Wasser.de
Lexikon
Shop
Wasser Forum
   mehr als 6500 Themen und 31600 Antworten
Zurück zur Übersicht! Datenschutz FAQ Hilfe Impressum



 

Kategorie: > Technik
ZINK !!
Gast (Unbekannt!)
(Gast - Daten unbestätigt)

  08.10.2007

Moin aus LUX,
Zink ist lt. UBA-Liste im Bereich TW ja nicht erlaubt. Kann ein Wasserversorger (Stadtwerk) dennoch ein Wasseraufbereitungsanlage mit Zink-Anode (gg. Kalk und Korrosion) im Einzelfall genehmigen bzw. dessen befristeten Einbau zu "Testzwecken" genehmigen ? Gibt es hierzu eventuell Sonderregelungen - entgegen der Vergaben der UBA-Liste ??
Gruß
seita



Anzahl der unterhalb stehenden Antworten: 13
H2O
(gute Seele des Forums)

  11.10.2007
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Unbekannt! vom 10.10.2007!  Zum Bezugstext

Hallo Werner, hallo E.R.

also ich wehre mich natürlich nicht gegen Eure praktischen Erfahrungen zumal ich mit Korrosion von Stahl bzw. verzinktem Stahl nur am Rande beschäftige. Verwunderlich ist halt, dass die erwähnten Normen für den Korrosionsschutz von Stahl und verzinktem Stahl sowohl eine bestimmte Ca-Konzentration als auch eine Karbonathärte fordern. Für diese Forderung sehe ich keinen anderen Grund als die gewollte Bildung von Calciumcarbonat das die Korrosionsvorgänge bremst.

Zu den niedriglegierten Stählen dringt man auch unweigerlich vor wenn das Zink erstmal weg ist. Dass das relativ schnell gehen kann ist uns ja bekannt.

Gruß
H2O
Gast (Unbekannt!)
(Gast - Daten unbestätigt)

  10.10.2007
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Ernster Regulator vom 10.10.2007!  Zum Bezugstext

Moin E.R.

merci !!
Wobei ich anmerken darf, dass die "neu aufgebauten" Flugrostschichten fast immer mobil sind - und die die Braunverfärbung des Wassers zum größten Teils hervorrufen. Nach wie vor bin ich der Meinung, dass auf bereits bestehenden Rostknollen sich KEINE Schutzschicht aufbauen kann - auch wenn mich H2O zum Grübeln angeregt hat. Ich bin da eher deiner Meinung, dass die Grundlagen der Norm nicht zeitgemäß sind.
Gruß
seita
Gast (Ernster Regulator)
(Gast - Daten unbestätigt)

  10.10.2007
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Unbekannt! vom 10.10.2007!  Zum Bezugstext

Guten Morgen!

Ich würde aus Erfahrung auch weniger Wasserinhaltsstoffe in den Schichten auf der Innenseite der verzinkten Rohre erwarten. Natürlich ist da immer auch etwas Kalk, so im Wasser vorhanden, enthalten. Aber die meist sehr voluminösen, braunen Ablagerungen bestehen mehrheitlich aus Eisenoxid/Hydroxid in wechselnder Zusammensetzung. Das kann für die Funktion der Leitungen ja auch jahrzehntelang gut gehen, solange diese Schichten fest haften und weitgehend immobil bleiben.

Die niedriglegierten Qualitäten kommen ohnedies nur in der verteilung vor, und auch dort sind sie auf dem Rückzug. Dass das unter bestimmten Betriebsbedingungen mal gut gehen kann, rechtfertigt eigentlich den Erhalt dieses Abschnitts in der Norm nicht. Europa halt.

E. Regulator
Gast (Unbekannt!)
(Gast - Daten unbestätigt)

  10.10.2007
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von H2O vom 10.10.2007!  Zum Bezugstext

Moin H2O,

gut vorerst gebe ich mich mental geschlagen !
Aber ich bleibe dran, weil es doch der eher der Realität entspricht, dass auch bei Regionen der geforderten Wassergüte gg. Korrosion, es oft zu Rostknollen etc. kommt.
mfg
seita
H2O
(gute Seele des Forums)

  10.10.2007
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Unbekannt! vom 09.10.2007!  Zum Bezugstext

Hallo Werner,

ich habe da eine Seite gefunden die die DIN-Normen vergleicht bzw. Veränderungen aufzeigt. Ich muss aber dazusagen, dass ich die Angaben nicht im Einzelnen kontrolliert habe.
Bemerkenswert ist aber die Erhöhung des SOLL-Calciumwerts von 20 auf 40 mg/l (bei unlegiertem Stahl), was wieder in Richtung Bildung einer Kalk-Rostschutzschicht deutet.

http://www.owlumwelt.de/news201005.htm

Gruß
H2O
Gast (Unbekannt!)
(Gast - Daten unbestätigt)

  09.10.2007
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von H2O vom 09.10.2007!  Zum Bezugstext

Moin H2O,

ich weiß ! Aber "beständig strömt" - tja in welcher Hausinstallation ist dies gegeben.

Ich bin immer noch der Meinung, dass es diese Kalk-Rostschutzschicht nicht gibt.

Anders verhält es sich um gegebenenfalls um reine Rostschutzschichten (z.B.: bei "Opa´s Heizungsanlage" aus schwarzem Rohr und optimaler Weise noch mit einem Naturumlauf. Solche Systeme überleben uns beide - sagen wir es freundlicher : Wir wären arbeitslos !
Apropos : Sagt die neue EU-Norm (welche du letztens selber erwähnt hast) ebenfalls etwas bzgl. dem KKG oder der calcitabscheide Potential aus.
Würde mich einmal interessieren.
Gruß
seita
H2O
(gute Seele des Forums)

  09.10.2007
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Unbekannt! vom 09.10.2007!  Zum Bezugstext

Hallo Werner,

über das Problem lässt sich sicherlich trefflich diskutieren. Studiert man verschiedene Literaturquellen wird man auch nicht unbedingt schlauer, weil teilweise sehr widersprüchlich argumentiert wird. Zum Thema Kalk-Rostschutzschichten existieren natürlich ebenso unterschiedliche Ansichten und Meinungen. Öfter trifft man jedoch auf die Aussage, dass auf Stahl (z.B. St37 ohne Verzinkung) die Ausbildung einer Kalk-Rostschutzschicht nur dann funktioniert wenn das Wasser beständig strömt (Zuführung von Sauerstoff und Karbonat). Der Kalk-Schutzschichtbildung in verzinkten Stahlrohren wird aber auch für stagnierende Wässer nicht widersprochen.

Die Schutzschichtbildung ist auch der Grund weshalb die Trinkwasserverordnung die Calcitlösekapazität beschränkt (Entsäuerungsgebot). Bei einem kalkaggressiven Wasser ist bei Stahl und verzinktem Stahl mit hohen Korrosionsraten zu rechnen. Ebenfalls beschreibt die DIN EN 12502 und die DIN 50930 die Voraussetzungen für geringen Korrosionsangriff durch das Wasser. Wobei die DIN 50930 als Voraussetzung für die Ausbildung einer Rostschutzschicht nennt:

Ausbildung einer Rostschutzschicht als folge einer geringen gleichmäßigen Flächenkorrosion, wenn das Wasser folgende Anforderungen erfüllt:

KB8,2 < 0,7 mol/m³ [c(CO2)]          p-Wert

KS4,3 > 1,0 mol/m³ [c(HCO3-)]        m-Wert

Diese Werte zeigen an, dass nur dann eine Korrosisonsverminderung (durch Schutzschicht?) erreicht wird wenn das Wasser sich im KKGW  oder leicht im steinabscheidenden Bereich befindet, außerdem muß grundsätzlich eine bestimmte Konzentration an Karbonathärte vorhanden sein.

Gruß
H2O
Gast (Unbekannt!)
(Gast - Daten unbestätigt)

  09.10.2007
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von H2O vom 09.10.2007!  Zum Bezugstext

Moin H2O,

bei allem Respekt - aber ich bin immer noch der festen Überzeugung, dass diese sog. Kalk-Rostschutzschicht NICHT wirklich Realität ist. Diese Deckschicht müsste so homogen aufgebaut sein, dass ein weiterer Korrosionsprozess an dem Installationsmaterial (hier St 37) unterbunden wird bzw. soweit verlangsamt wird, dass der Grundwerkstoff keine nennenswerte Schädigung erfährt.
Wir haben über ein Prüfstück im Labor einen Loop gefahren, welcher wasserseitig mit Kalkmilch und Wasser (mit wenig Salzfracht) gefahren wurde. Die gewollte Deckschicht war jedoch aufgrund diverser Faktoren (Strömungsgeschwindigkeit und Turbulenzen durch Fittinge und Bögen etc.) das eine gleichmäßig geschlossene, homogene Deckschicht kaum auszubilden war. Das Ende vom Lied war, dass wir Orte der Anoden- und Kathodenreaktion räumlich weiter voneinander distanzierten => und dies ist ein korrosionsbeschleunigender Faktor.
Weiterhin sehe ich erhebliche Probleme darin, dass bestehende Rostknollen diesen Effekt gänzlich unterbinden. Ganz abgesehen vom autokatalytischem Rostfortschritt, welcher gg. unter Sauerstoffabwesenheit ebenso gut funktioniert.
Gruß
seita

P.S. Richtungsweisend ist doch, dass ein Anbieter auf seiner Internetseite KEIN EINZIGES mal den Begriff Zink verwendet. Ich denke, die wissen warum !
Gast (Ernster Regulator)
(Gast - Daten unbestätigt)

  09.10.2007
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von H2O vom 09.10.2007!  Zum Bezugstext

Also:

Natürlich ist (Leider?) verzinktes Stahlrohr als Material für die Trinkwasserinstallation weiter zugelassen. In geeigneten kalten Wässern und bei geeigneter Nutzung wird es wohl auch klappen.

ABER: Hier geht es streng genommen um den Zusatz von Zink durch ein Gerät in das Wasser in der Hausinstallation, der ist durch die Zuslassung des Rohrwerkstoffs nicht gedeckt, hier greift die Liste der Aufbereitungs- und Zusatzstoffe nach §11. Und weil es keine sinnvolle Einsatzmöglichkeit für Zinkionen gibt, steht es nicht drin.

Warum die Geräte keine korrosionsschützende Wirkung entfalten können, hast Du doch schon selbst im Grunde geschrieben: Keinerlei Fernwirkung des kathodischen Schutzprozesses. Die Entwickler dieser Wundergeräte fabulieren über kolloide Teilchen, die gibt es aber so nicht. Und eine wandnahe pH-Wert Verschiebung an der "Elektrode" ist in turbulenter Strömung hinter dem Gerät bald aufgebraucht. Vielleicht wäre eine Wirkung auf die Kristalleimbildung denkbar, das ist aber auch nicht nachgewiesen.

E. Regulator
H2O
(gute Seele des Forums)

  09.10.2007
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Unbekannt! vom 09.10.2007!  Zum Bezugstext

Hallo zusammen,

mich erstaunt es doch sehr, dass Zink für Trinkwasser nicht genehmigt sein soll. Innenverzinkte Stahlrohre trifft man doch an jeder Ecke an? Dabei funktioniert der Korrosionsschutz durch Zink tatsächlich auf die beschriebene Weise, zum einen dadurch dass Zink als Opferanode dient, zum anderen, dass durch die Auflösung eine Verschiebung des pH-Wert zum alkalischen resultiert. Durch die pH-Verschiebung wird nun des KKGW so beeinflusst, dass an der Rohrwandung vermehrt Kalk abgeschieden wird, welcher wiederum die Korrosionsschutzwirkung bewirkt. Da diese Vorgänge jedoch bei verzinkten Rohren unmittelbar am Ort des Geschehens nämlich an der Rohrwandung ablaufen ist die Wirkung gegenüber dem beschriebenen System nach meiner Einschätzung sehr viel effektiver. Die Fernwirkung einer Zinkanode irgendwo in einem Gefäß weit weg vom "Korrosionsgeschehen" sehe ich eher skeptisch.

Gruß
H2O
Gast (Unbekannt!)
(Gast - Daten unbestätigt)

  09.10.2007
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Ernster Regulator vom 09.10.2007!  Zum Bezugstext

Moin Wulf
moin E.R.,
um keine eventuell falsch verstandene Aussage zu tätigen ! Ein Privatkunde, wenn auch ein größeres Werk, hat zu Probezwecken diese Anlage installiert. Durchflußanlage mit Zink-Anode - ich tippe einmal auf S..B...
Angeblich, hätte der dort zuständige Wasserversorger entgegen der TVO und UBA-Liste diesen Test genehmigt. "Angeblich" - bzgl. der geltenden Rechtslage bin ich recht gut informiert und wurde nun lediglich etwas unsicher. Aber ich denke die Zeilen von Wulf sagen alles inkl. der weiteren Vorgehensweise aus.
Gruß
seita
Gast (Ernster Regulator)
(Gast - Daten unbestätigt)

  09.10.2007

Guten Morgen!

Ich wüsste nicht, wo in der Wasseraufbereitung, also im Wasserwerk mit Zink als Anode gearbeitet würde.

Bekannt sind Geräte, von denen behauptet wird, dass sie durch die Abgabe von Zinkpartikeln einen Korrosionsschutz in nachgeschalteten Rohrleitungen gewährleisten sollen, also  als eine Art Wasserbehandlung im Haus. Es gibt aber bisher keinerlei wissenschaftlichen Nachweis der Wirksamkeit, noch viel weniger den Nachweis der Existenz wirksamer Partikel im behandelten Wasser.

Zink, das mehr oder weniger frei im Trinkwasser korrodiert, erzeugt zweifach positiv geladene Zinkionen. Diese haben keinerlei korrosionsschützende Wirkung mehr. Gefährlich für die Gesundheit sind die Zinkkonzentrationen zwar nicht, aber in der Tat steht Zink nicht auf der Liste nach § 11. Warum sollte es auch, es ist ja keine sinnvolle Anwendung bekannt. Zink soll aber gut für das Immunsystem sein.

Ein WVU ist, wie Wulf bereits ausgeführt hat, ohnedies in keiner Position, die die Erlaubnis zum Einsatz derartiger Verfahren gestatten würde. Das macht das Gesundheitsamt, bzw. in diesem Fall wohl eher nicht.

Also lautet der Beschluss, dass das wieder ausgebaut werden muss. Ich gebe zu, Wilhelm Busch hat besser gereimt ;-)

E. Regulator
Wulf
beo.wulfweb.de
(gute Seele des Forums)

  08.10.2007

hallo saita,

befindet sich die "Anlage" in LUX oder D?
wie soll der Zink Kalkablagerungen verhindern?

Meiner Meinung nach kann der Wasserversorger gar nichts genehmigen. Dafür gibt es keine Rechtsgrundlage. Ansprechpartner sind das UBA und das Gesundheitsamt.

Stoffe, die nicht in der Liste der Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren gemäß § 11 Trinkwasserverordnung 2001 aufgeführt sind, können in einem besonderen Verfahren für Einzelfälle aufgenommen werden:

Zitat aus der Liste (http://www.umweltbundesamt.de/wasser/themen/downloads/trinkwasser/trink11.pdf s.S. 4 u 32f):
*****
III. Aufbereitungsstoffe mit befristeter Aufnahme
b.  in erweiterter Wirksamkeitsprüfung (Praxisbetrieb) im Einzelfall
Für neu in die Liste aufzunehmende Aufbereitungsstoffe ist eine Aufnahme in Teil III b beim UBA zu beantragen. Eine Prüfung auf Wirksamkeit und Eignung für den jeweiligen Aufbereitungszweck und eine Bewertung von Gesundheits- oder Umweltbelastung erfolgt durch einen erweiterten Wirksamkeitsnachweis im Rahmen eines Probebetriebes unter Versorgungsbedingungen an einer realen technischen Wasserversorgungsanlage. Die Wirksamkeitsprüfungen im Praxisbetrieb sind  zeitlich befristet (mindestens 12 Monate und höchstens 3  Jahre) und beziehen sich nur auf die konkrete Wasserversorgungsanlage. Im Rahmen dieses Probebetriebes ist eine  erhöhte Überwachung durch die zuständige Überwachungsbehörde sicherzustellen, und es ist  ein wissenschaftliches Gutachten über die Planung und Durchführung des Versuches und die erhaltenen Ergebnisse zu erstellen.  
*****

Ich würde empfehlen, sich unbedingt mit dem UBA bzw. zuständigen Gesundheitsamt in Verbindung zu setzen.
Bei Objekten in denen "Wasser für die Öffentlichkeit" abgegeben wird, rutscht man ansonsten recht schnell in einen Straftatbestand (§ 24 Abs. 1 TrinkwV).

Gruß
Wulf



Werbung (1/3)
Trinkwasser Schnelltests supergünstig bei http://shop.wasser.de


Zurück zu Wasser.de
© 1999 - 2018 by Fa. A.Klaas