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Kategorie: > Technik > Wasserverbrauch / Zähler / Rohrbruch
Defekte Wasseruhr? Fehler in der Abrechnung des Wasserversor
Gast (Dirk Hartmann)
(Gast - Daten unbestätigt)

  03.12.2005

Hallo, wir sind Vermieter eines 6-Familien-Hauses (287m² Wohnfläche) mit durchschnittlich 9 Bewohnern. Alle Bewohner arbeiten tagsüber auswärts, es gibt keine Kinder, kein Gartenwasseranschluss bzw. Bewässerung, die den Wasserverbrauch erhöhen könnten. 1 Mieter ist sogar mind. 5 Tage/Woche auf Reisen und verbraucht somit kaum etwas... Teilweise haben Mieter nicht mal eine Waschmaschine, geschweige denn einen Geschirrspüler.

Die langjährigen Mieter verbrauchen seit Jahren kontinuierlich ~450m³ Wasser/Jahr.
Vor genau 1 Jahr wurde eine neue Wasseruhr eingebaut und jetzt wird nach 12 Monaten ein Zählerstand von 1540m³ angezeigt, also ein Jahresverbrauch von 1.540.000 Litern!. Ein Klempner hat die Leitungen geprüft und keine Leckagen o.ä. festgestellt.Die Wasseruhr bleibt auch stehen, wenn keine Wasserentnahme erfolgt.
Der Mehrverbrauch von 1,09 Mio Liter würde bedeuten, dass jeder Mieter 332 Liter hätte zusätlich täglich verbrauchen müssen, also mehr als das 2,5 fache eines Durchschnittsverbrauchers (130 Liter/Tag).
Oder auf den Gesamtverbrauch gerechnet hätte jeder Mieter 469 Liter/Tag im Jahr gezapft.

Jetzt habe ich gehört, dass beim Einbau der neuen Uhr, z.B. wenn diese herunterfällt, es schon vorkommen könnte, dass statt "0000" eine Zahl auf "1" sich einstellt....
Das Wasserwerk sagt: Zahlen Sie €100,- und wir prüfen die Uhr...Aber große Chancen geben wir Ihnen nicht, dass es ein Defekt ist....
Ist es seriös von dem Versorger, wenn der Versorger "sich selbst/seine Wasserzähler" prüft??
Die Mieter sind ob der drohenden Nachzahlungen stark verunsichert, zumal wir eher einkommensschwache Mieter haben.
Wer hat Ideen oder Erfahrungen?
Danke



Anzahl der unterhalb stehenden Antworten: 18
moemee
(Mailadresse bestätigt)

  03.06.2012
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Lothar Gutjahr vom 03.06.2012!  Zum Bezugstext

A) herzlichen Dank Lothar Gutjahr für die Warnung im Zusammenhang mit der Sauerstoffanreicherung. Denn sollte ich mir die Rohre im Haus zerstören, ist der Aufwand viel höher, als eine ggf. zu unrecht erhöhte Wasserrechnung.

B) Ich würde ja gerne auf die Ringkolbenzähler setzen, doch die Stadtwerke weigern sich oft diese einzubauen. Da der VDDW

http://www.vddw.de/haeufig-gestellte-fragen

immer noch die Ringkolbenzähler als anfälliger für einlaufende Partikel erklärt und die Gefahr der Blockierung heraufbeschwört, hingegen die Flügelradzähler als ausreichend genau darstellt, dürfte bei der derzeitigen Situation kaum eine Stadtwerke dazu bereit sein ihre bessere Marktlage aufzugeben. Zumal sie dazu wohl nicht verpflichtet werden kann. Schließlich profitieren diese vom Flügelradzähler mehr als vom Ringkolbenzähler.

Deshalb muss ich mir etwas einfallen lassen, der für mich schädlichen Zählwirkung des Flügelradzählers anders zu entgegnen.

C) Daher noch mal meinen 2. Beitrag von gestern zur Mindermessung von Flügelradzählern:

Zitat "4. verengte Eingäng des Zählers z.B wegen Schmutz aus der Versorgungsleitung.
Eine Einschnürung der Eingangsseite des Zählers führt automatisch zu einer erhöten Durchflussgeschwindigkeit, die bei den üblichen eingesetzen billigen Flügelradwasserzählern zur plus Anzeige führt."

1. Kann dieser Einschnürung auf der Eingangsseite technisch entgegnet werden, durch eine Einschnürung auf der Ausgangsseite?

2. Können Einschnürungen auf der Ausgangsseite des Zählers bei Flügelradwasserzählern auch zu Mindermessungen führen?

Liebe Grüße

moemee
Lothar Gutjahr
erfinderleint-online.de
(gute Seele des Forums)

  03.06.2012
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von moemee vom 02.06.2012!  Zum Bezugstext

Hallo,

so etwas ähnliches hatten wir in Griechenland als druckloses Ausgleichssystem für die Zentralheizung auf dem Dach,wo das Heizungswasser offen hineinplätscherte. Die Anreicherung des Wassers mit Luftsauerstoff war so hoch, daß nach drei Jahren fast alle Heizkörper durchgerostet waren.

Die Hygiene war da nicht gefragt.

Was die Einlaufgeometrien der Flügelradzähler anbelangt, sollte man über kurz oder lang mit einer allgemeinen Umstellung auf unbestechliche Ringkolbenzähler setzen.

Gruß Lothar
moemee
(Mailadresse bestätigt)

  02.06.2012
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Gerhard Lehmann vom 26.01.2006!  Zum Bezugstext

Könnten Messdifferenzen auf Grund der Flügelradmessgeräte verringert werden, in dem ein Wasserzwischenbehälter auf dem Dach installiert wird, der nur Vollläuft, wenn er z.B. 1/3 leer ist und dann wieder eine größere Wassermenge nachgefragt wird?
Das dürfte doch verhindern, dass das Flügelrad der Messeinrichtung zu häufig nachläuft und Minderabnahmemengen nicht mehr eintreten.

Wenn das technisch möglich ist, stellt sich noch die Frage der Wasserhygiene des in dem Wasserbehälter befindlichen Wassers und die Zulässigkeit eines solchen Verfahrens.


moemee
(Mailadresse bestätigt)

  02.06.2012
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Gerhard Lehmann vom 26.01.2006!  Zum Bezugstext

Zitat "4. verengte Eingäng des Zählers z.B wegen Schmutz aus der Versorgungsleitung.
Eine Einschnürung der Eingangsseite des Zählers führt automatisch zu einer erhöten Durchflussgeschwindigkeit, die bei den üblichen eingesetzen billigen Flügelradwasserzählern zur plus Anzeige führt."

1. Kann dieser Einschnürung auf der Eingangsseite technisch entgegnet werden, durch eine Einschnürung auf der Ausgangsseite?

2. Können Einschnürungen auf der Ausgangsseite des Zählers bei Flügelradwasserzählern auch zu Mindermessungen führen?


Gast (Dirk Hartmann)
(Gast - Daten unbestätigt)

  04.03.2006
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Rainer Kluth vom 26.01.2006!  Zum Bezugstext

Liebe Wasserzähleranalysten.
melde mich erst heute wieder, da längere Verhandlungen zwischen dem Wasserversorger und mir abliefen und der Wasserzähler ausgebaut und beim Eichamt untersucht wurde:
-Wasserzähler lt. Eichamt ok, ein Zähleranfangsstand von 1000 (m³) sei auszuschließen. Kosten für mich € 96,28 incl. MWST.
- habe dann mit dem Versorger intensive Gespräche geführt und letztendlich folgenden Kompromiss geschlossen ohne juristischen Hickhack mit ungewissem Ausgang/ Extrakosten für Anwalt/ Zeitverzögerungen (so lange die Kosten nicht eindeutig geklärt sind, kann ich natürlich auch keine Jahresbetriebskostenabrechnung für die Mieter machen):
Unser Wasserinstallateur formulierte Brief, dass bei einem defekten Spülkasten, den er repariert hatte in 2005 ggf. vorher erhebliche Wassermengen unkontrolliert abgeflossen sein könnten.
Daraufhin hat der Versorger uns für 900m³ die Abwassergebühren(die ja doppelt so hoch sind wie die für Frischwasser) erlassen.
Die nachzuzahlende Differenz will der Versorger mir stunden bzw. in Teilbeträgen abbuchen.

Mal sehen wie nun die Mieter reagieren und ob nun mir Ungemach vom Mieterverein o.ä. droht....
Weh tut's trotzdem, die Rechtslage scheint aber sehr zu Gunsten der Versorger zu sein und ggf. hätte dieser auch gleich die juristische "Keule" herausgeholt mit der Konsequenz, dass obiger Kompromiss vielleicht gar nicht zu Stande gekommen wäre. Die juristische Auseinandersetzung/ Anwaltskosten hätte ich defintiv alleine ohne Mieterbeteiligung zu tragen gehabt. Prozesse dieser Art dauern gut und gerne 2 Jahre und länger....
Danke auf diesem Wege für die Kommentare/Hilfen und Unterstützung.
Herzlichst Dirk Hartmann

Rainer Kluth
rainer.kluthgmx.net
(gute Seele des Forums)

  26.01.2006
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Gerhard Lehmann vom 26.01.2006!  Zum Bezugstext

Hallo Herr Hartmann,

dazu hätte ich eine Frage. Sie schreiben, was mir einleuchtend ist, das durch eine strake Reduzierung die Strömungsgeschwindigkeit steigt und dadurch nicht die richtigen Werte erfasst werden.
Wenn z.B. ein 1 1/2" Hausanschluß vorhanden ist der dann auf ein 1/2" für die Wasseruhr reduziert wird und danach wieder auf 11/2" erweitert wird habe ich doch einen solchen Fall?

Nun die Frage: Wissen Sie wie hoch ca. der zuviel angezeigte Durchfluß ist (Leitungsdruck 6 bar.)
Oder ist hier der QN des Waserzählers mit ausschlaggebend?

Gruß aus Bonn

Raine rKluth
Gast (Gerhard Lehmann)
(Gast - Daten unbestätigt)

  26.01.2006

Hallo Herr Hartmann,

das ein Wasserzähler ( ps. eine Wasseruhr misst die Zeit! ) zu einer Mehrzählung kommt kann unterschiedliche Gründe haben.

1. das herunterfallen bitte gleich ins Reich der Fabeln schieben.
2. woher wissen Sie daß die alte Messung in Ordnung war ? eine angenehme Vermutung kein Beweis.
3.ein neues Messgerät ist immer etwas genauer und empfindlicher als das Alte und hat somit eine plus tendenz.
4. Wer weis ob sich nicht im Verbrauchsverhalten oder in der Anlage sich etwas verändert hat?

Der Versorger kann sein Mesgerät bei einer zugelassen Prüfstelle testen lassen . Wenn er selbst eine betreibt darf er diese auch beauftragen.
Ein derartiger Test ist selten hilfreich, meist ist der Wasserzähler der Überbringer der schlechten Nachricht aber nicht automatisch deren Ursache!
Die Anwälte bitte aussen vor lassen, deren Sachkenntniss tendiert zu null.

Warum zählt ein Flügelrad-Wasserzähler zuviel ?

1.  alles in Ordnung, ich habe nur das Gefühl es ist zuviel.

2. Schleichverluste, die der Zahler erfasst mir aber nicht bewust sind.
z.B.  Heizungssicherheitsventil ; Spülkästen , Gartenanschlüsse etc.

3. " Pendeln " siehe meine Antworten zu diesem Thema

4. verengte Eingäng des Zählers z.B wegen Schmutz aus der Versorgungsleitung.
Eine Einschnürung der Eingangsseite des Zählers führt automatisch zu einer erhöten Durchflussgeschwindigkeit, die bei den üblichen eingesetzen billigen Flügelradwasserzählern zur plus Anzeige führt.

Lösung:
1. Die Hausinstallation von einem echten sehr guten Fachmann in Ordnung bringen.
2. Die Anlage regelmäßig prüfen und Dichtungen etc. austauschen.
Schmutz vor dem Wasserzähler entfernen lassen inkl. des Eingangssiebes des Zählers !!
3. Ein Volumenzähler ( Ringkolbenzähler ) einbauen lassen. Der Erfasst die echte verbrauchte Menge und nicht die Durchflußgeschwindigkeit.
Man hat darauf allerdings kein Rechtsanspruch, der Versorger tendiert eben zum billigeren Produkt da Ihm daraus keinen Nachteil entsteht.  
Gast (Dirk Hartmann)
(Gast - Daten unbestätigt)

  22.01.2006

Danke für die vielen Tipps zu meinen Fragen.

Aktueller Stand: Wasserzähler wurde ausgebaut und zum Eichamt Hbg. geschickt.Ergebnis habe ich noch nicht...
Der Versorger hat seiner Zeit ohne vorherige Ankündigung bei dem Mieter, wo die zentrale Wasseruhr installiert ist, oder uns als Vermieter diese ausgewechselt und sich auch nicht den neuen Zählerstand "0" von dem Mieter bestätigen lassen.
Haus+Grund als Vermieterverband meinen ,dass man ggf. eine "Agreement" mit dem Versorger treffen solle....
Als Vermieter hängt man aber dazwischen... Was ist, wenn Mieter sich querlegen und ggf. Kompromiss ablehnen? Was ist Mietern, die zwischenzeitlich ausgezogen sind?

Ich berichte weiter....
Hier nun Urteil aus Berlin

Hier fand ich im Internet auMieterEcho 313/Dezember 2005: Inhalt  RECHT UND RECHTSPRECHUNGUnerklärlich hohe Wasserkosten trotz verbrauchsabhängiger AbrechnungIst der Wasserverbrauch überdurchschnittlich hoch, kann trotz ordnungsgemäßer Ablesung eine fehlerhafte Abrechnung vorliegen, die den Mieter zur Verweigerung der Nachzahlung berechtigt.AG Hohenschönhausen, Urteil vom 23.01.2001 - 5 C 486/98 -Die Mieter verweigerten die Nachzahlung der in der Betriebskostenabrechnung verlangten Wasserkosten, weil diese Abrechnung einen Verbrauch auswies, der weit über dem üblichen Wasserverbrauch lag.Der Vermieter klagte auf Zahlung der Wasserkosten. Der vom Amtsgericht bestellte Sachverständige konnte die Extremwerte nicht erklären. Eine Prüfstelle stellte keine Fehler am Wasserzähler fest.Das Amtsgericht wies die Klage des Vermieters dennoch ab, weil dieser die Gründe für die Ausreißerwerte nicht substanziiert darlegen konnte.Im Berufungsverfahren beauftragte der Vermieter einen eigenen Sachverständigen mit einer erneuten Prüfung. Dieser Sachverständige stellte fest, dass das Wasserrohr starke Ablagerungen aufwies. Das führte dazu, dass sich die Durchflussgeschwindigkeit des Wassers erheblich erhöhte, sodass in dessen Folge die Messergebnisse verfälscht wurden.Der Vermieter nahm daraufhin die Berufung zurück.Mitgeteilt von Rechtsanwalt Dr. Rainer Kadens Berlin


Gast (Bertold Friederichs)
(Gast - Daten unbestätigt)

  20.12.2005

Hallo!
Hast Du schon mal den Versorger gefragt/die Unterlagen gesichtet, ob der Anfangszählerstand definitiv 0 gewesen ist??? Es kann ja eine gebrauchte, nachgeeichte Wasseruhr eingebaut worden sein!

Gruß
Bertold Friederichs
Carsten
(Mailadresse bestätigt)

  20.12.2005
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Carsten vom 20.12.2005!  Zum Bezugstext

Ergänzend dazu:

Die Kosten der Prüfung trägt das Versorgungsunternehmen nur in dem Fall, dass der Wasserzähler die Fehlergrenzen überschreitet. Ist dies nicht der Fall (und da denke ich, dass das bei Dir zutrifft), sind die Kosten vom Kunden zu tragen. (AVBWasserV §19 Nachprüfung von Messeinrichtungen)
MfG

Carsten
Carsten
(Mailadresse bestätigt)

  20.12.2005
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Jörg Westphal vom 20.12.2005!  Zum Bezugstext

Hallo Jörg,

der durchschnittliche Wassergebrauch beträgt circa 50 m³ pro Person und Jahr. Bei drei Personen also circa 150 m³ pro Jahr, ich denke da sind 11 m³ pro Monat nicht wirklich zuviel!
Wer hat denn die Auswechslung von dem angeblich defekten Wasserzähler veranlasst? Was ist für Dich ein "normaler" Wassergebrauch? Wie hoch ist der Gebrauch denn jetzt?

Gruß Carsten
Gast (Jörg Westphal)
(Gast - Daten unbestätigt)

  20.12.2005

Ich habe bei mir das gleiche Problem mit der Wasseruhr. Innerhalb eines Monats soll ich 11 m3 verbraucht haben. Wir sind gerade mal 3 Personen im Haus.
Nach dem die Wasseruhr ausgewechselt wurde, haben wir wieder einen normalen Wasserverbrauch. Auch hier stellt der Wasserversorger sich quer. Wasseruhr wird überprüft. Von mir wurde kein Auftrag erteilt. Der ganze Spaß soll 160 Euro kosten. Muss nicht zumindest vorher der Verbraucher informiert werden, bevor so eine teure Leistung eingeleitet wird? Es gibt doch fast für alles eine Verbraucherverband der Bundesweit aktiv ist. Für die Wasserproblematik ist mir da aber nichts bekannt. Kann mir jemand einen Tipp geben?

Gruß Jörg
JayBee
aquagmx.eu
(gute Seele des Forums)

  05.12.2005
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Lothar Gutjahr vom 05.12.2005!  Zum Bezugstext

Hallo Lothar,

> als "Rechtsverdreher" würdest du wohl keine grosse
> Karriere machen.

Das habe ich auch nicht vor ;-)

Ich dachte auch nur an folgendes: Ein Gutachten plus Gutachter, der ggf. vor Gericht aussagen darf/kann/wird, ein Anwalt inkl. Kommunikation, ein Gerichtsverfahren und und und - wiesst Du was das zusammen kostet ?
Sicher einiges mehr als die 1000m³ um die es geht - im Falle einer Niederlage wäre das auch alles voll zu bezahlen.
Ich kenne mich nicht mit Kostenverordnungen für die Juristerei aus, glaube aber nicht, dass z.B. Gutachterkosten vom Prozessverlierer getragen werden, daher schätze ich, dass selbst bei einem Sieg nicht viel überbleibt.
Ausserdem macht es viel mehr Eindruck, wenn ein Jurist eines Dachverbandes bei einem Versorger anruft (Angst vor schlechter Presse / Lobbyeinfluss) als wenn ein kleiner Dorfanwalt was will ;-)

Gruss nach GR

JB
Lothar Gutjahr
erfinderleint-online.de
(gute Seele des Forums)

  05.12.2005
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von JayBee vom 04.12.2005!  Zum Bezugstext

Hallo JayBee,

als "Rechtsverdreher" würdest du wohl keine grosse Karriere machen.
Es ist mir auch klar, dass die das nicht absichtlich gemacht haben. Da aber auch klar ist, dass die nicht zugeben wollen, so einen Fehler gemacht zu haben, sehe ich in so einem Falle wirklich nur den Angriff mit den Fakten als erfolgreichen Weg, selbst wenn der Weg über das Strafrecht führen müsste falls das wegen Nichtigkeit unter den Tisch soll. Einen Rechtsanwalt braucht man auch nicht unbedingt. Beide Klagearten kann der Betroffene selbst einreichen.

Was kann denn besseres passieren, als dass die sich gegen den Vorwurf wehren indem sie einräumen, dass das niemals absichtlich entstanden sein kann ? Der Richter wird, wenn der Text richtig verfasst ist, nicht anders können, als dem "Recht" zu geben.

Na ja vergiss es wieder; irgendwo sprengt das hier den Rahmen der Forenarbeit, smile.

Grüsse aus GR

Lothar
Gast (Jörg Gössel)
(Gast - Daten unbestätigt)

  04.12.2005

Hallo Dirk,
laut AVB Wasser ist der Versorger dazu verpflichtet, den Wasserzähler zu prüfen. Sollte der Zähler einen defekt aufweisen, muß der Versorger die Kosten der Prüfung tragen, aber umgekehrt - ist der Zähler in Ordnung mut Du diese Kosten übernehmen.
Ich würde mit der Rechnung und der der Vorjahre zu dem Versorger gehen und mir den evt. Grund eines derart angestiegenen Wasserverbrauches nennen lassen. (Nimm das Testergebnis des Installateurs mit. Dichtheit der Anlage.)
Die AVB Wasser und Gas bekommst auf verlangen ebenfalls bei Deinem Versorger.
Viel Erfolg
Jörg
JayBee
aquagmx.eu
(gute Seele des Forums)

  04.12.2005

Hallo Dirk,

so wie ich die Sache sehe, ist es sonnenklar, dass die Uhr 1000 m³ zu viel anzeigt.
Es stellt sich nur die Frage, wie der Versorger reagiert.
Es ist eher unwahrscheinlich, dass wie Lothar anmerkte, der Wille nach Umsatzerhöhung dahintersteht. Problematischer könnte es sein, dass damit ein Präzedenzfall geschaffen wird und bei vielen öffentlichen Versorgern regiert auch noch der Amtsschimmel des ehemaligen öffentlichen Diensts, der immun gegen jede Art von Logik ist ;-)
Prinzipiell ist es die beste Lösung den Versorger diesen Test machen zu lassen und auf Vernunft zu hoffen. Ein juristisches Vorgehen sehe ich eher kritisch, da der Streitwert zu niedrig ist um "in die vollen zu gehen" und Ihr im schlimmsten Fall zusätzlich auf den Kosten für Anwälte, Gutachter und dem Gericht sitzen bleibt.
Was allerdings möglich währe ist uU über einen Anwalt eine "stille" Lösung zu vereinbaren. Dem Versorger kann vor allem nicht daran gelegen sein, dass es publik wird, dass er Rechnungen reduziert, denn dies würde wohl (zumindest sieht der Versorger dies sicher so) eine Reihe weiterer Regressansprüche nach sich ziehen.

p.s.: Du bist als Vermieter doch vielleicht Mitglied im Dachverband (Haus und Hof oder so ähnlich - ich bin da vor einigen Jahren ausgetreten ;-)). Ruf die doch mal an, solche Fälle sind ja gerade zu dafür geschaffen, deren Existenzberechtigung zu begründen ;-)

Gruss

JB
Lothar Gutjahr
erfinderleint-online.de
(gute Seele des Forums)

  03.12.2005
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von G.Bauer vom 03.12.2005!  Zum Bezugstext

Ja ich denke auch mal, dass so eine Klage der beste Weg ist.
Ich würde aber nicht um die Qualität der Uhr streiten, sondern auf: 1.) "Unterlassung der undurchschaubaren Machenschaften", welche hier offensichtlich zu unkontrollierbaren Umsatzerhöhung führten und 2.) "Einsetzung des alten Abrechnungsstandes und Abrechnung mittels Pauschale aus dem Durchschnitt der bisherigen Verbräuche, bis sicher gestellt ist, dass diese neu eingebaute Vorrichtung keine  unplausiblen Sprünge mehr macht.
Ja und dann regelmässig zu zweit ablesen und protokolieren.
Auch würde ich die Mieter befragen ob nicht einer zufällig die neue Uhr betrachtet hat und dabei diese Ziffer 1 in der 4.ten Stelle schon nach dem Einbau gesehen hat.?

Das ist so meine Vorstellung aus dem hohlen Bauch.

Grüsse aus Griechenland

Lothar
Gast (G.Bauer)
(Gast - Daten unbestätigt)

  03.12.2005

Nehmen Sie sich gemeinsam einen Rechtsanwalt,
und erheben Klage gegen ihren Versorger



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