Wasser.de
Lexikon
Shop
Wasser Forum
   mehr als 6500 Themen und 31600 Antworten
Zurück zur Übersicht! Datenschutz FAQ Hilfe Impressum



 

Kategorie: > Verordnungen / Richtlinien / Satzungen
Abrechnungszeitraum Wassergebühren
Marius Mann
a.dueprefh-trier.de
(Mailadresse bestätigt)

  11.02.2006

Hallo!
Ich bin Mitte September 2004 in meine Wohnung in Trier eingezogen.
Ich habe jetzt eine Nebenkostenabrechnung erhalten, in der Wasserverbrauch(laut Rechnung vom 01.01.2004 bis 30.09.2004) anteilig auf mich abgerechnet wird, obwohl ich erst später eingezogen bin(das Haus hat nur einen Zähler für alle Parteien).Darf der Mieter diese Kosten umlegen oder muß er sich auf die Folgerechnung ab September 2004 beziehen?



Anzahl der unterhalb stehenden Antworten: 2
Gast (Antonia)
(Gast - Daten unbestätigt)

  20.02.2006
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Carsten vom 15.02.2006!  Zum Bezugstext

Hallo Carsten!

Danke für die Information, dass hilft mir wirklich sehr!

Liebe Grüße und alles Gute,

Antonia
Carsten
(Mailadresse bestätigt)

  15.02.2006

Hallo Antonia,

der Vermieter muss die Kosten für den Zeitraum bis zu Deinem Einzug selbst tragen!

Gruß Carsten



Werbung (1/3)
Trinkwasser Schnelltests supergünstig bei http://shop.wasser.de


Zurück zu Wasser.de
© 1999 - 2018 by Fa. A.Klaas