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Kategorie: > Öffentliche Versorgung |
Rohrbruch hinter dem Wasserzhler | |
Gast (Unbekannt!) (Gast - Daten unbestätigt) 08.06.2006 |
hallo, bei einem anwesen von mir ist hinter dem wasserzähler durch frosteinwirkung ein rohr vom durchmesser 125 geplatzt. der wasserversorger nimmt mich nun in regress weil die öffentliche wasserversorgung sehrstark beeinträchtigt wurde sie mussten ein größeren Netzabschnitt Spülen.der versorger arbeitet nach der avb-wasser.kann er mich für den schaden haftbar machen? |
Anzahl der unterhalb stehenden Antworten: 3 |
Gast (R.Andreas) (Gast - Daten unbestätigt) 12.06.2006 |
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Gerd-Wilhelm Klaas vom 09.06.2006! Meine bekannt ist der Meinung das sie dafür nicht aufkommen müsse. Ich dagegen bin der Meinung das sie das schon zuverantworen hat.Aber vieleicht haben andere eine andere Meinung und können dies begründen. Ich meine das in der DIN 1988 teil 8 so ausgelegt ist das sie die anlage Frostsicher zuhalten hat.Aber ob dies ausreischt? |
Gerd-Wilhelm Klaas infowasser.de (Administrator) 09.06.2006 |
Warum schreibt einer im Forum einen Beitrag und beantwortet ihn selbst? |
Gast (R. Andreas) (Gast - Daten unbestätigt) 08.06.2006 |
ja das finde ich schon, weil du die pflicht hast die anlage frostsicherzuhalten. |
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