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Kategorie: > Wissenschaft > Wasserqualität
Freileitung WUV verweigert Inbetriebnahme.....
Gast (Uwe Kalliebe)
(Gast - Daten unbestätigt)

  12.06.2007

Ich habe hier ein kleines Problem meine WUV verweigert mir die Inbetriebnahme meine Versorgungsleitung.
Mit einen mir seltsamen erscheinenden Begründung; Freileitungen werden als Trinkwasserleitungen nicht in Betrieb genommen da die Gefahr der Wiederaufgeimung besteht.
Ich habe mir eine 32 Pe-Leitung legen lassen und diese hängt nun 2m in der Luft da das umgebend Gelände stark abfällt Baulich ist nix anderes möglich.
Meine Frage darf mir das WVU die Inbetriebnahme verweigern und wie kann ich mich dagegen währen.....



Anzahl der unterhalb stehenden Antworten: 4
Gast (walter wied)
(Gast - Daten unbestätigt)

  12.06.2007
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Uwe Kalliebe vom 12.06.2007!  Zum Bezugstext

Hallo Uwe!

Die Leitung ist dir: JA
Es ist gleichgültig, wie du sie verlegst: NEIN, sie muss den "anerkannten Regeln der Technik" entsprechen und darf nur von dem WVU oder einem "eingetragenen" Installateur ausgeführt werden. Auch das steht in der Verordnung. In der Regel kontrolliert niemand, wenn die Hütte steht und man was selbst an der eigenen TrkW-Installation ändert. Es ist aber rechtlich nicht i. O.
Nur: Wo kein Kläger ist, ist auch kein Richter.

Wenn du dich allerdings mit dem WVU streitest, sitzt du auf dem Präsentierteller und man wird dein Verhalten genau beobachten. Du wirst daher nur weiter kommen, wenn du die Regeln genau einhältst.

Gruß und nochmals viel Erfolg
Walter
Gast (Uwe Kalliebe)
(Gast - Daten unbestätigt)

  12.06.2007
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Wulf vom 12.06.2007!  Zum Bezugstext

Keine, es ist ein neuer Anschluss.
Die Wasserleitung wurde von WVU bis Grundstücksgrenze verlegt bis auf 1,20m Tiefe dann Kommt mein Zählerschacht und dann nach einigen Metern die Verbindung ins Haus.
Ab Zähler gehört das Wasser doch mir und es ist meine Sache was und wie ich meine Leitungen verlege.
Gast (walter wied)
(Gast - Daten unbestätigt)

  12.06.2007

Hallo Uwe!

Dein Wasserversorger wird sich wohl auf die AVBWasserV (Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Wasserversorgung von Tarifkunden) beziehen. Dort steht in § 15 unter anderem
"Anlage und Verbraucheinrichtungen sind so zu betreiben, daß Störungen anderer Kunden, störende Rückwirkungen auf Einrichtungen des Wasserversorgungsunternehmens oder Dritter oder Rückwirkungen auf die Güte des Trinkwassers ausgeschlossen sind."
Bei nicht erdverlegten Leitungen ist eine Erwärmung des Trinkwassers, somit eine überproportionale Keimvermehrung und damit ein Verstoß gegen den zitierten § 15 möglich.
Andererseits ist es Aufgabe deines Versorgers, dir Trinkwasser zur Verfügung zu stellen. Sprich also mit ihm, welche Voraussetzungen seines Erachtens für eine ordnungsgemäße Trinkwasserbelieferung erfüllt sein müssen.

Viele Grüße vom Rhein und viel Erfolg
Walter
Gast (Wulf)
(Gast - Daten unbestätigt)

  12.06.2007

hallo Uwe Kalliebe,

wie erfolgt denn die Trinkwasserversorgung bisher?

Gruß
Wulf



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