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Kategorie: > Technik > Brunnen / Quellen / Pumpen
Brunnentiefen
dieter lorenz
(Mailadresse bestätigt)

  10.11.2007

Hallo!
Mich interessiert, welche gesetzlichen Bestimmungen es über die Bohrtiefen eines Brunnen gibt. Kann man unbegrenzt in allen Bundesländern bohren? Ab wieviel Meter muß eine Bohrung angemeldet werden?
Gruß, Dieter.



Anzahl der unterhalb stehenden Antworten: 4
Gast (Brunnenbaumeister Striehl)
(Gast - Daten unbestätigt)

  25.11.2007
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Brunnenbaumeister vom 11.11.2007!  Zum Bezugstext

Eine Bohrung muss angezeigt .Wenn Sie ins Grundwasser reicht ist Sie meist genehmigungsplichtig.
Gast (Heiner F)
(Gast - Daten unbestätigt)

  11.11.2007
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von dieter lorenz vom 11.11.2007!  Zum Bezugstext

Hallo Dieter,
in NRW müssen alle Bohrungen dem Geologischen Dienst NRW gemeldet werden. Bis zu einer Tiefe von 99 m ist eine weitere Genehmigung nicht notwendig. Ab 100 m Bohrtiefe braucht man eine bergrechtliche Genehmigung vom Oberbergamt (Bezirksregierung).

Grüße
 Heiner
dieter lorenz
(Mailadresse bestätigt)

  11.11.2007
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Brunnenbaumeister vom 11.11.2007!  Zum Bezugstext

Danke für die Information. Von einem Bekannten weiß ich, das in Polen nur bis zu einer Tiefe von 30m gebohrt werden darf. Darüber hinaus muß von staatlicher Stelle eine Sondergenehmigung eingeholt werden. Ich dachte, daß es in Deutschland eine ähnliche Richtlinie gibt. Man kann  bei uns also unbegrenzt tief bohren?
Brunnenbaumeister
(Mailadresse bestätigt)

  11.11.2007

Jeder neu gebohrter Brunnen muss angemeldet werden. Es sei denn ein früherer Brunnen war auf dem selben Grundstück.



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