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Kategorie: > Verordnungen / Richtlinien / Satzungen
Spaß am Donnerstag - Wasserversorgungssatzungen
Wilm T. Klaas
wilmwasser.de
(Administrator)

  05.07.2007

Hallo zusammen,

Wulf zitierte in folgendem Beitrag:

http://www.wasser.de/aktuell/forum/index.pl?job=thema&tnr=100000000004004&bnr=11

eine Wasserversorgungssatzung, in der es heist:

"1) Die Eigentümer von Grundstücken, auf denen Wasser _verbraucht_ wird, sind verpflichtet, diese Grundstücke an die öffentliche Wasserversorgungsanlage anzuschließen..."

Eine Definition des Wortes Verbrauch (wenn auch nicht rechtsverbindlich) findet man hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/Verbrauch

Nach einer Reinigung des Wassers (in aller Regel durch die Nautur) wird es dem gleichen Verwendungszweck wieder zugeführt, also nicht verbraucht sondern lediglich gebraucht. Man verbraucht ja auch keine Mehrwegflaschen! Somit wird von den Grundstückseigentümer kein Wasser verbraucht und somit unterliegt er auch keinem Anschlusszwang!

Der Anschlusszwang beschränkt sich lediglich auf Grundstückseigentümer die das Wasser verbrauchen und das möchte ich sehen! ;-)

Gruß Wilm T. Klaas




Anzahl der unterhalb stehenden Antworten: 4
Gast (Aquarius)
(Gast - Daten unbestätigt)

  09.07.2007
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von wolder vom 06.07.2007!  Zum Bezugstext

...nach meinen Recherchen ist dieser Passus extra für Wasserstoffgas gewinnende Elektrolysefirmen aufgenommen worden. Diese haben sich anzuschließen!

Gruß
Aquarius
Gast (wolder)
(Gast - Daten unbestätigt)

  06.07.2007

*** Lach ***

Genauso siehts aus!
Gutes Beispiel. Muß ich mir merken.
Gast (Fred)
(Gast - Daten unbestätigt)

  06.07.2007

Hallo,

von der Deutung so betrachtet ok. Aber ob ein Gericht sich dem so anschließen würde?????  ;-)

Schönes Wochenende

Fred
Wilfried
wilfried.rosendahlrsdsolar.de
(gute Seele des Forums)

  05.07.2007

Hallo Wilm,

nette humoristische Einlage :-)) - so gesehen ist Wasserbrauch nur durch außerirdischen Export möglich.

Beste Grüße
Wilfried



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