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Kategorie: > Technik > Wasseraufbereitung
Ist eine Culligan Wasserenthärtungsanlage gut?
dieter schmitz
dieter641gmx.de
(Mailadresse bestätigt)

  22.11.2006

Hallo,

wir wollen uns eine Wasserenthärtungsanlage des Herstellers "Culligan" einbauen lassen, Typ Medallist 915. Kennt jemand diese Anlagen und wie sind die Erfahrungen?

Läuft über Ionenaustauschverfahren. Durchfluß 2,7m³.

Der Verkäufer hat uns die Enthärtung auf 0 Grad empfohlen. Ist das ok?
Ausgangshärte ist ca 15 Grad. Ausgangs-Natriumgehalt bei 10 mg/l. PH-Wert liegt bei 7,72.

Preis liegt bei 2.100 € inkl. Selbstdesinfektionseinheit und Einbau.

Wie sind eigentlich die Erfahrungen mit dem Abrieb des Austauscherharzes bei solchen Anlagen generell. Ist der Abrieb gesundheitsschädlich?



Anzahl der unterhalb stehenden Antworten: 31
Rainer Kluth
rainer.kluthgmx.net
(gute Seele des Forums)

  24.10.2010
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Waldemar vom 24.10.2010!  Zum Bezugstext

Hallo Waldemar,

regelmässige Wartung bedeutet;
Überprüfung der Ventilmechanik (Wird über einen Schelldurchlauf geprüft)
Überprüfung der Dichtigkeit des Steuerkolbens in den einzelnen Positionen.
Wird im Betrieb Sole mit eingesogen (Lf messen)
Dichtungen prüfen und gegebenenfalls ersetzten.
Harz optisch prüfen (Eisenablagerungen etc)
Leitungen auf ablagerungen prüfen.
Eventuell die Enthärtungsanlage spülen.
Überprüfung der Eingestellten Parameter.
Bei einer wassermengengesteuerten Anlage den Wasserzähler überprüfen.

Gruß

Rainer
Gast (Waldemar)
(Gast - Daten unbestätigt)

  24.10.2010
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Waldemar vom 24.10.2010!  Zum Bezugstext

P.S.
Eine Frage habe ich doch vergessen.
Was wird mit regelmässigen Wartung gemeint. Die Empfehlung in der Bedienungsanleitung beschränkt sich auf regelmässige Reinigung.

mfg
Gast (Waldemar)
(Gast - Daten unbestätigt)

  24.10.2010

Hallo Leute!

Was ist denn nun mit der einstellung auf 0°dH???
Meine Anlage läuft auch mit dieser Einstellung, weil es angeblich einer Neuinstallation mit modernen Werkstoffen nichts ausmacht.
Mich interressieren die Erfahrungswerte dennoch.
Ulrich Pfeffer
pfefferpfeffer-filtertechnik.de
(Mailadresse bestätigt)

  21.04.2009
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Ernster Regulator vom 20.04.2009!  Zum Bezugstext

Hallo E.R.

Ich finde, der Vergleich Gas oder Elektro hinkt hier doch deutlich! Sicherlich ist die Gefährdung größer und deswegen sind auch die Vorschriften vernünftigerweise strenger. Das ist mir aber emotional irgendwo egal,weil:
Ich lasse Wasser an und in meinen Körper, was ich mit Gas oder Strom (hoffentlich) nicht mache.
Das hat sensorische, geschmackliche, gesundheitliche... und vor allem psychologische Auswirkungen.
Mit Strom oder Gas habe ich psychisch ganz sicher nicht die gleichen "Beziehungen" wie mit dem Wasser dass ich trinke. Daher ist die Argumentation und das ganze Umfeld auch ein völlig anderes! Daher reagiere ich auch auf Einschränkungen meines Entscheidungsrechtes beim Wasser anders als zum Beispiel beim Strom oder Gas. Solange es da sicher ist und gut funktioniert ist mir das doch ganz egal was der Fachmann einbaut. Beim Wasser ist es, wie schon gesagt, ganz anders.
Hier will man, und das sieht man hier im Forum ganz deutlich an den Fragen die gestellt werden, das bestmögliche. Das öffnet natürlich Tür und Tor für so genannte" Fachleute" und Geschäftemacher, die dann das Wasser noch auf alle möglichen Arten" verbösern".

Ein Privatmann wird jedoch in den seltensten Fällen eine Wasserenthärtungsanlage selbst montieren, er wird in der Regel ein wie auch immer qualifiziertes Unternehmen damit beauftragen. Und dieses Unternehmen hat die technischen Regeln zu befolgen. Sonst macht es sich (Ganz unabhängig von DVGW Zulassungen o.ä.) strafbar und ist natürlich auch haftbar im Sinne der gesetzlichen Garantien und Gewährleistungen. Das geht bis zum wirtschaftlichen Ruin oder Gefängnis, der Verbraucherschutz greift in Deutschland auch so ganz gut. Das betrifft auch den (Nicht-) Einbau eines Systemtrenners und/oder die falsche Einstellung einer automatischen Rückspülung in einer Ionentauscheranlage etc..
Jeder !!, dem eine Ionentauscheranlage oder sonst was von einer "Fachfirma" installiert worden ist, sollte jedenfalls einen Rohrtrenner installiert haben. Sonst hat er Anspruch auf Nachbesserung, Regress etc.
Es ist schlicht und einfach vorgeschrieben - Punkt!
Der Endverbraucher/ evtl. Nichtfachmann kauft ein System, bestehend aus Technik entsprechen den Regeln, dem Einbau der Wartung. Es nutzt gar nichts,wenn die Enthärtungsanlagen eine Zulassung hat, der Einbau aber Pfusch ist, oder keine Wartung gemacht wird.
Es ist alles nicht so einfach. Daher sollte man kein Zertifikat kaufen, sondern sich von der Firma seines Vertrauens beraten und bedienen lassen.
Der Unternehmer steht immer mit einem halben Fuß im Gefängnis, wenn er was falsch macht.

Ich sag's nochmal: Anlagen ohne DVGW Prüfung sind nicht von vorneherein schlecht gebaut oder gefährlich!
Es hängt immer am Menschen, am Ausführenden.

Es wäre für viele kleine Hersteller finanziell problematisch, wenn sie ihre ( Einzelstück -)Anlagen jedes Mal teuer zertifizieren müssten.
Es wäre für die Kunden problematisch oder aber zumindest sehr viel teurer, wenn es solche Anlagen nicht mehr gäbe, weil dann für spezielle Anforderungen kein Angebot mehr am Markt erhältlich wäre, weil es für niemanden mehr wirtschaftlich Sinn macht so etwas zu bauen.

Wenn nun aber der Einbau eines "Ätherenergisers für Wasser" -weil wirkungslos- vom DVGW niemals eine Zulassung erhalten würde, ich als Kunde dieses Gerät aber haben will, weil ich von der "Energie des Äthers" aus irgendwelchen Gründen überzeugt bin, stellt dies einen erheblichen Eingriff in mein Selbstbestimmung- und Eigentumsrecht dar. Und wenn der Rest der Welt überzeugt davon ist, das es Mist ist, dann gerade deshalb.  Da möchte ich mich da nicht beschränken lassen. Es gibt wie immer mehrere Ansichten.

Es gibt ja auch hier im Forum z.B. zwei Lager im Bereich der Zudosierung von verschiedenen Stoffen.
Die " Minimierungsgebots -Verfechter" und die anderen, die sagen, "ein wenig Chlor ist nicht so schlimm wie eine herzhafte Legionellose". Beide Meinungen haben sicherlich eine gewisse Berechtigung. Das haben wir ja schon ausreichend ausdiskutiert.

Eine Abneigung gegen Zertifizierung hat überhaupt nichts mit dem DVGW zu tun, sondern mit immer stärker übertriebener Regelungswut in allen Bereichen und immer mehr (unsinnigen) Pflichten für kleine Unternehmer. Es gibt in Deutschland genug Firmen, die in ihrem Fach kompetent und seriös sind, auch ohne eine DVGW oder sonstige Zertifizierung ihren Job gut zu machen. Und die anderen hält es nicht von ihrem zweifelhaften Tun ab, denen ist es sowieso egal

Gruß

Uli


Gast (KIM ALEXANDER)
(Gast - Daten unbestätigt)

  20.04.2009
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Ernster Regulator vom 20.04.2009!  Zum Bezugstext


Und was sagt das Gesundheitsamt zu Enthärtungsanlagen:

Wasserenthärtung im Haushalt darf in keinem Fall zu hygienischen Nachteilen (z.B. Verkeimung der Anlage mit nachfolgender bakterieller Verunreinigung des Wassers) führen. Bei EINSATZ VON WASSERENTHÄRTUNGSANLAGEN (NUR MIT DVGW-PRÜFZEICHEN!) sollten folgende Anforderungen erfüllt sein:

• Begrenzung der Wassernachbehandlung möglichst auf den eigentlichen Verwendungszweck (z.B. nur auf die Warmwasserinstallation).

• Einbau durch ein qualifiziertes Installationsunternehmen.

• Abstimmung der Anlage auf die jeweilige Wasserharte: Rücksprache mit dem örtlichen Wasserversorgungsunternehmen wird empfohlen.

• Sorgfältige und regelmäßige Wartung der Anlage.

Da das Kochsalz, das im allgemeinen für die Regeneration der Enthärtungsanlage benötigt wird, biologisch nicht abbaubar ist und dem Wasserkreislauf letztlich zugeführt wird, kann die Wasserenthärtung zudem nicht als umweltfreundlich angesehen werden.

Von einer generellen Trinkwasser-Nachbehandlung wird abgeraten!

Neben Geräten zur Enthärtung werden auch solche angeboten, die Schadstoffe wie Schwermetalle und chlorierte Kohlenwasserstoffe ausfiltern sollen.  Der Einsatz dieser oft recht kostspieligen Geräte ist überflüssig, denn Trinkwasser vom Wasserwerk hat Lebensmittelqualität.  Deshalb ist es auch im Regelfall unnötig, Trinkwasser aus der Leitung abzukochen.
Die Trinkwasserqualität kann durch eine Nachbehandlung im Haushalt sogar leiden, wenn die eingebauten Geräte unzureichend gepflegt werden. Auch Geräte, bei denen ohne Chemikalien durch Magnetfelder oder Elektroden bestimmte Wirkungen versprochen werden, haben bisher noch nicht den Beweis ihrer positiven Wirkung erbringen können.

Quelle: http://www.biberach.de/trinkwasser.html?&0=&type=1


Als Hauseigentümer bin ich verantwortlich und deshalb kann die Devise nur lauten:

FINGER WEG von nicht zertifizierten Produkten in der Trinkwasser-Installation!


KIM ALEXANDER

Gast (Ernster Regulator)
(Gast - Daten unbestätigt)

  20.04.2009
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Ulrich Pfeffer vom 20.04.2009!  Zum Bezugstext

Hallo, Ulrich!

Deine Argumentation bezüglich des Eigentumsrechts ist zwar nachvollziehbar, aber sie geht fehl.

Warum darfst Du das nicht bei Deinem Auto? Warum darfst Du das ebenso nicht bei Elektro und Gas?

Weil hier sofort jemand stirbt, wenn ein Fehler auftritt. Keiner hinterfragt hier die gesetzlich vorgeschriebenen Zulassungen und/oder Zertifizierungen. Das DVGW-Zeichen im Gasbereich wird gesetzlich verlangt. Für alle anderen Bauprodukte wird ohne Murren eine Zulassung geliefert, das betrifft jeden Dübel aus der IKEA-Kiste ebenso wie einen Sack Mörtel. Die Bauordnung regelt das ganz sauber. Und niemand regt sich auf. Nur im Trinkwasser soll das eine unzulässige Einschränkung Deines Eigentumsrechts sein? Ehrlich gesagt kann ich dieser Argumentation nicht folgen. Die Auswahl des passenden geeigneten Produkts wird dadurch ja keineswegs gemindert.

Die gesundheitlichen Probleme, die ungeeignete Geräte und Werkstoffe im Trinkwasser verursachen können, sind meist nicht so akut. Gottseidank, möchte man da sagen.

Und Du musst natürlich zwischen zwar wirtschaftlich nützlichen, aber ansonsten wirkungsfreien Gerätschaften und potentiell gefährlichen Dingen unterscheiden. Eine ungeeignete Enthärtungsanlage kann sehr wohl gefährlich sein. Und da ist die Frage nach dem Nachweis der Eignung doch wohl berechtigt, denn wie will der Verbraucher das sonst beurteilen? Ganz davon abgesehen: Wer hat denn einen Systemtrenner vor dem Wasserzähler? Die richtige Antwort: Niemand! Installationen für Trinkwasser müssen gar nicht abgesichert werden. Und ein Systemtrenner hilft bei Kategorie 5 nach DIN EN 1717 auch nicht. Und von 5 musst Du bei unklarer Verkeimungslage ausgehen.

Aber das schweift nun ganz schön ab.

Ich glaube, dass wir gar nicht weit voneinander argumentieren, aber Du eine gewisse Abneigung gegen den DVGW hegst. Diese beruht in der Regel aber nach meiner Erfahrung eher auf Unkenntnis denn aus Kenntnis.

E. Regulator
Ulrich Pfeffer
pfefferpfeffer-filtertechnik.de
(Mailadresse bestätigt)

  20.04.2009
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Ernster Regulator vom 20.04.2009!  Zum Bezugstext

Hallo E.R.

Jetzta aber !

ich wiederhole mich! Nach dem Systemtrenner kann und will ich in meinem privaten Umfeld machen was ich will, solange ich niemanden anderen beeinträchtige!
Schließlich ist es MEIN Eigentum, MEINE Gesundheit MEIN Wille geschehe! Ich kann schließlich als mündiger Bürger mein Geld verdummen wofür ich will. Ich kann micht auch mit Homöopahtie, Akupunktur, Reiki ....... - you name it - behandeln lassen, wo ist den da der Unterschied? Da hat der Staat mir nichts dreinzureden.
Hab im Moment wenig Zeit darauf näher einzugehe,. aber das muss ich doch jetzt sofort festhalten. Wo kommen wir denn da hin wenn solche Grundsatzforderungen gestellt werden?
So jetzt sind wir von der Enthärtung wieder bei Grundsatzfragen gelandet, aber das ist sowieso interessanter.

Gruss

Uli
Gast (Ernster Regulator)
(Gast - Daten unbestätigt)

  20.04.2009
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Wilfried vom 20.04.2009!  Zum Bezugstext

Hallo, Wilfried,

Du schreibst:

"ich denke, so  lange es obskuren Vertrieblern nicht verboten ist, sinnlose UO-Anlagen mit unlauteren Tricks zu verkaufen, Wasser "gegrandert" oder "geplochert" oder noch sonst wie informiert wird, "Edelsteine" im Trinkwasser Energie abgeben, etc. etc., so lange ist eine Zertifizierung und Forderung von Prüfzeichen in der Endinstallation einfach lächerlich."

Das sind zum einen zwei paar Schuhe, zum anderen sehe ich bei genauer Betrachtung den Widerspruch nicht. Auch solche Gerätschaften würden zwangsläufig unter eine Zertifizierungspflicht fallen. Und damit vom Markt verschwinden.

Nebenbei gibt es in Deutschland streng genommen bisher nicht einmal die Pflicht zur Einhaltung der Regeln der Technik. Der 17 TVO lässt da eine Öffnung. Allerdings ist der Ausführende im Fall der Haftung immer sofort in Problemen, wenn er nicht nachweisen kann, die Regeln der Technik eingehalten zu haben.

Kurios, aber wahr: Das Zivilrecht ist hier weiter als der Gesundheitsschutz.

E. Regulator
Wilfried
wilfried.rosendahlrsdsolar.de
(gute Seele des Forums)

  20.04.2009
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Ernster Regulator vom 20.04.2009!  Zum Bezugstext

Hallo zusammen,

ich denke, so  lange es obskuren Vertrieblern nicht verboten ist, sinnlose UO-Anlagen mit unlauteren Tricks zu verkaufen, Wasser "gegrandert" oder "geplochert" oder noch sonst wie informiert wird, "Edelsteine" im Trinkwasser Energie abgeben, etc. etc., so lange ist eine Zertifizierung und Forderung von Prüfzeichen in der Endinstallation einfach lächerlich.

Ich bin sehr wohl dafür, das die Hersteller ihre Produkte z.B. zumindest CE-zertifizieren müssen, sodass Installateure und Betreiber sicher sein können, dass das Material sicher, lebensmittelecht ist und seine angepriesene Funktion erfüllt, aber dann bitte die gleichen Maßstäbe auch bei den Esoterikern und im Wellnessbereich anlegen. Leider schweigen hier die Fachverbände und der Gesetzgeber unisono ziemlich laut. Warum?

Beste Grüße
Wilfried
Gast (Ernster Regulator)
(Gast - Daten unbestätigt)

  20.04.2009
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Ulrich Pfeffer vom 19.04.2009!  Zum Bezugstext

Guten Morgen, Ulrich!

Du schreibst:

"Solche Prüfeinrichtungen gibts ausserdem nur in D,A und CH, in anderen EU Ländern wird das nicht so gehandhabt. Die Trinkwasserversorgung funktioniert dort auch seit Jahrzehnten so gut wie bei uns, das spricht einiges dafür das die DVGW Zulassung nicht das Maß aller Dinge ist und wir diese Zulassung durch einen Verein nicht auf den goldenen Sockel eines allg gültigen Gesetzes heben müssen."

Das ist leider alles andere als zutreffend. Leider ist insbesondere in Deutschland die Lage, wie von Dir korrekt beschrieben, nicht eindeutig geregelt. Andere Europäische Länder sind da wesentlich konsequenter, hier können sehr wohl Nachweise beim Einsatz von Geräten gefordert werden (und werden das auch!) Nur in Deutschland und auch nur im Trinkwasserbereich ist das leider nicht so klar geregelt. Für Zement sieht das wieder anders aus, der muss eine bauaufsichtliche Zulassung (DIBT) haben. Der Wasserhahn nicht. Ein Gashahn übrigens sehr wohl.

Es ist daher keineswegs so, dass nur in Deutschland irgendwelche Zertifikate gefordert werden. Viele ander Länder, unter anderem auch solche wie Kroatien oder Dänemark, sind da weitaus konsequenter als wir.

Und zu Deiner generellen Argumentation: Wie soll den der übliche Betreiber die Einhaltung der technischen Regeln und anderer einschlägiger Vorschriften nachweisen? Das kann sicher kaum ein Fachplaner, viel weniger in normaler Immobilienbesitzer. Da ist es eben doch sinnvoll, auf Prüfungen, die zu einer Zertifizierung führen, zurück zu greifen. Und ob jetzt die DVGW-Arbeitsblätter oder eine entsprechende DIN dann verwendet werden, ist im Einzelfall zu prüfen. Aber eben von einem Fachmann, der das wirklich beurteilen kann. Der Anwender ist damit heillos überfordert, und 99% der Installateure und TGA-Planer ebenso.

E. Regulator
Ulrich Pfeffer
pfefferpfeffer-filtertechnik.de
(Mailadresse bestätigt)

  19.04.2009
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von KIM ALEXANDER vom 19.04.2009!  Zum Bezugstext

Hallo K.A.

wenn die Postings jetzt in umgekehrter Reihenfolge erschienen wären, hätt ich ja noch was zu erwiedern gehabt. Aber so weiss ich wirklich nicht was ich noch darauf sagen soll ohne mich zu wiederholen. Ich hab doch alles gesagt? Sogar ein Urteil ( AZ) angegeben? Der Richter wird sich dem VG Freiburg anschließen - vielleicht aber auch nicht - je nach Sachlage, wer weiß das schon.
Tatsache ist, im $12 Abs4 steht: techn Regel entsprechend ja, von zwingend vorhandenen Prüfzeichen steht da nix.
DAS IST EIN UNTERSCHIED!

Nur, das wer ein Prüfzeichen hat, normalerweise der techn Regel entspricht. (Was das "GS" Zeichen als Zertifikat da spezifisch bei Wasseraufbereitung verloren hat, weiss ich aber auch nicht?!?)  

bez meines "guten Satzes" .. Da könnte, wer weiterdenkt sich echt angepi..... fühlen. Es gibt durchaus freie Unternehmer die keinen DVGW brauchen um ihnen zu sagen wie gute Anlagen nach den Regeln zu bauen sind.

Und der Begriff "Anschlussnehmer" steht so im VO -Text §12, Abs1, Zeile 2, viertes Wort!

Wer lesen kann (und es auch tut), ist klar im Vorteil.

Gruss

Uli
Lothar Gutjahr
erfinderleint-online.de
(gute Seele des Forums)

  19.04.2009
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von KIM ALEXANDER vom 19.04.2009!  Zum Bezugstext

Hallo K.A.,

wenn du nicht willst, dass ich solche Beiträge zukünftig lösche, dann zitiere bitte die Sätze anderer Teilnehmer vollständig oder lasse es besser ganz bleiben, wenn dann deine Aufregung schon verpufft ist.

Gruß Lothar
Gast (KIM ALEXANDER)
(Gast - Daten unbestätigt)

  19.04.2009
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Ulrich Pfeffer vom 19.04.2009!  Zum Bezugstext

"Eine Prüfung wird von vielen Herstellern nicht durchgeführt, weil sie kompetent genug sind und sich zutrauen, die techn Regeln befolgen zu können"

Uli, der Satz ist gut! ;-)

Was wird ein Richter dazu sagen?



"Der (private ! )Anschlussnehmer kann einbauen was er will..."

Wo steht das?

Und "privater Anschlussnehmer"?

Bitte mit Unterstützung der AVBWasserV erklären.




KIM ALEXANDER

Ulrich Pfeffer
pfefferpfeffer-filtertechnik.de
(Mailadresse bestätigt)

  19.04.2009
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von KIM ALEXANDER vom 19.04.2009!  Zum Bezugstext

Hallo


es war mir schon fast klar, das wenn ein Protest gegen mein Statement kommt, dann und zuerst von KIM ALEXANDER.

In der "Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser" wird das geregelt.

http://bundesrecht.juris.de/avbwasserv/__12.html

In §12 Abs 4b wird hier klar gestellt, das eingebaute Geräte den Regeln der Technik entsprechend beschaffen sein müssen. Es ist aber NICHT ZWINGEND vorgeschrieben, das Geräte in privaten Installationen ein Prüfzeichen  tragen müssen!. Der (private ! )Anschlussnehmer kann einbauen was er will, er hat lediglich dafür zu sorgen, das die techn. Regeln eingehalten werden und die öffentliche Wasserversorgung nicht beenträchtigt wird.   ( Z B durch Einbau eines zugel. Systemtrenners gem DIN 1988 Teil 4.
Diese Rechtsauffassung stützt ein Urteil des Verwaltungsgerichtes Freiburg v 12.06.1990 AZ  6K 195/89
An einer Eigenwasservers. ist nicht mal das notwendig.
Es ist auch so, das ein Zulassungsverfahren für Wasseraufbereitungsgeräte die in den Vertrieb gehen, nicht gesetzlich vorgeschrieben ist.

Ich lasse mir von einem Verein ( DVGW) doch nicht in mein Eigentumsrecht reinreden, solange ich niemand anderen damit gefährde. Solche Prüfeinrichtungen gibts ausserdem nur in D,A und CH, in anderen EU Ländern wird das nicht so gehandhabt. Die Trinkwasserversorgung funktioniert dort auch seit Jahrzehnten so gut wie bei uns, das spricht einiges dafür das die DVGW Zulassung nicht das Maß aller Dinge ist und wir diese Zulassung durch einen Verein nicht auf den goldenen Sockel eines allg gültigen Gesetzes heben müssen.  
Wie gesagt, es hat eine gewisse Berechtigung, es geht aber auch anders und es ist auch ZULÄSSIG es anders( ohne Prüfzeichen aber nach den Regeln) zu machen.

Eine Prüfung wird von vielen Herstellern nicht durchgeführt, weil sie kompetent genug sind und sich zutrauen, die techn Regeln befolgen zu können. Dies trifft insbesondere auf Spezialanlagen zu, die nicht in Großserie gebaut werden, wo sich die Zulassungskosten auf die Masse umschlagen lassen, aber ebenso auf kleine Unternehmen die einfach keine so großen Stückzahlen bauen.
Wenn es der Kunde nicht verlangt, kann er eine Menge Geld sparen ohne gleich in´s Gefängnis zu kommen. Seriöse Firmen vorausgesetzt.

Mir gehts darum:
Anlagen ohne Zulassung sind nicht per se schlecht.

Gruß

Uli
Rainer Kluth
rainer.kluthgmx.net
(gute Seele des Forums)

  19.04.2009
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Eva-Maria Wenzel vom 18.04.2009!  Zum Bezugstext

Hallo Eva Maria,

Du solltest auf jeden Fall eine Anlage mit einer Verschneidung auf ca 5 - 6 Grad dH wählen.
Bei einer Verschneidung ist auch der Korrosionsschutz im Rohrleitungsssytem gewährleistet.
Wenn es sich um eine Nicht-DVGW zugelassene Anlage handelt( wie es bei den Culligan Anlagen der Fall ist), ist ein Systemtrenner vorzuschalten.

Es gibt Enthärtungsanlagen mit integrierter Verschneidung im Steuerkopf, beispielsweise wenn Sie ein WWWS Ventil verwenden. Ansonsten muß eine Verschneidungsarmatur eingesetzt werden.

Gruß aus Bonn rheinaufwärts

Rainer Kluth
Gast (KIM ALEXANDER)
(Gast - Daten unbestätigt)

  19.04.2009
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Ulrich Pfeffer vom 18.04.2009!  Zum Bezugstext

"...aber es wird einfach manchmal darauf verzichtet, diese (unnötige?) Ausgabe zu tätigen."

Hallo Uli,

sind das in Deinen Augen wirklich unnötige Ausgaben?

Du willst doch nicht allen Ernstes behaupten:

Wir sollen in der TRINKWASSER-INSTALLATION va banque spielen?

Da ist der Unternehmer oder sonstige Inhaber einer Wasserversorgungsanlage doch immer der DUMME und evtl. schon mit einem Bein im Gefängnis!
Warum sollte er also auf eine Zulassung/Zertifizierung verzichten?



KIM ALEXANDER

Ulrich Pfeffer
pfefferpfeffer-filtertechnik.de
(Mailadresse bestätigt)

  18.04.2009
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Eva-Maria Wenzel vom 18.04.2009!  Zum Bezugstext

Hallo

0° ist sicher nicht sinnvoll, außer für den Verkäufer von Salz zur Regeneration. Tatsächlich ist es eher schädlich für die Installation, darauf wurde aber weiter unten bereits ausführlich eingegangen Ein weiterer Grund könnte sein, dass ein Verschneideventil den Preis der Gesamtanlage 200 bis 400 € anhebt  und dann die ganze Anlage für manche Kunden zu teuer wird. Bevor der Kunde gar nicht kauft wird auf das Verschneideventil verzichtet und einfach 0° empfohlen. Sollte es so sein  ist es eine sehr fragwürdige Masche.
bezüglich der DVGW Listung - es ist nicht die allseligmachende Lösung, wenn ein Gerät vom DVGW geprüft ist. Es ist sicherlich kein Schaden, aber die Richtlinien für die Listung von Enthärtungsanlagen sind von anno dazumal und teilweise nicht mehr ganz zeitgemäß. Man sollte dies nicht zum Anlass nehmen, alle Enthärtungsanlagen, die nicht gelistet sind von vorne herein zu verdammen.
Man darf nicht vergessen, dass eine DVGW Prüfung mit sehr erheblichen Kosten für den Hersteller verbunden ist. Viele Anlagen werden konform aller Regeln hergestellt, aber es wird einfach manchmal darauf verzichtet, diese (unnötige?) Ausgabe zu tätigen.
Man ist als privater Betreiber einer Trinkwasseranlage auch nicht verpflichtet, ausschließlich DVGW zugelassene Geräte einzubauen.
Für den Laien ist es jedoch unbenommen eine gewisse Entscheidungshilfe, wenn das Gerät die Listung aufweist

Gruß

Uli
Gast (Eva-Maria Wenzel)
(Gast - Daten unbestätigt)

  18.04.2009
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Dieter Schmitz vom 24.11.2006!  Zum Bezugstext

Schönen Guten Tag,

wenn auch Ihr Beitrag im Wasserforum zu der Culligan-Enthärtungsanlage schon 3 Jahre zurückliegt, würde mich dennoch interessieren, welche Erfahrungen Sie mit der Einstellung auf 0 Grad Enthärtung gemacht haben? Wir haben seit 3 Monaten auch solch eine Anlage, wohnen in Königswinter, haben auch Wasser aus einem Brunnen im Siebengebirge. Wir haben vom Culligang-Verkäufer auch Null Grad empfohlen bekommen, ich bin mir aber nicht so sicher, ob das o k. so ist. Ich würde mich freuen von Ihnen zu hören.
Mit freundlichen Grüßen
Eva-Maria Wenzel
Gast (Günter Gass)
(Gast - Daten unbestätigt)

  08.12.2006
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Unbekannt! vom 30.11.2006!  Zum Bezugstext

DIN 19636, 4.6.2
Darüberhinaus sollte der Na-Gehalt nach der Enthärtung nicht den Grenzwert in der TVO übersteigen.
Gast (Unbekannt!)
(Gast - Daten unbestätigt)

  30.11.2006
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Günter Gass vom 30.11.2006!  Zum Bezugstext

Hallo Herr Gass,

welche gängige Vorschrift meinen Sie denn? In der Trinkwasserverordnung steht da nichts drüber.

Gruß
Bernhard Schmitt
Gast (Günter Gass)
(Gast - Daten unbestätigt)

  30.11.2006

Auf 0°dH zu enthärten ist nach der gängigen Vorschrift nicht zulässig. Der Verkäufer meinte wohl, dass jede Enthärtungsanlage auf 0°dH enthärtet und dann mit einem Mischventil die Härte von ca. 8°dH eingestellt wird.
Preis geht in Ordnung.
Gast (dieter641gmx.de)
(Gast - Daten unbestätigt)

  24.11.2006
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von walter wied vom 24.11.2006!  Zum Bezugstext

Hallo Walter,

danke für die Info. Wenn ich deinen Beitrag richtig verstehe wird die gebildete Kalkschicht nun wohl wieder verschwinden, hat wie alles im Leben wahrscheinlich Vorteile (Für Heizstäbe etc.) und Nachteile (Korrision).

Unsere Leitungen sind aus alle aus Kunststoff (d.h. "Mepla-Rohr" meine ich, Kunststoff-Aluminium-Kunststoff von innen nach außen oder auch umgekehrt
;-)))

Der Kupfergehalt liegt momentan unter 0,01 mg/l, die 2 mg/l sind ja glaube ich der Grenzwert oder?

Beim Anschluss des Enthärters hat der Installateur allerdings Kupfer eingebaut, weil er keine Presse, Verbindungen etc. für das Kunststoffrohr hat. Dies ist ein ca. 50cm langes Teilstück. Ich hoffe nicht dass dies ausreicht den Kupfergehalt über 2 mg/l zu treiben oder?

Der erste Kaffee war übrigens vom Geschmack her aüßerst intensiv im Vergleich zu vorher, ist wohl auch gewöhnungssache. Die Seife beim Händewaschen hinterläßt nach meinem Gefühl einen "öligen" Film auf der Haut, was sich weich anfühlt und die Hände riechen intensiver nach Parfum.

Mit meiner Familie bin ich so verblieben, dass wir erstmal 0 Grad testen eine Zeit und uns dann überlegen mal auf 5 Grad zu verschneiden um den Unterschied zu definieren. Da wir eine Härtegradprüfbesteck bekommen haben, denke ich wird die Einstellung nicht so schwer werden. Hoffe ich zumindest???

Grüße

Dieter Schmitz
Gast (walter wied)
(Gast - Daten unbestätigt)

  24.11.2006
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Dieter Schmitz vom 24.11.2006!  Zum Bezugstext

Hallo Dieter!

Überlege mal, wie der Kalk in das Trinkwasser kommt. Dann wird dir klar, was dein völlig enthärtetes, aber weiterhin Kohlensäure-haltiges Wasser mit den bisher gebildeten Kalkschichten macht. Auflösen oder nicht oder wohl oder doch!?!?!?

Was habt ihr nun für Werkstoffe im Trinkwassersystem, Kunststoff oder Kupfer? Kunststoff ist selbstverständlich resistent gegen enthärtetes Wasser. Bei Kupfer kann man eine geringe Flächenkorrosion erwarten. Dass die die Lebensdauer der Leitungen deutlich reduziert, ist nicht anzunehmen. Armaturen sind so dickwandig, dass man Korrosionsschäden durch enthärtetes Wasser wohl ausschließen kann. Mich würde allerdings ein erhöhter Kupfergehalt im Trinkwasser stören. Daher mein Tip: Das Wasser aus der Küche auf Kupfer prüfen lassen. Mehr als 2 mg/l sind von Übel.

An andere Eigenschaften von voll enthärtetem Wasser, beispielsweise das erwähnte schlechtere Abspülverhalten von Seife, kann man sich gewöhnen.

Viel Vergnügen mit aqua soft.

Gruß Walter
Gast (Dieter Schmitz)
(Gast - Daten unbestätigt)

  24.11.2006
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Rainer Kluth vom 24.11.2006!  Zum Bezugstext

Hallo,

danke für die Infos. Die Anlage wurde heute morgen installiert. Wasser ist auf 0 Grad enthärtet. Der Vertreter sagte er habe viele Anlagen seit Jahren laufen die auf 0 Grad enthärten und noch keine Komplikationen mit Rohrbrüchen oder Ähnlichem gehabt. Da wir seit 2 Jahren hier schon wohnen, würde ich auch davon ausgehen, dass sich schon eine Kalkschicht gebildet hat, die jetzt da bleibt oder?

Übrigens die Salzflecken hatte er auch schon angesprochen hat aber so wie hier auch beschrieben erwähnt, dass diese leicht abwaschbar sind, was eben für Kalkflecken leider nicht zutrifft.

Die Anlage wurde direkt nach der Wasseruhr eingebaut und die Verbindungen aus Kupferrohr gemacht. Nach Auskunft des Installateurs sind die neuen Kupferrohre auch kein Problem wenn da jetzt voll enthärtetes Wasser durchläuft.

Er sagt aufgrund der Wasserzusammensetzung (pH-Wert, Kalkgehalt, etc.) würde er bedenkenlos seine Anlagen auf 0 Grad Enthärtung einstellen und hätte damit noch keine Probleme gehabt. Nun bin ich natürlich etwas verunsichert was jetzt richtig ist. Der Verteter ist hier seit 25 Jahren für die Region zuständig, d.h. Erfahrung hat meines Erachtens nach wohl genügend.

Wie seht ihr das?
Gast (walter wied)
(Gast - Daten unbestätigt)

  24.11.2006
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Dieter Schmitz vom 23.11.2006!  Zum Bezugstext

Guten Morgen Dieter!

Die Enthärtungsanlage liefert bei richtiger Einstellung immer vollenthärtetes Wasser (0 °d). Das sollte man auf eine Härte von etwa 1 mmol/l (ca. 6 °d) verschneiden. Grund ist, dass viele Werkstoffe, Geräte und Haushaltschemikalien (Waschmittel ...) nicht auf härtefreies Wasser ausgelegt sind. Verwendung von "Null-Grad-Wasser" kann zu Problemen führen, beispielsweise zu Korrosion, übermäßiger Schaumentwicklung (in der Waschmaschine) und schlechterem Abspülverhalten von Seife (beim Händewaschen ...).

Noch eine Anmerkung: Vielfach wird behauptet, enthärtetes Wasser verhindere die Bildung von Kalkflecken, beispielweise auf Fliesen und Duschabtrennungen. Das ist zwar richtig, aber nur die halbe Wahrheit. Da eine Enthärtung zwar die Härte (landläufig auch "Kalk" genannt) des Wassers aber nicht dessen Gesamtsalzgehalt reduziert, bleibt beim Auftrocknen eines Wassertropfens immer ein Salzfleck übrig. Bei nicht enthärtetem Wasser sind dass vorwiegend Calciumsalze ("Kalk"), bei enthärtetem Wasser Natriumsalze in gleicher Menge. Beide sind weiß und gut sichtbar. Für die Hausfrau liegt der Unterschied nur darin, dass Flecken aus Natriumsalzen gut wasserlöslich sind, sich also beim Putzen leicht entfernen lassen.

Gruß aus der heute hoffentlich sonnigen Pfalz.
Walter  
Rainer Kluth
rainer.kluthgmx.net
(gute Seele des Forums)

  24.11.2006
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Dieter Schmitz vom 23.11.2006!  Zum Bezugstext

Hallo Dieter,

bitte bedenke das deine leitungen zwar aus Kunststoff sind, die überweigende Zahl an Armaturen aber aus Metall ist. Ich würde daher auf  jeden Fall auf mind. 5 Grad dH verschneiden.
Auch ist der Sparefekkt beim Waschen mit 5 Grad dH nicht schlechter als bei 0 Grad dH. Das liegt einfach schon an der Tatsache das in allen moderenen Wasch- und Spülmitteln schon härtestabilisierende Inhalststoffe enthalten sind.
Ausserdem sparst Du ja beim Verschnitt ja auch Regenerationssalz. Ich denke das macht sich eher am Geldbeutel bemerkbar.

Gruß von der anderen (richtigen) Rheinseite ins Siebengebirge

Rainer Kluth

 
Gast (Dieter Schmitz)
(Gast - Daten unbestätigt)

  23.11.2006

Hallo,

vielen Dank für das Feedback. Zu den offenen Fragen folgendes. Wir haben unsere Trinkwasserleitungen aus ich glaube das hieß "Mepla"-rohr, dass ist ein Kunststoffrohr welches innen blauer Kunststoff, dann in der Mitte Aluminium und außen schwarzer Kunststoff. Der Culligan Verttreter hat uns gesagt daher könnte man auch bedenkenlos auf 0 Grad Härte runter.

Bezüglich der Karbonathärte steht in unserer Wasseranalyse "Säurekapazität 3,65 berechnet als Karbonathärte 10,2. Hier sagte der Vertreter ebenfalls dass dass Wasser durch die Enthärtung nicht zu agrresiv wird. Unser Wasser kommt aus eigenen Brunnen im Siebengebirge.

Eine Enthärtung auf 0 hat er uns empfohlen, da wir damit nirgendwo mehr Kalkablagerungen sehen würden, was z.B. bei 4 Grad Resthärte der Fall wäre und wieterhin hätten wir mit 0 Grad den größten Spareffekt, was Seife, Waschmittel etc. angeht.

Was ist den zu empfehlen?
Gast (Unbekannt!)
(Gast - Daten unbestätigt)

  23.11.2006

Hallo Dieter,

zu deiner Frage nach dem Abrieb: praktisch gleich 0 und falls doch, keine Beeinträchtigung der Gesundheit. Vor dem Kauf der Anlage würde ich mir noch den Wert der Karbonathärte besorgen. Bei ca. 15 ° dH Gesamthärte vermute ich eine Karbonathärte von ca. 8 - 12 ° dH. Bei 8° und Verschneidung auf 8 ° Resthärte macht eine Enthärtung keinen Sinn. Dann vielleicht auf ca. 4 ° dH verschneiden.
Keine Angabe machst du zu dem Rohrleitungsmaterial. (Teil-)enthärtetes Wasser ist aggressiver gegenüber Metallen als das ursprüngliche nicht enthärtete Wasser. Das kann zu erhöhten Korrosionsraten, besonders in verzinkten Leitungen, führen, ggf. ist eine nachgeschaltete Dosieranlage zum Korrosionsschutz sinnvoll.

Gruß
Bernhard
JayBee
aquagmx.eu
(gute Seele des Forums)

  23.11.2006
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Rainer Kluth vom 23.11.2006!  Zum Bezugstext

Hallo Dieter,

ein Empfehlung von Rainer ist natürlich ein Gütesiegel ;-)
In diesem Falle kann man wohl mal das fehlende DVGW-Siegel ignorieren.

Beste Grüße

JB
Rainer Kluth
rainer.kluthgmx.net
(gute Seele des Forums)

  23.11.2006

Hallo Dieter,

Culligan ist einer der weltweit größten Anbieter in der Wasseraufbereitung. Die mir bekannten Produkte, Enthärtungsanlagen, Umkehrerosmose und UV-Technik entsprechen allesammt dem Stand der Technik und den gültigen europäischen Normen.
Mit der von Dir aufgeführte Anlage, die für Trinkwasser geeignetist (dies bezieht sich auf die Ausführung der Anlage und das verwendete harz) kannst Du eigentlich nichts verkehrt machen.
Beachte aber auf jeden Fall den Hinweis von JayBee das Wasser auf ca. 8 Grad dH zu verschneiden.

Gruß aus Bonn

Rainer Kluth
JayBee
aquagmx.eu
(gute Seele des Forums)

  23.11.2006

Hallo Dieter,

ich kenne die Anlagen von "Culligan" nicht und kann daher keine definitive Empfehlung aussprechen.
Generell ist aber ratsamer sich eine Anlage anzuschaffen, die von DVGW (Verband des Wasserfachs) auf Herz und Nieren geprüft wurde.
Ein Liste dieser Geräte ist online unter:
http://www.dvgw.de/zertifizierung/verzeichnisse/wasserprodukte.html?s=9191
zu finden.
Der Preis der Anlage bewegt sich im normalen Mittel.
Von einer Enthärtung auf 0°dH würde ich abraten, da ein solches Wasser aggressiver reagiert und uU schützende Kalkkrusten in den Rohrleitungen "zerfressen" könnte. Außerdem bringt Wasser dieses Härtegrades im Haushalt kaum Vorteile. Eine Enthärtung auf 8° erscheint mir ausreichend. Die Kosten für Regenerationschemikalien steigen auch proportional zur Enthärtungsleistung, d.h. Du hättest bei einer Enthärtung auf 0°dH fast die doppelten Kosten ohne wirklich relevante Vorteile zu haben.

Da die Austauscherharze direkt mit Lebensmitteln (Trinkwasser) in Berührung kommen müssen sie unbedenklich sein, was sie auch sind. In normalen Betriebsparametern geht keine Gefahr von ihnen aus.

Gruß

JB



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