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Kategorie: > Verordnungen / Richtlinien / Satzungen |
Verlegetiefe Tw-Leitung | |
Klaus Meyer (Mailadresse bestätigt) 11.07.2007 |
Hallo Wie Tief müssen erdverlegte PE - TW-Druckleitungen mindestens liegen? Wie tief darf eine Gebäudeeinführung liegen? alle Angaben unter Geländeoberkante. In welchen Vorschriften ist soetwas geregelt und ersichtlich? |
Anzahl der unterhalb stehenden Antworten: 5 |
Wulf beo.wulfweb.de (gute Seele des Forums) 12.07.2007 |
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Wilfried vom 12.07.2007! Einspruch ... auf Grund der globalen Erwärmung müssen dann auch die Leitungen vor Erwärmung geschützt werden. Ansonsten kommt es zu Verkeimungen. Also gilt auch hier wieder: tieferlegen! ;-)) Gruß Wulf |
Wilfried wilfried.rosendahlrsdsolar.de (gute Seele des Forums) 12.07.2007 |
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Max vom 12.07.2007! Hallo Max, obwohl die Jahrhundertkatastrophen inzwischen fast jährlich auftreten, liegt der letzte Jahrhundertwinter doch schon fast ein halbes Jahrhundert zurück. 1961/62 gab es den sog. Bemessungswinter. Seit dem steigen die Extremtemperaturen und die Tendenz ist, dass wir schon bald unsere Trinkwasserleitungen oberirdisch verlegen können ;-)) Hallo Klaus, im Zweifelsfall die Leitung isolieren. Beste Grüße Wilfried |
Gast (Max) (Gast - Daten unbestätigt) 12.07.2007 |
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Wilfried vom 12.07.2007! Tja mag ja sein, aber ich kann mich an den Winter 2005/2006 erinnern und an die zahlreichen Kunden die wie durch Wundersameweise ohne Wasser auskommen mussten und wie gesagt kenne ich die Ortlichkeiten nicht. |
Wilfried wilfried.rosendahlrsdsolar.de (gute Seele des Forums) 12.07.2007 |
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Max vom 12.07.2007! Hallo Max, allgemein gilt eine Verlegetiefe von 0,8 m als frostfrei. Beste Grüße Wilfried |
Gast (Max) (Gast - Daten unbestätigt) 12.07.2007 |
Din 1988 Teil 2 3.4.1.3. Die Anschlußleitung ist möglichst geradlinig,rechtwinklig zur Grundstücksgrenze und auf kürzesten Wege von der Versorgungsleitung zum Gebäude zu führen;sie ist frostfrei nach örtlichen Erfordernissen zu verlegen. Dies gilt sinngemäß auch erdverlegte Grundstücksleitungen. Ich würde sagen 1,25 m sind angebracht, aber ich kenne nicht die Örtlichkeit. |
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