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Kategorie: > Verordnungen / Richtlinien / Satzungen
Macht sich ein Installateur strafbar
Gast (Wasser-Max)
(Gast - Daten unbestätigt)

  17.01.2008

Macht sich ein Installateur strafbar, nach § 316b StGB, wenn er eine Wasserzähler entfernt ohne das WVU zu unterrichten?
Wie verhält sich die Lage dem Kunden gegen über?
Kann mir da jemand helfen.



Anzahl der unterhalb stehenden Antworten: 5
Klaus-Dieter Kärcher
kukaerchert-online.de
(Mailadresse bestätigt)

  04.03.2008

Hallo Wasser-Max,
in der Regel ist dies keine Straftat im Sinne des StGB. Dennoch ist es ein "MUSS", daß Installateure den Wassermeister über eine Umbau- oder auch Ausbaumaßnahme informieren. Meistens gibt es ein Installateurverzeichnis der im Ort niedergelassenen Installateure, es liegt dem WVU vor.
Beim Um- oder Ausbau wird ein amtliches Siegel, sprich die Plombe, zerstört bzw. entfernt. Nach Abschluß der Flaschnerarbeiten wird diese Plombe vom Wassermeister oder einem Mitarbeiter des WVU wieder angebracht, nachdem der Umbau abgenommen wurde. Wird aber der Wasserzähler(WZ) ausgebaut, muß dies dem WVU gemeldet und der WZ bei diesem abgegeben werden. Er ist Eigentum des Unternehmens. Eine Missachtung dessen kann unangenehme Folgen haben. Näheres steht auch im AVBWasserV (Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser). Alle Städte, Gemeinden und Kommunen haben auch eine örtliche Satzung in der vieles schon festgelegt ist. Ich hoffe Dir etwas geholfen zu haben, dies spiegelt die Praxis in meiner Gemeinde wider in der ich als Geprüfter Wassermeister tätig bin.
Gast (wasserwagges)
(Gast - Daten unbestätigt)

  18.01.2008
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Wasser-Max vom 18.01.2008!  Zum Bezugstext

Hallo Wasser-Max,
richtig: an dem Zähler hat außer deinem WVU niemand etwas verloren. Auch nicht um nur kurze Arbeiten durchzuführen. Deshalb sind bei den meisten Städten die Zähler verplombt. Das entfernen von Plomben kann schon als Ordnungswidrigkeit zu sehen ggf. sogar als Straftatsbestand(Diebstahl).
MfG
Gast (Wasser-Max)
(Gast - Daten unbestätigt)

  18.01.2008

Ein Haus wurde verkauft und es wurden dem WVU keine Zählerstände gemeldet.
Beim Ablesen stellte sich herraus das der Zähler entfernt wurde.Das Problem ander Sache ist nur, der Zähler ist weg.
Das Haus ist nun aber schon etwas älter und wurde länger nicht bewohnt.
Der Zustand der Leitungen eine einzige Katastrohe.
Es liegt sehr nahe das es im Haus zum Rohrbuch kann und eine Menge Wasser verlohren ging. Um die Sache zu vertuschen ist halt der Zähler verschwunden.
Rohrbruch im Haus ist eigentlich ein Versicherungsschaden und daher wäre das ja nicht so schlimm. Der Weg der jetzt gewählt wurde ist wohl der Falsche.
Daher die Frage darf ein Klemptner Zähler entfernen?
Darf eine Kunde seinen Zähler ausbauen?
Ich denke nicht den es handelt sich hier um ein Geeichtes Messinstrument. Selbst wenn er den Zähler vor Frost schützen will die DIN sagt ja ausd as Zähler an Frostsicher einzubauen sind.
Der Ein-Ausbau obliegt nur dem WVU. Oder liege ich da falsch.

Ps: keine Feuer, höhere Gewalt oder andere Katastrophen  

Chris Benjamin
(Mailadresse bestätigt)

  17.01.2008

Nabend,
ich würd mal sagen: Das kommt ganz auf den Einzelfall an.
Wenn da der Klempner den Zähler kurzerhand abschraubt, weil er defekt ist und kein Wasser mehr fließt während die Feuerwehr ihm im Rücken steht und ein brennendes Haus löschen will, wird er sich wohl kaum strafbar machen. ;-)

Rück doch mal mit ein paar mehr Details raus was ist da gelaufen und warum?
Gast (jörg)
(Gast - Daten unbestätigt)

  17.01.2008

was steht bzw. sagt der §316b StGB aus?, wie lange und wofür soll der Wasserzähler ausgebaut werden?

Viele Grüße
Jörg



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