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Kategorie: > Verordnungen / Richtlinien / Satzungen
Kosten für neue Überland-Wasserleitung
Gast (Martin Beck)
(Gast - Daten unbestätigt)

  21.11.2007

Hallo,

in einem Ortsteil unserer kleinen Gemeinde wurde vor kurzem eine neue Wasserleitung fertiggestellt, und zwar vom Wasserbehälter des einen Ortsteils A zum Wasserbehälter eines anderen Ortsteils B. Dies war nach Ansicht der Gemeindevetretung notwendig, weil die Wasserqualität im Ortsteil B zu wünschen übrig liess. Die Kosten dafür sollen nun (angeblich gemäss Wassersatzung) auf die Grundstücksbesitzer des Ortsteils B verteilt werden (angeschlossene und anschliessbare Grundstücke). Dies hat die Gemeindevertretung wohl so beschlossen. Als absoluter Laie würde ich aus dem Bauch raus sagen, dass der Grundstückseigentümer Anschlussgebühren bei Neuanschlüssen zu tragen hat, aber doch nicht die Kosten fürs Verlegen einer solchen Leitung. Liege ich da richtig?

Hoffe, jemand kann weiterhelfen. Diese Sache betrifft einen Bekannten von mir. Sollten irgendwelche Angaben, Details usw. fehlen, hake ich noch mal nach. Danke schon mal!



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