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Kategorie: > Verordnungen / Richtlinien / Satzungen
Satzung - unverhältnismäßig hohe Abwasserkosten
Gast (Vicky Wetzel)
(Gast - Daten unbestätigt)

  13.01.2006

Hallo zusammen!
Bin im Abwasserzweckverband "Kamenz-Nord" und zahle ca. 16 € pro qm Trink-und Abwasser(berechnet nach unserem Jahresverbrauch von "schlappen "157 qm).
Trinkwasser Gebühr Qn 6: mtl. 20,08 €
Arbeitspreis: 1,44 €
Abwasser Qn 10 bei Teilentsorgung:
mtl. 120 € (im Jahr 1440 € !!!)
Arbeitspreis: 2,73 €
Vergleichsweise Berliner Preise ca. 5€ all inkl.
Wir haben viele Zapfstellen (Gästezimmer)und unser Trinkwasserversorger stuft uns mit der Qn 6 ein, der "Gaudi" ist das der Abwasserversorger gar keine Qn 6 in der Satzung hat, sondern wir sind gleich bei einem Sprung von Qn 2,5 auf Qn 10 (naja wieso nicht gleich noch höher?)
Ich bin richtig verärgert und denke dabei nicht an das Solidarprinzip...was kann ich für die überdimensionierte Anlage in Bergen?
Frage: Was kann ich tun? Muß ich mir einen Rechtsverdreher holen? In Richtung BGH Urteile arbeiten? Beim mdr sprechen die bei Escher über Wasseruhren für 21 Wohneinheiten reicht eine Qn 10...und auf meine Anfrage durften mir die Experten nicht genannt werden!
Oder kann ich technische Lösungen finden? Muß ich dann im Forum die Rubrik ändern?
Habt im Voraus vielen Dank!




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