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Kategorie: > Technik > Brunnen / Quellen / Pumpen
Brunnen in Wasserschutzzone 3b?
Gast (Nils)
(Gast - Daten unbestätigt)

  05.06.2005

Hallo zusammen,

ich möchte in meinem Kleingarten in Braunschweig einen Brunnen spülen lassen. Ich habe mich bereits herausgefunden, dass ich das Bohrvorhaben der zuständigen Behörde melden muss (Anzeigepflicht). Im Internet steht sogar ein Formular zum Download zur Verfügung. Der Brunnen ist dort ausdrücklich "nicht" genehmigungspflichtig.

Ich habe mir zudem noch eine Karte angeschaut, welche die Wasserschutzgebiete der Stadt zeigt. Mein Garten liegt in einen sog. "Wasserschutzzone 3b". Hat diese Tatsache Einfluss auf mein Vorhaben? Darf dort eventuell kein Brunnen gespült werden? Gartennachbarn dort haben alle einen Brunnen. Ich möchte jedoch keinen Ärger bekommen und wüsste daher gerne ob Brunnen in diesen Zonen verboten sind?

Vielen Dank und viele Grüße
Nils



Anzahl der unterhalb stehenden Antworten: 7
JayBee
aquagmx.eu
(gute Seele des Forums)

  07.06.2005
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Nils vom 06.06.2005!  Zum Bezugstext

Hallo Nils,

da verwechselt Dein Bekannter sicher etwas. Ein Brunnen mit geringer Brauchwasserentnahme (im NWG werden hier auch explizit Gartenbrunnen genannt) ist erlaubnisfrei - an der Anzeigepflicht ändert dies nichts.

Gruss

JB
Gast (Nils)
(Gast - Daten unbestätigt)

  06.06.2005

Ich habe gerade mit dem Bekannten telefoniert. Der hat mir gesagt, dass der Brunnen gar nicht angezeigt werden muss. Weil unter 10m³ entnommen werden.

Ach, das ist doch alles seltsam hier.
JayBee
aquagmx.eu
(gute Seele des Forums)

  06.06.2005
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Nils vom 06.06.2005!  Zum Bezugstext

Hallo Nils,

ích würde erst mal abwarten - Die zwei Wochen (normalerweise sind es vier) sind dafür da, dass Deine Anzeige an die Wasserwirtschaftsämter und den/die betroffenen Versorger zur Prüfung weitergeleitet wird (u.a. zur Feststellung ob WSG betroffen sind) - sollten diese Einspruch erheben, musst Du idT einen Antrag auf Genehmigung stellen - was ich aber nicht glaube.
Allerdings bohrst Du ja in einer WSG, daher könnte ich mir auch vorstellen, dass man darauf achtet, dass Dein Brunnen auch fachmänisch abgedichtet wird - dafür bräuchte man allerdings einen Fachmann; wenn Ihr zwei Euch aber gut damit auskennt, so lassen die sicher mit sich reden.

Gruss

JB
Gast (Nils)
(Gast - Daten unbestätigt)

  06.06.2005

Hallo nochmal,

ich habe gerade mal mit der zuständigen Behörde telefoniert. Da ergeben sich also tatsächlich keine Einschränkungen auf die Bohrung. Nur 2 Wochen in voraus muss halt dieser Anzeigepflicht nachgekommen werden.

Nun will ich das mit einem Bekannten zusammen spülen. Soll aber eintragen, was für eine Firma beratend zur Seite steht. Wie soll man da vorgehen. Wenn ich das Formular abgegeben habe, wird die Stadt ja wohl dann nicht doch noch den Brummen verbieten dürfen, oder?

Ach so, das Formular ist dieses hier: http://www.braunschweig.de/rat_verwaltung/verwaltung/fb61_4/04_Anzeige_eines_Bohrvorhabens.pdf

Vielen Dank schonmal
Carsten
(Mailadresse bestätigt)

  06.06.2005

Hallo Nils,

wenn Du den Brunnen nur für die Gartenbewässerung nutzen willst, besteht ab 1 m unter GOK eine Anzeigepflicht beim Versorger.
Willst Du das Wasser als Trinkwasser nutzen, besteht Genehmigungspflicht! Ansonsten habe JB und Lothar bereits alles Wichtige geschrieben!

MfG Carsten
JayBee
aquagmx.eu
(gute Seele des Forums)

  06.06.2005

Hallo Nils,

ruf doch einfach mal bei den Stadtwerken Braunschweig an, lass Dich zur Grundwasserabteilung duchstellen und berichte dort von Deinem Vorhaben. Meines Wissens musst Du bei Brunnenbauvorhaben in einem WSG den Wassserversorger informieren. Ich denke, wenn Du die Sache von einem Fachmann machen lässt, hat keiner etwas dagegen einzuwenden.

Gruss

JB
Lothar Gutjahr
erfinderleint-online.de
(gute Seele des Forums)

  06.06.2005

Hallo Nils,

deine Frage kann eigentlich nur von der Stadt exakt beantwortet werden. Aber prinzipiell sagen die ausgewiesenen Wasserschutzbereiche darüber aus welche Anlagen, Lagerungen und Produktionen dort zugelassen sind. Sprich über das Gefährdungspotential in Richtung möglicher Grundwasserverschmutzungen.

Ich würde an deiner Stelle den Brunnen bauen und der Anzeigepflicht nachkommen.

Grüsse aus Griechenland

Lothar



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