hast, warum ist dieses dann noch nicht durch das UBA gelistet worden? Das kann ja nur daran liegen, dass dieses Material nicht die Kriterien erfüllt.
Und wenn dieses System so gut ist oder auch das gelistete, warum ist immer noch kein System und keine Anwendungsfirma nach den DVGW-Arbeitsblättern zertifiziert?

Sobald ein System / eine Firma die Kriterien erfüllt und dies nachweisen kann, wird der DVGW dies sicherlich zertifizieren. Dazu sind ja schließlich die Arbeitsblätter da.

Aus meiner Sicht hätte das erste zertifizierte System einen enormen Wettbewerbsvorteil.

Warum sollte es eine neue Leitlinie geben? Möglicherweise eine mit "weicheren" Kriterien, damit mehr Produkte gelistet sind?

Es gibt einige Veröffentlichungen in Fachzeitschriften zu diesem Thema, die man natürlich auch an die Eigentümer weitergeben kann.
Du bzw. die Eigentümer solltet euch aber darüber im Klaren sein, dass es mit diesen Systemen keine neuwertigen Installationen gibt. Es ist höchstens ein Aufschieben für einen begrenzten Zeitraum. Dies können X Jahre sein oder auch nur Y Monate, wenn´s schief geht.

Ich weiss, dies sind jetzt noch mehr Fragen als Antworten auf deine Fragen.

Gruß
Wulf
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Gast (DerVerwalter)
(Gast - Daten unbestätigt)

  30.10.2009
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Lothar Gutjahr vom 12.10.2009!  Zum Bezugstext

Hallo mal an alle,
ich habe nun eine Eigentümergemeinschaft die sich für eine Innenrohrsanierung durch eine Frankfurter Firma entschieden hat. Diese Firma verwendet nun leider das gleiche Harz welches auch in Köln und einigen anderen Objekten verwendet wurde. Nach Auskunft des UBA sei dieses Material gelistet, mir liegt nun aber eine Untersuchung, einer Beprobung vor die schon unter Laborbedienungen Bisphenol A Werte von mehr als 0.67 aufzeigt. Grundsätzlich habe ich recht gute Erfahrungen mit einem ähnlichen Sanierungssystem, dort habe ich auch immer auf Bp A prüfen lassen, bisher her dort auch immer unterhalb des Grenzwertes geblieben. Leider ist das UBA hier nicht gerade hilfreich in seinen Auskünften und der DVGW sagt mir, noch sei gar nichts geprüft aber grundsätzlich sei dies auch nicht verpflichtend.
Meine Frage wo finde ich weitere Informationen zu dem Thema, auch solche die ich meinen Eigentümer geben könnte?
Gibt es auf absehbare Zeit eine neue Leitlinie, da sollte ein solches Harz ja dann auch nicht mehr bestehen können?
Und wie steht der DVGW eigentlich grundsätzlich dazu, wird es irgendwann mal Firmen geben die eine Zertifizierung bekommen?
Ich kann nur immer wieder darauf hinweisen das wir als Verwalter hier endlich eine Lösung brauchen. Der Austausch ist keine, wenn ich mir ansehe wie viele Gemeinschaften schon jetzt kurz vor einer Insolvenz stehen kann ich das hundertmal besser finden bezahlen können sie es schlicht nicht.
Allen hier ein schönes Wochenende von einem Nachdenklich gewordenen Verwalter
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Lothar Gutjahr
erfinderleint-online.de
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  12.10.2009
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von DerVerwalter vom 12.10.2009!  Zum Bezugstext

Hallo "Verwalter",

ich will mich da nicht zu weit aus dem Fenster hängen, aber der Ausdruck:"There is no scientific evidence" welcher in fast jedem Absatz verwendet wird, würde ich als Laie mal so übersetzen: "das ist wissenschaftlich nicht bewiesen" und das interpretiere ich dann so:
"Das hat noch keiner untersucht" etwas vorsichtig ausgedrückt. Und als Studie eines Interessenverbandes kommt das bei den Gegnern der Substanz ohnehin nicht an.
Aber trotzdem danke für den Link

Gruß Lothar
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Gast (KIM ALEXANDER)
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  12.10.2009
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von DerVerwalter vom 12.10.2009!  Zum Bezugstext

"Nach meinem Kenntnisstand sind alle Objekte, in denen es Probleme gibt  mit dem von der UBA gelisteten Hartz beschichtet worden."

Hallo Verwalter,

woher hast Du Deine Kenntnisse?

Das Umweltbundesamt hat in der Zwischenzeit jedenfalls große Probleme, diese "Panne" zu vertuschen. Die Fehlinformationen der UBA-Trinkwasserabteilung werden immer fragwürdiger und unverfrorener, mittlerweile weiß schon der Laie:

Das gelistete Harz xxx-xxx xx ist nicht "dicht",
d. h. es gibt Chemikalien an das Trinkwasser ab und dies momentan an mehreren Stellen in Deutschland.



KIM ALEXANDER  

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Gast (DerVerwalter)
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  12.10.2009
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Lothar Gutjahr vom 02.10.2009!  Zum Bezugstext

Da gibt es auch ganz andere Meinungen.

http://www.bisphenol-a-europe.org/index.php?page=home-de

Nach meinem Kenntnisstand sind alle Objekte, in denen es Probleme gibt  mit dem von der UBA gelisteten Hartz beschichtet worden.
Das ist schon irgendwie seltsam, oder ?


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Lothar Gutjahr
erfinderleint-online.de
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  02.10.2009
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von KIM ALEXANDER vom 02.10.2009!  Zum Bezugstext

Hallo Kim Alexander,

danke für diese interessante Info. Nur schade, dass es von der "Linken" kommt.

Ich befürchte, man wird so etwas wie in guten alten Zeiten nicht so ernst nehmen? Eher als Störfeuer betrachten?

Warten wir mal ab

Gruß Lothar
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Gast (KIM ALEXANDER)
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  02.10.2009
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Lothar Gutjahr vom 11.08.2009!  Zum Bezugstext


Hallo Lothar,

es gibt Neuigkeiten!

Im Bundestag notiert: Bisphenol A im Trinkwasser
http://www.bundestag.de/presse/hib/2009_10/2009_256/04.html

KLEINE ANFRAGE
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/140/1614082.pdf


Ich bin gespannt, ob jetzt mit offenen Karten gespielt wird!

Oder........, ob der Verbraucherschutz in Deutschland zu den Akten gelegt wurde.



KIM ALEXANDER

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Lothar Gutjahr
erfinderleint-online.de
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  11.08.2009
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von DerVerwalter vom 10.08.2009!  Zum Bezugstext

Hallo "Verwalter",

offensichtlich hat das Amtsgericht die menschlichen Dinge nicht in den Vordergrund gestellt. Woher soll ein hier schreibender wissen, warum die Firma vom Markt ist.

So kann es sicherlich nicht die Aufgabe von Forenteilnehmern sein, Privatdetektive einzusetzen um die  Veröffentlichung eines Gerichtes zu durchleuchten.

Was den Vorwurf anbelangt, das nicht gesagt wird, wie man es besser machen kann, geht dieser auch ins Leere, da oft genug erwähnt wurde, dass ein marodes Rohrsystem eben erneuert gehört. Vielleicht mal zu diesem Thema die Forensuche bemühen.
Wenn es zu teuer wird, vielleicht "aufputz" verlegen; .. - - doch, war mal eine ganze Zeit Stand der Technik . Wie sagt man da: Schönheit hat ihren Preis. Mit etwas bunter Farbe wird auch die moderne Kunst sich liebend gerne diesem neuen Element Rohr annehmen.

Ich meine sogar noch ganz dumpf die Frage im Raum klingen zu hören: "und was ist, wenn so ein Rohr mal durchrostet"? ( ja und das in einer Zeit, wo wir alle uns selbst gegenüber viel zu teuer geworden sind)

Nachdenkliche Grüße und gute Besserung für ihren "Helfer und Freund"

Lothar
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Gast (DerVerwalter)
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  10.08.2009
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von KIM ALEXANDER vom 31.07.2009!  Zum Bezugstext

Die Firma ist aufgelöst worden da der Inhaber nach einem Hirnschlag arbeitsunfähig ist und noch immer im Krankenhaus liegt.
Etwas mehr Respekt und vielleicht auch mal genauer informieren.
Statt immer nur zu Kritisieren was an diesem und änlichen Systemen schlecht ist, würde ich mich freuen hier mal was zu lesen wie es besser gehen könnte !!!  
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Gast (KIM ALEXANDER)
(Gast - Daten unbestätigt)

  31.07.2009
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Chris Benjamin vom 19.01.2008!  Zum Bezugstext

Information!!!

Hallo Chris,

inzwischen hat sich Dein Link
http://www.hwd-lse.de/die_garantie.html
v. 19.1.08 erledigt.

xxxxx Wärmedienst GmbH, Hamburg: Durch Beschluss des Amtsgerichts Hamburg vom 01.07.2009 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst.

Wieder ein xxx-Lizenznehmer weniger....


KIM ALEXANDER

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Gast (KIM ALEXANDER)
(Gast - Daten unbestätigt)

  28.08.2008
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Hartmut Schmitt vom 24.08.2008!  Zum Bezugstext

"..wurde von der Hausverwaltung wirklich erklärt, dass das Warmwasser keine Trinkwasserqualität besitzt.."

JA!


Hallo Hartmut,

so schnell können sich Schlagzeilen ändern,
aus "Mission Rohr dicht" wird "Chemikalien im Trinkwasser"

http://www.ivv-immobilien.de/media/raw/IVV_Wohnraum_3.pdf


Interessant sind u.a. auch die Sätze:

1. "An der Entscheidung, welche Sanierungsmethode zum Zug kommen sollte, hatte die XXX Verwaltung "wesentlichen" Anteil."

2. "Intakte Rohrsysteme erhalten den Wert der Immobilie. Und erleichtern den Bewohnern das Leben spürbar"

Das hatte sich Familie Becker* bestimmt anders vorgestellt!

Wer aber übernimmt jetzt die Verantwortung?

Was macht das Kölner Gesundheitsamt, wann bekommt Familie Becker* endlich wieder Trinkwasser?

Was macht der Kölner Wasserversorger, hat er inzwischen das "Öffentliche Wasser" geschützt?

*Name geändert


Gruß

KIM ALEXANDER
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Hartmut Schmitt
hartmutschmitthartmutschmitt.de
(Mailadresse bestätigt)

  24.08.2008
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von KIM ALEXANDER vom 23.08.2008!  Zum Bezugstext

Hallo KIM ALEXANDER,

wurde von der Hausverwaltung wirklich erklärt, dass das Warmwasser keine Trinkwasserqualität besitzt. Wie sieht es dann mit den Mischwasserhähnen und der Aussage in der Trinkwasserverordnung aus, dass Nichttrinkwasser und Trinkwasser nicht miteinander verbunden sein dürfen (§ 17 Abs. 2 und § 25 Nr. 12 TrinkwV). Das könnte juristisch sehr knifflig werden.

Viele Grüße

Hartmut Schmitt
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Gast (KIM ALEXANDER)
(Gast - Daten unbestätigt)

  23.08.2008
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von KIM ALEXANDER vom 28.06.2008!  Zum Bezugstext

K Ö L N - EPOXIDHARZMETROPOLE?

Chemikalien im Trinkwasser

http://www.express.de/nachrichten/region/koeln/chemikalien-im-trinkwasser_artikel_1218352785524.html


Jetzt ist zu befürchten, dass der Wohnpark W. nur die Spitze des Eisberges ist. Inzwischen sickern Einzelheiten über eine weitere Wohnanlage in Junkersdorf durch, die schier unfassbar sind. Und wieder handelt es sich um das ...-System.


Was sagt das Gesundheitsamt der Stadt Köln dazu?

Was sagt der Wasserversorger von Köln dazu?

Was sagt das Umweltbundesamt dazu?

Wer übernimmt hier die Verantwortung?



Gruß

KIM ALEXANDER
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  13.07.2008
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von KIM ALEXANDER vom 28.06.2008!  Zum Bezugstext

Das ganze ist wirklich ohne Worte.
Ich empfehle allem, die kostenlose Beratung der Firma xxx zum Thema Wasser und Gesundheit in Anspruch zu nehmen. Ist wirklich sehr aufschlussreich. Kontakt über www.xxxxxxxxx.de
Viele Grüsse
Daniela

Werbelink editiert, W.

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  28.06.2008
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Lothar Gutjahr vom 19.06.2008!  Zum Bezugstext

DUNKLE WOLKEN ÜBER KÖLN!

Es baut sich in Köln ein enormes Spannungsfeld auf.
In absehbarer Zeit werden Blitz und Donner gleichzeitig wahrnehmbar sein, dann befindet sich das Gewitter direkt über Köln.

Seit Monaten bekommen die Endverbraucher kein Trinkwasser mehr und die "wahren" Ergebnisse der Untersuchungen we(u)rden verschwiegen. Die Mieter, die Öffentlichkeit und die Presse wurden hinters Licht geführt. Die Podiumsverstaltung entwickelte sich nachträglich zur Farce. Nichts sehen, nichts hören, nichts sagen. Das ist derzeit das Motto der Aufsichtsbehörden und der Vermieterin.

Ist das Wohnpark-Trinkwasser durch krebserzeugende Stoffe belastet?

Jetzt sickern die ersten Ergebnisse durch, die aufzeigen, dass die Behörden vom Vorhandensein der chemischen und krebserzeugenden(?) Substanzen im Trinkwasser seit längerer Zeit Kenntnis haben. Offiziell bekommen die Mieter noch keine Kopien dieser Analysenergebnisse.

Warum wurden die Mieter von den zuständigen Stellen - allen voran Gesundheitsamt, Bauaufsichtsamt, Hygiene-Institut und Vermieterin - in die Irre geführt?

Warum haben die Mieter die Ergebnisse nicht UNVERZÜGLICH - s. § 9 TrinkwV - mitgeteilt bekommen?



Skandalöse Zustände in Köln!



KIM ALEXANDER
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Lothar Gutjahr
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  19.06.2008
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von KIM ALEXANDER vom 19.06.2008!  Zum Bezugstext

Danke für den Link,

habe mir das gleich mal heruntergeladen.

LG aus GR

Lothar
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  19.06.2008
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Lothar Gutjahr vom 19.06.2008!  Zum Bezugstext

http://www.euk-info.de/fileadmin/PDF_Archiv/Regelwerk_Archiv/GUV-R/GUV-R_0227-November_2006.pdf


Hallo Lothar,

ich erspare mir die Antwort, Deine Zeilen sprechen für sich!


KIM ALEXANDER
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Lothar Gutjahr
erfinderleint-online.de
(gute Seele des Forums)

  19.06.2008
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von KIM ALEXANDER vom 19.06.2008!  Zum Bezugstext

Hallo Kim,

aus griechischer Sicht kauft man sich ein paar PE-Kanister und füllt sich unterwegs während der Einkaufsfahrt gutes Wasser ab. Auch ist es Usus sich die sixpaks mit 1,5ltr PET-Flaschen einzulagern. Das Leitungswasser auf dem Land ist meist nur als Brauchwasser zu nutzen.

Wenn also von vermuteten Vergiftungen die Rede ist, und es bekannt ist dass in diesem betroffenen Bezirk das Leitungswasser "verseucht" ist, muss jemand schon ganz gehörig neben der Kappe sein, wenn er weiterhin die Brühe trinkt oder zum Essen zubereiten nimmt. Das ist ja schon  beinahe suizidähnliches Verhalten.

Da muss man ja schon fast darüber lachen. Irgendwann muss man doch wieder zur Tagesordnung übergehen können und sich der Situation anpassen, aber nicht theatralisches Selbstmordgejammer aufführen.

Soviel zu dieser Sommerlochstorry.

LG aus GR

Lothar
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  19.06.2008
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von KIM ALEXANDER vom 16.06.2008!  Zum Bezugstext

Es wird immer interessanter!

Inzwischen gibt Amtsleiter Dr. Jan Leidel aus Köln schon schriftlich zu:

"...Das angewandte Verfahren entspricht nicht den allgemein anerkannten Regeln der Technik..."


Weiterhin war im Kölner Wochenspiegel zu lesen:

...Die Bewohner berichten, dass seit diesen Beschichtungsarbeiten dauernd rote Partikel im Wasser zu finden seien. "Das ist in diesem Moment KEIN TRINKWASSER aufgrund der Partikel", erklärte Dr. Jan Leidel vom Gesundheitsamt. Trotzdem gehe, so Leidel, keine Gesundheitsgefahr von diesen Partikeln aus.
Das sehen die Bewohner des Wohnparks in W. allerdings anders. Sie berichteten auf der Diskussionsveranstaltung im Altenberger Hof von Durchfall, Atembeschwerden, mehrfachen Krankschreibungen aufgrund von Infektionen und anderen Unannehmlichkeiten. Sie fürchten, dass das Epoxidharz sie krank mache...

http://www.koelner-wochenspiegel.de/rag-kws/docs/111680/lokales?pr=1


Es ist schon erschreckend, wenn der Mann vom Gesundheitsamt solche Aussagen macht.
Keiner weiß, ob - überall - die Beschichtung und die abgehenden Teilchen ausgehärtet sind!

Oder hat Herr Dr. Leidel hellseherische Fähigkeiten???


Allein die "Tätigkeiten mit Epoxidharzen" sind nicht unproblematisch:

http://www.
euk-info.de/fileadmin/PDF_Archiv/Regelwerk_Archiv/GUV-R/GUV-R_0227-November_2006.pdf

Wie sieht es also aus, wenn die Beschichtung nicht ausgehärtet ist und sie wird dann vom Körper aufgenommen?

Wie viel Epoxidharz - aus giftigen und krebserzeugenden Stoffen - kann ein Säugling, Kleinkind, Kranker etc. vertragen?

Jeder wird nachempfinden können, wie sich die Mieter fühlen müssen, wenn sie in Köln gezwungen werden, Epoxidharzteile zu ESSEN und zu TRINKEN und ihnen KEIN TRINKWASSER mehr zur Verfügung steht!


KIM ALEXANDER
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  16.06.2008
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Hartmut Schmitt vom 08.06.2008!  Zum Bezugstext

Hallo Hartmut,

zur Beantwortung Deiner Fragen hier die Kölnische Rundschau, die am 7.6.08 berichtete:

"Rote Partikel in der Leitung
Mieter im Wohnpark sorgen sich um ihre Wasserversorgung

...Mittlerweile gibt es ein Strafanzeige und mehrere Verfahren...

...Bei dieser Methode werden die Rohre von innen mit Hochdruck gereinigt, dann wird Epoxidharz hineingepumpt, das wie eine zweite Hülle von innen die Leitungen abdichtet. Als Gerüche, Verunreinigungen und Krankheiten auftraten, wurden die Mieter aktiv. Ihre Recherchen ergaben, dass das verwendete Harz "XXX-001 NA" nur ein vorläufiges Prüfzeugnis hat und beim Zulassungsverfahren Mängel aufwies. Gleichwohl hat das Bundesumweltamt dieses Produkt gelistet. Auch erfuhren sie, dass die durchführende Firma XXXXXX aus Korschenbroich keine Zertifizierung hat. Misstrauen und Angst unter den Bewohnern wuchsen......."


Dieser Auszug soll einmal die Bedenken der Mieter aufzeigen.
Im anschließenden Kommentar hieß es:

"Dat Wasser vun Kölle es jot (Anm. O-Ton Dr. Leidel)
- für die Bewohner im Wohnpark W. klingt das wie Hohn: Rote Partikel und üble Gerüche haben ihr Vertrauen in das Trinkwasser gründlich zerstört."


Hartmut, Deine Frage nach den Untersuchungsergebnissen kann ich Dir nicht beantworten. Die Mieter kennen  - inzwischen sind einige Monate vergangen - die Ergebnisse bis heute nicht. Das Gesundheitsamt, das Hygiene-Institut und die Vermieterin P. halten diese Ergebnisse unter Verschluss. Auf Nachfrage der empörten Mieter hieß es seitens der Vermieterin:

"Sie können sich die Untersuchungsergebnisse im Büro ansehen, Kopien dürfen aber nicht gemacht werden. Wenn Sie die Ergebnisse nicht verstehen, müssen Sie einen Fachmann mitbringen."

Daneben stand Amtsleiter Dr. Leidel und brachte keinen Ton heraus!

OHNE WORTE!

Und Herr Büchel, Leiter der Abteilung Infektions- und Umwelthygiene, musste über Mikrofon und für alle hörbar zugeben:

"Wasser mit Epoxidharzteilchen ist KEIN TRINKWASSER!"


Nun müssen also die Wohnpark-Bewohner weiter OHNE TRINKWASSER auskommen, dafür sorgt das Gesundheitsamt Köln und die Vermieterin P., die diese Wohnungen OHNE TRINKWASSER auch noch verkaufen möchte?


KIM ALEXANDER
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  12.06.2008
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Hartmut Schmitt vom 08.06.2008!  Zum Bezugstext

Kaffeefahrt . Luftnummer . Mogelpackung

Diese Worte fielen nach der Informationsveranstaltung (5. Juni 2008) in Köln-Nippes.

http://www.report-k.de/content/view/9316

Was im Bürgerzentrum Nippes INSZENIERT wurde, war der missglückte Versuch, die ganzen Pannen und Versäumnisse überdecken zu wollen.

Anwesend waren Vertreter von Funk, Fernsehen, Presse Staatsanwaltschaft, Anwälte und natürlich die betroffenen Mieter und einige "Späher".

Weitere Kommentare erspare ich mir!

Dieser Zeitungsartikel

http://www.ksta.de/html/artikel/1212172861836.shtml

kann vielleicht "ansatzweise" einen Eindruck vermitteln. Der Abend wird einigen Teilnehmern - und nicht nur den Mietern - dauerhaft in "schlechter" Erinnerung bleiben.


FAZIT:

TRINKWASSER ist scheinbar ein LUXUSARTIKEL und LUXUS haben die MIETER nicht zu beanspruchen - zumindest nicht in KÖLN!


KIM ALEXANDER


auf Wunsch editiert H2O

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Hartmut Schmitt
hartmutschmitthartmutschmitt.de
(Mailadresse bestätigt)

  08.06.2008
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von KIM ALEXANDER vom 08.06.2008!  Zum Bezugstext

Hallo KIM ALEXANDER,

wurde eigentlich in dieser Angelegenheit schon ein Gerichtsverfahren eingeleitet? Aus den bisherigen Beiträgen ist das für mich noch nicht ersichtlich. Oder habe ich da etwas übersehen? Wenn ja, gibt es da schon Ergebnisse, die man veröffentlichen könnte? In dem erwähnten Link ist von "umfangreichen Untersuchungen" die Rede. Ist bekannt, auf was da untersucht wurde und wie das untersuchende Institut die Ergebnisse bewertet hat?

Viele Grüße

Hartmut Schmitt
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(Gast - Daten unbestätigt)

  08.06.2008
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von KIM ALEXANDER vom 20.01.2008!  Zum Bezugstext

Es gibt NEUES AUS KÖLN



"KÖLN - Mieter in Angst"

http://www.express.de/nachrichten/region/koeln/rote-koernchen-im-wasser_artikel_1212758504321.html

"Bei Fragen das Gesundheitsamt kontaktieren"


Ja, ich hab da mal eine Frage, Herr Wolfgang Büchel, Abteilungsleiter für Infektions- und Umwelthygiene der Stadt Köln:

"Wie viel

Bisphenol A, BADGE, BFDGE (einschl. Hydrolyseprodukte), Epichlorhydrin, 3-Mono-Chlor-1,2-propandiol, Formaldehyd, aromatische Amine und weitere rezepturabhängige Stoffe

kann ein Säugling oder Kleinkind vertragen?"


Sieben Monate dürfen jetzt schon diese Epoxidharzteilchen gegessen und getrunken werden, das Gesundheitsamt Köln macht's möglich!


OHNE WORTE!


Nachdenkliche Grüße

KIM ALEXANDER
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  20.01.2008
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Chris Benjamin vom 19.01.2008!  Zum Bezugstext

Ein eindeutiges N E I N !

Chris, es gibt kein vom Umweltbundesamt zugelassenes Epoxidharz. Das UBA vergibt KEINE Zulassungen! Wenn Du auf die m. E. fragwürdige Listung* anspielst, so ist damit natürlich noch nicht das Verfahren zugelassen. Da fehlt noch einiges, z. B. die DVGW-Zertifizierung nach VP 548 und die Unternehmenszertifizierung nach DVGW-Arbeitsblatt W 545.

Keine dieser Firmen kann diese Zertifizierungen vorweisen, vielleicht solltest Du die Firmen anrufen und Dir ihre Zulassungen zuschicken lassen. Danach stellst Du sie hier ins Forum und wir schauen einmal gemeinsam drauf....... ;-))


*Listung
Frage doch auch einmal beim UBA und beim Hygiene-Institut des Ruhrgebiets nach, ob es ein "echtes" Prüfzeugnis oder vielleicht nur ein "vorläufiges Prüfzeugnis" mit Einschränkungen und Auflagen gibt. Weiterhin kannst Du gleich klären, warum die Prüfkörperherstellung nicht nach der  Epoxidharzleitlinie erfolgte.


Wir freuen uns alle auf die Antworten, die Du uns dann sicherlich hier zur Verfügung stellen wirst!



So jetzt geht's wieder nach Köln, was sich dort zur Zeit abspielt, übertrifft alles bisher .............



Gruß

KIM ALEXANDER
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Chris Benjamin
(Mailadresse bestätigt)

  19.01.2008
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Lothar Gutjahr vom 19.01.2008!  Zum Bezugstext

Warum sollte ich es dann versuchen, zumal ich nicht betroffen bin?

Hab gerade meinen 19. Wasserrohrbruch in 26 Jahren in meiner Hütte repariert. So langsam hab ich die Schnautze voll. Kupferrohre von der Rolle... war damals das Neueste vom Neuesten... und naja, was soll ich sagen... ist der letzte Dreck!

Aber die Rohre wurden früher auch alle mit Lötzinn verbunden und auch heute noch verlöte ich die Rohre (Kupferrohre - Stangenware) noch weich. So gesund sind die Sachen da auch alle nicht. *Augen verdreh beim Gedanken ans Flußmittel*


Ach ja: Es gibt Epoyd-Beschichtungen, die vom Umwelt-Bundesamt zugelassen sind:
--> http://www.umweltbundesamt.de/wasser/themen/downloads/trinkwasser/epoxid-a5.pdf
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Lothar Gutjahr
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  19.01.2008
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Chris Benjamin vom 19.01.2008!  Zum Bezugstext

Hallo Chris,

wenn du so sicher bist, dann kannst du es ja mal versuchen. Hier von Griechenland aus mach ich es bestimmt nicht.

Gutes Nächtle

Lothar
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Chris Benjamin
(Mailadresse bestätigt)

  19.01.2008
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Lothar Gutjahr vom 19.01.2008!  Zum Bezugstext

Nabend,
seit wann ist Lebensmittelvergiftung eine Grauzone?
Das Zeug hat keine Zulassung und hat damit im Trinkwasserbereich nichts zu suchen... fertig aus!

Oder werden hier nur hohe Wellen geschlagen?

Ich habe mal etwas gegoogeld und siehe da: Es gibt Epoxydharz, welches vom Umwelt-Bundesamt für die Trinkwasser-Installation zugelassen ist:
--> http://www.hwd-lse.de/die_garantie.html
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Lothar Gutjahr
erfinderleint-online.de
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  19.01.2008
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Chris Benjamin vom 19.01.2008!  Zum Bezugstext

Na du Schlaumeier,

vielleicht, weil das offensichtlich eine undefinierte Grauzone mit unsicherer Rechtslage darstellt ?

LG aus GR

Lothar
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Chris Benjamin
(Mailadresse bestätigt)

  19.01.2008
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Lothar Gutjahr vom 19.01.2008!  Zum Bezugstext

Nabend,
was ich nicht kapiere:
Warum regt ihr euch hier und in der Presse darüber auf?
Wäre es nicht viel sinnvoller Strafanzeige wegen Körperverletzung zu stellen, wenn es wirklich so extrem ist, wie beschrieben?
Ach ja, sowas macht man nicht beim Bürgermeister oder beim Gesundheitsamt. Dafür ruft man einfach 110 an. ;-)
Bei Strafsachen besteht ein öffentliches Interesse, so daß da die Staatsanwaltschaft tätig wird und man sich nicht selber um die Beweise kümmern muß.
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Lothar Gutjahr
erfinderleint-online.de
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  19.01.2008

Hallo,

ist ja schon toll die Vorgehensweise. Lest dazu mal das:

http://www.ig-wohnpark.de/mieterrohre.php

zeigt auch mal auf, was das für die Mieter bedeutet.

Nachdenkliche Grüsse aus Griechenland

Lothar
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