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Kategorie: > Wissenschaft > Wasserqualität
Welche Brunnenwasseranalyse ist besser ...?
Gast (Theo Schmitz)
(Gast - Daten unbestätigt)

  24.05.2005

Hallo,

kann mir bitte jemand sagen, welche Wasseranalyse die Bessere ist?

1) von Wasser.de (ca. 60 € inkl. Transportk.)(http://shop.wasser.de/index.pl?job=artikel&artikel=1000093 )

Bei diesem Brunnenwasser-Check wird das Wasser in einem Labor nach TVO (Trinkwasserverordnung) vorwiegend auf bakterielle Keime untersucht. Dieser Test vor allem für die Kontrolle eigener Versorgungsanlagen zu empfehlen.
Keimuntersuchung:
 Keimzahl 20/36°
 Fäkalkoliforme (E.Coli)
 Gesamtkoliforme Keime
Qualitätsparameter:
 Nitrat
 pH-Wert
 Härte
 Leitfähigkeit (Salzgehalt)

oder

2) von www.der-brunnen.de (http://www.der-brunnen.de/analyse/analyse.htm )

Große Brunnenwasseranalyse (nur 85 Euro)

> Geruch

> Farbe (visuell)

> Ammonium, nach DIN 38406-E5

> Nitrit, nach DIN EN ISO 10304-1

> Nitrat, nach DIN EN ISO 10304-1

> Eisen und Mangan, nach DIN 38406-E1/E29

> Härte (Calcium, Magnesium), nach DIN 38406-H6

> pH-Wert, nach DIN 38404-C5

> Elektrische Leitfähigkeit, nach DIN EN 27888

Danke im Voraus!



Anzahl der unterhalb stehenden Antworten: 26
Carsten
(Mailadresse bestätigt)

  01.06.2005
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von JayBee vom 01.06.2005!  Zum Bezugstext

Hallo JB,

auch ein Gartenbrunnen obliegt (je nach Satzung) der Meldepflicht (AVBWasserV)!
Mit der Meldpflicht war selbstverständlich die TW-Versorgung gemeint!
Habe das vielleicht nicht verständlich genug formuliert... Aber man versucht ja, Vieles mit wenig Worten zu sagen..

cu Carsten
JayBee
aquagmx.eu
(gute Seele des Forums)

  01.06.2005
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Carsten vom 01.06.2005!  Zum Bezugstext

Hallo Carsten,

ich gebe Dir vollkommen recht, v.a. mit der Bewertung der Sinnlosigkeit eines solchen Unterfangens, zumal die Kosten pro m³ wesentlich höher sind. Sinn macht eine Vollversorgung durch eigenes Wasser imho nur dort, wo ein Anschluss durch ein WVU entweder zu teuer oder gar nicht realisierbar ist.
Aber zum Thema zurück - ich glaube wir reden aneinander vorbei ;-)
Ich sprach von kleinen Gartenbrunnen für die Brauchwasserförderung und nicht von Trinkwasserversorgung, doppelten Leitungssystemen etc.
Hier spielt, meines Wissenes, eine Meldepflicht beim Versorger keine Rolle und mit einem Anschlusszwang hat das auch nichts zu tun.

Gruss

JB
Theo Schmitz
white_mithrandirgmx.de
(Mailadresse bestätigt)

  01.06.2005
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von JayBee vom 01.06.2005!  Zum Bezugstext

Ja, mir auch lieber, wenn der in der Ecke schimmelt ;)

Wegen der Interpretation: Ich weiss nicht mehr genau bei welcher Analyse es war, aber in einem Beispiel-PDF konnte man ein paar Interpretationen zu den meisten Werten ablesen.
Aber wie ich gemerkt habe, hast Du Recht und es gibt  wirklich sehr kompetente Mitglieder in diesem Forum, so dass ich vor habe auch in Zukunft sehr häufig hier hereinzuschauen.

Danke nochmals für die vielen Informationen und Tipps,

Cheers,

Theo
Carsten
(Mailadresse bestätigt)

  01.06.2005
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von JayBee vom 01.06.2005!  Zum Bezugstext

Hallo JB,

ich muss mal nachschauen wo das mit der Meldpflicht steht.
Entweder stehts im HWG (Hessisches Wassergesetz) oder im WHG (Wasserhaushaltsgesetz).

Zum Thema Anschlusszwang:

Das ist eindeutig in den AVB (Allgemeine Versorgungsbedingungen) geregelt. Jedoch sind die AVB´s je nach Satzung des Versorgers unterschiedlich geregelt.
Ist jedoch ein Anschluss vorhanden, wird sich es als sehr schwierig erweisen, diesen mit dem Versorger zu kündigen. Der Versorger kann eine Mindestabnahme fordern, ist ja auch gut so, da sonst stagnierendes Wasser die Folge sein würde! Es bleibt nur, die Leitung vom Versorger abzutrennen, aber die Kosten trägt man wohl selbst.
Jedem sollte aber klar sein, wenn er sich selbst mit Trinkwasser versorgen will, dass er den gleichen Anforderungen unterliegt, wie die öffentlichen Versorger (und das kann für Einzelversorgungen verdammt teuer werden!)
Die Untersuchungshäufigkeit regelt sich dann automatisch nach der geförderten Menge...
Aber eigentlich gings in diesem Thema um etwas Anders...

Ich habe ja erwähnt, in Hessen sind die Gesetze etwas strenger...

Aber wie dem auch sein, egal was man machen möchte, lieber den Versorger mal fragen...

Mfg Carsten
JayBee
aquagmx.eu
(gute Seele des Forums)

  01.06.2005
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Theo Schmitz vom 01.06.2005!  Zum Bezugstext

Hallo Theo,

ich finde die untere Wasserbehörde hat in Deinem Fall schon ganz richtig gehandelt. Letztendlich liegt der Sachverhalt ja auch in Ihrem Ermessen und oft ist es von Vorteil für beide Seiten, wenn man den Amtsschimmel mal ruhen lässt ;-)

Was die Interpretation der Analyse angeht, so denke ich mal, dass Du bei dem Preis nicht ernsthaft eine ausführliche Kommentierung der Wasseranalyse erwartest - aber Du kennst ja jetzt dieses Forum und ich bin mir sicher, dass man Dir hier gerne die gemessenen Werte interpretiert.

Gruss

JB
Theo Schmitz
white_mithrandirgmx.de
(Mailadresse bestätigt)

  01.06.2005
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von JayBee vom 01.06.2005!  Zum Bezugstext

Mann mann mann, Ihr kennt Euch ja besser aus als die Leute bei der unteren Wasserbehörde! Wer soll das denn alles wissen, wenn einem das keiner sagt! Aber ok, bin ja nicht davon ausgegangen, dass man das Wasser als TVO pflichtiges Wasser deklariert, wenn man 'mal' was runterschluckt ...

Danke für die PDF-Links! Sehr interessant!
Habe mal nach den Angaben laut Trinkwasserverordnung gesucht, aber nur das hier http://www.umwelt-online.de/recht/wasser/tvo/tvo_ges.htm gefunden. Sagt mir nur bedingt etwas. Ich glaube zwar nicht, dass ich das gebrauche - denn ich hoffe, diejenigen, die mir die Analyse erstellen, werden mir die Werte auch interpretieren - aber vielleicht hat ja zufällig jemand einen link zu einer (sagen wir mal) aussagekräftigeren Quelle?!

Danke,

Theo
JayBee
aquagmx.eu
(gute Seele des Forums)

  01.06.2005
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Theo Schmitz vom 01.06.2005!  Zum Bezugstext

Hallo Theo,

Deine letzte Frage kann man bürokratisch korrekt oder auch nach dem gesunden Menschenverstand beantworten.

a) bürokratisch korrekt: Wenn die Kinder hin und wieder das Wasser trinken ist es de facto Trinkwasser. D.h. Du bist verantortlich für die Einhaltung der TVO, d.h. regelmässige Überprüfungen, und das Gesundheitsamt muss die Einhaltung auch regelmässig überprüfen. Durch all dies enstehen selbstredend hohe laufende Kosten.

b) nach dem gesunden Menschenverstand: Wenn die Kinder, wie Du schreibst, beim Spielen etc hin und wieder mal etwas Wasser herunterschlucken UND die Analyse, die Du jetzt durchführst einwandfrei (v.a. bakteriologisch) ist würde ich die Pferde nicht scheu machen und das Gesundheitsamt da raus lassen. Die Grenzwerte der TVO sind (nicht die bakteriologischen !!!) meist auf Basis von lebenslangen Expositionen erstellt, d.h. wenn man ausschliesslich und über lange Zeiträume den festgesetzten Grenzwert zu sich nimmt, ist dieser Grenzwert noch als unbedenklich zu interpretieren.
Wenn Du jährlich eine Analyse machst sollte das imho reichen.

Da Du Kölner bist, kannst Du Dir die beiden Infos Deiner Stadt mal anschauen:

http://www.stadt-koeln.de/imperia/md/content/pdfdateien/pdf57/21.pdf
http://www.stadt-koeln.de/imperia/md/content/pdfdateien/pdf57/22.pdf

@Carsten:
Zitat: "... der Versorger muss ledigliche über eine Entnahme von Wasser für den Garten informiert werden.
Bei der Entnahme von Trinkwasser muss man sich vom Anschlusszwang freistellen lassen."

Wo hast Du das her ? Der Versorger muss NICHT bei der geringfügigen Entnahme von Brauchwasser ausserhalb der WSG informiert werden.
Der Anschlusszwang wird von Gemeinde zu Gemeinde anders geregelt und interpretiert - eine so pauschale Aussage wie Du sie machst ist nicht richtig.



Gruss

JB
Theo Schmitz
white_mithrandirgmx.de
(Mailadresse bestätigt)

  01.06.2005
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Rainer Kluth vom 01.06.2005!  Zum Bezugstext

Hallo,

auch wenn ein wenig abgedriftet vom Ursprungsthema, Danke für die rege Diskussion.

Nochmals: Bei uns ist es wohl so, dass da nichts anzeige- und genehmigungspflichtig ist. Wie gesagt, die untere Wasserbehörde hat abgewunken, allerdings
a) mit den gegebenen Vorraussetzungen - privat, Gartenbewässerung
b) nach Check der regionalen Wasserschutzbestimmungen (Wasserschutzgebiet).

Aber ein CHeck bei der Behörde lohnt wohl immer :)

Da der Brunnen vom profi gebohrt wurde, ist ein Rückfluss des Oberflächenwassers nicht möglich. Zusätzlich habe ich die Brunnenstube betoniert.

Mir geht es nur (Trinkwasser) darum, wenn die Kinder beim Spielen mit dem Wasser mal was trinken/verschlucken, was mit Sicherheit geschehen wird.

Ich werde wohl die Brunnenwasseranalyse machen lassen, aber trotzdem nochmal mit meinem Versorger telefonieren,irgendwas habe ich da wohl nicht richtig verstanden, ansonsten könnte ich mir die Diskrepanz der ANgebote nicht erklären ...

Letzte Frage:
Da ich in einer Schicht mit fliessendem Wasser bin, macht es da Sinn, die Untersuchung häufiger zu machen? Oder anders: Wie oft sollte ich sie zur Sicherheit hier machen?

Vielen Dank,

Theo
Carsten
(Mailadresse bestätigt)

  01.06.2005
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Rainer Kluth vom 01.06.2005!  Zum Bezugstext

Hallo Rainer,

der Versorger muss ledigliche über eine Entnahme von Wasser für den Garten informiert werden.
Bei der Entnahme von Trinkwasser muss man sich vom Anschlusszwang freistellen lassen.

Ansonsten sehr ausführliche und korrekte Beschreibung!!!

Gruss Carsten
Rainer Kluth
rainer.kluthgmx.net
(gute Seele des Forums)

  01.06.2005
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Carsten vom 01.06.2005!  Zum Bezugstext

Hall Carsten,

ich denke Deine Hinweise auf die Durchführung der Brunnenarbeiten sind sehr wichtig (wie Dein Beispiel zeigt). Es ist halt eine Sache für Experten.

Nun nochmal zum rechtlichen Teil der Angelegenheit.

Die Art der Genehmigung ist in den einzelnen Wassergesetzten der Länder geregelt und zum Teil in den Satzungen der Gemeinden.

Im allgemeinen kann man folgendes sagen:
Ein Brunnen für die Trinkwassernutzung ist durch die untere Wasserbehörde zu genehmigen. Hier muß zudem auf die vorhandenen Ortssatzungen Rücksicht genommen werden, ob hier ein Anschlußzwang vorgegeben ist. Desweiteren unterliegt ein solcher Brunnen der TVO und der jährlichen Überwachung ( in der Regel durch das Gesundheitsamt).

Ein Brunnen zur Gartenbewässerung ist lediglich anzeigepflichtig.

Daher mein Rat. Immer mit der unteren Waserbehörde Kontakt aufnehmen. Dies ist zudem auch sehr hilfreich da man so an Informationen über wasserführende Schichten kommt.

Der Wasserversorger muß nicht gefragt werden. Zuständig ist alleine die Behörde.
Dann immer daran denken das die eigene Wasserversorgung nicht mit der des Versorgers gekoppelt werden darf (Systemtrennung).

Abschließend nochmal der Hinweis auf den Beitrag von Carsten: Brunnenbau ist Sache für Experten.

Gruß aus Bonn

Rainer Kluth
Carsten
(Mailadresse bestätigt)

  01.06.2005
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von JayBee vom 31.05.2005!  Zum Bezugstext

Hallo JB,

richtig, es kommt auf die Gesetzgebung an!
Ich habe ja auch nur den Tipp gegeben, vorher mal nachzufragen.
Je nach Bedarf (Tiefe, Entnahme, uvm.)sind Brunnen genehmigungspflichtig, aber zumindest meldepflichtig, das hast Du selbst geschrieben! Mehr habe ich nicht gesagt. (Ich glaube, in Hessen sind die Gesetze bundesweit führend, bzw. strenger als in andere Bundesländern...)

Meines Erachtens sollten alle Brunnen genehmigt werden müssen, zum Schutz unserer wertvollen Wasserreserven!
Wo kommen wir denn hin, wenn jeder in seinem Garten "rumbohrt" und nach Wasser sucht? Bei den Tiefenbohrungen für die Erdwärme wird ein unglaublicher Sch.... produziert, bohren kann im Prinzip jeder, aber die korrekte Abdichtung herzustellen...
Wir haben den Fall gehabt, dass ein Landwirt für sein Vieh eine (genehmigte!!!) Bohrung circa 10 m (!!!) von seiner Miste entfernt hat niederbringen lassen (von einem Heizungsbauer und Installateur). Kurz darauf kam es in der von uns betreuten Gemeinde zu Beeinträchtigungen im Trinkwasser, so, jetzt ratet mal, woher das wohl kam...

Wie bereits erwähnt, ich habe Theo nur den Tipp gegeben, vorher mal zu fragen, mehr nicht!

Bis die Tage...

Carsten
JayBee
aquagmx.eu
(gute Seele des Forums)

  31.05.2005
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Carsten vom 31.05.2005!  Zum Bezugstext

Hallo Carsten,

Du kannst doch nicht einen Brunnen der öffentlichen Wasserversorgung mit einem kleinen Gartenbrunnen gleichsetzen ;-)

Letztendlich liegt die Regulierung in der Hand der Landesgesetze - mir ist allerdings nicht bekannt, dass irgendwo Gartenbrunnen genehmigungspfilchtig sind, allerdings sind sie anzeigepflichtig. Das WVU ist nur zu informieren/konsultieren, wenn Trinkwasserschutzzonen tangiert werden.

Allerdings ist zwischen Brauch-/ und Trinkwassernutzung zu unterscheiden. Obgleich kleinere Brunnen zur privaten Trinkwassernutzung meist auch erlaubnisfrei sind, so sind sie (vom Betreiber oder von der unteren Wasserbehörde) dem Gesundheitsamt zu melden, welches die Einhaltung der Trinkwasserqualität zu kontrollieren hat.

Du weisst sicher was die nötigen Untersuchungen und Gutachten/Akten für einen formellen Antrag bei der Wasserbehörde kosten. Wenn ich Herr Schmitz wäre, würde ich einen Teufel tun und diese kostenspielige Bürokratie freiwillig (wenn die Behörde dies nicht fordert) auf mich nehmen ;-)

Natürlich ist der Betreiber dann selbst verantwortlich - aber solange er das Wasser regelmässig untersucht und nur "ausnahmsweise" als Trinkwasser SELBST verwendet, sehe ich da kein grosses Problem.


Gruss

JB
JayBee
aquagmx.eu
(gute Seele des Forums)

  31.05.2005
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Theo Schmitz vom 31.05.2005!  Zum Bezugstext

Hallo Herr Schmitz,

zum Thema Genehmigung - mir ist nur bekannt, dass sie  der unteren Wasserbehörde Ihren Brunnen bzw. Ihr Bohrvorhaben anzeigen müssen. In derem Gusto liegen weitere Prüfungen und Genehmigungsschritte , die bei reiner Brauchwasserentnahme im geringen Bereich auch meist nicht nötig sind. Wenn Sie bspl. ein auf Ihrem Grunsdtück stehendes Haus, dass Sie vermieten teilweise oder vollständig versorgen wollten, wären natürlich weitergehende Untersuchungen und Genehmigungen nötig.

Was die Analyse angeht - wenn ich Sie richtig verstanden habe, so wollen Sie dieses Wasser nur im Ausnahmefall als Trinkwasser verwenden. Ich persönlich würde da nicht die Pferde scheu machen. Wenn Sie Sich mit Ihrer Umgebung auskennen, so können Sie potentielle Schadstoffe schon eingrenzen. Wohnen Sie in einem intensiven Landwitschaftsgebiet (Nitrate/Nitrite) oder ist mit Industrie- oder alten (auch sehr alten!) Bergbauschlacken zu rechnen (Schwermetalle)? Auf jeden Fall würde ich die bakteriologische Untersuchung machen lassen. pH-Wert, Härte, Leitfähigkeit, Eisen, Mangan sind meines Erachtens für Ihre Zwecke nicht wirklich wichtig. Die Analyse von wasser.de für 60 € scheint die wichtigsten Dinge zu beinhalten - ausser es ist mit o.g. Schlacken zu rechnen !
Wenn der Carsten von einer bakteriologischen Untersuchung für 40 € spricht, so ist die 60 € Analyse von wasser.de meines Erachtens nicht teurer, da sie auch mehrere Parameter zusätzlich beinhaltet.

Gruss

JB
Rainer Kluth
rainer.kluthgmx.net
(gute Seele des Forums)

  31.05.2005
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Carsten vom 31.05.2005!  Zum Bezugstext

Hallo Carsten,

folgendes gilt z.B. in Essen:

Die Einrichtung eines Brunnens zur Entnahme von Grundwasser bedarf einer wasserrechtlichen Erlaubnis. Diese kann bei der Unteren Wasserbehörde beantragt werden. Der Brunnen ist so zu gestalten, dass kein Oberflächenwasser durch den Brunnen in das Grundwasser gelangen kann. Die entsprechenden technischen Regeln sind einzuhalten.

So ist es in Bayern:
Eine Genehmigung braucht man für den Gartenbrunnen nicht, das Landratsamt muss lediglich darüber informiert werden. Oft können die Behörden sogar darüber Auskunft geben, wie tief das Grundwasser in der betreffenden Gegend zu vermuten ist. Trinken darf man das Wasser aus dem eigenen Brunnen allerdings nicht.
Eine Ausnahme ist der Brunnen im Garten. Sofern sich der Garten direkt am Haus befindet, und nur von einem Haushalt genutzt wird, ist der Brunnen erlaubnisfrei. Auch bei diesem Brunnen ist der Grundwasserschutz zu gewährleisten.


Gruß aus Bonn

Rainer Kluth
Rainer Kluth
rainer.kluthgmx.net
(gute Seele des Forums)

  31.05.2005
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Theo Schmitz vom 31.05.2005!  Zum Bezugstext

Hallo Herr Schmitz,

da haben Sie sicherlich recht.
Da ich aber nicht weis ob es in Ihrem Wassereinzugbereich evtl. Deponien, oder alte Industrielasten gibt, habe ich die TW-Analyse mitempfohlen.

Gruß aus Bonn

Rainer Kluth
Theo Schmitz
white_mithrandirgmx.de
(Mailadresse bestätigt)

  31.05.2005
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Carsten vom 31.05.2005!  Zum Bezugstext

@ Herr Kluth: Ja, Danke. Denke, das werde ich machen. Nur noch eine letzte Frage, wegen Verständnis und so:
Die Trinkwasseranalyse ist doch mehr wegen Schwermetalle aus der Wasserleitung, oder nicht?! Die können doch nicht im Grundwasser sein?!?!

@ Herr Herguth: Mit dem Versorger habe ich telefoniert, wo es darum ging, nach Wasser zu suchen und den Brunnen zu bohren. Der war sehr nett und hilfsbereit, hat mit über Tiefen, benachbarte Brunnen und Bohrfirmen Auskunft gegeben aber von dem eigentlichen Brunnen hat er nicx wissen wollen. Die untere Wasserbehörde hat bei einem Besuch abgewunken ...

Cheers,

Theo
Carsten
(Mailadresse bestätigt)

  31.05.2005
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Rainer Kluth vom 31.05.2005!  Zum Bezugstext

Dem Versorger auf jeden Fall! Andere Behörden (STUA, Wasserbehörde, UNB etc.) würde ich auf jeden Fall benachrichtigen bzw. vorher zumindest telefonisch anfragen.
Generell sind Bohrungen im öffentlichen Sektor genehmigungspflichtig, Grundwasserentnahmen müssen beantragt werden. Wie das im Privaten aussieht, kann ich nicht genau sagen. Aber Fragen ist besser als einfach loszubohren...

MfG Carsten
Rainer Kluth
rainer.kluthgmx.net
(gute Seele des Forums)

  31.05.2005
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Theo Schmitz vom 31.05.2005!  Zum Bezugstext

Hallo Herr Schmitz,

ich würde bei dem Thema nicht auf 10 € mehr oder weniger schauen sondern die Analyse nehmen die die meisten Parameter abdeckt.
Wäre es meine Wasser so würde ich hier im shop die Brunnenwasser und Trinkwasseranalyse für 98,99€ nehmen.
Die Analyse von Ihrem Versorger ist aber eindeutig zu teuer!!!

Denken Sie daran das sie diese Anlyatik im Rahmen der Eigenüberwachung regelmässig machen müssen!!!
Vielleicht können Sie ja bei der Abnahme von 4 Test (quartalsmäßige Beprobung) einen Rabatt aushandeln.

Leider kostet die Qualitätüberwachung nunmal Geld. Das sollte einem die eigene Gesundheit aber Wert sein.

Gruß aus Bonn

Rainer Kluth

Rainer Kluth
rainer.kluthgmx.net
(gute Seele des Forums)

  31.05.2005
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Carsten vom 31.05.2005!  Zum Bezugstext

Hallo Carsten,

bist Du Dir sicher das man es dem Versorger melden muß und nicht der zuständigen Wasserbehörde?

Gruß aus Bonn

Rainer Kluth
Theo Schmitz
white_mithrandirgmx.de
(Mailadresse bestätigt)

  31.05.2005
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Carsten vom 31.05.2005!  Zum Bezugstext

Erst einmal Danke für die Antwort.

Relativ betrachtet sind 80 € nicht wirklich viel. Aber Sie selbst haben ja gesagt, dass die bakterielle Untersuchung nur an die 40 € kostet.
Mir geht es primär darum, dass ich eine sinnvolle und umfassende Analyse bekomme und mir die drei dargstellten Varianten nicht so viel sagen!
Wenn mir jemand (relativ) objektiv bestätigen kann, dass diese drei Elemente, die RheinEnergie testet, die RIchtigen sind und 80€ dafür nicht zu teuer ist, dann habe ich gar keine Probleme damit, das auch zu machen.
Und wenn jemand sagt, dass der Test für 60 € besser ist bzw. die gleiche Aussagekraft hat, dann mache ich eben den ...

Wenn mir niemand was sagt, muss ich Stäbchen ziehen ;)

MfG

Theo
Carsten
(Mailadresse bestätigt)

  31.05.2005
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Theo Schmitz vom 31.05.2005!  Zum Bezugstext

Was ist Ihnen wichtig? Wasser oder die Gesundheit? Für die Gesundheit sind 80 Euro wohl nicht zu viel!
Davom mal ab, alles an Grundwasserentnahme (ob nun für Trinkwasser oder Gartenwasser) über einer Entnahmetiefe von zwei Meter unter GOK ist dem Versorger zu melden!
Wenn Sie das Wasser zum Trinken nehmen wollen, sind Sie selbst für die Qualität (und natürlich die weiteren Untersuchungen) verantwortlich, mit allen Konsequenzen!
Wenn Sie offiziell das Wasser nur für die Gartenbewässerung nutzen wollen, melden Sie dies Ihrem Versorger. Was Sie sonst mit dem Wasser machen, liegt in Ihrem eigenen Ermessen...

MfG Carsten
Theo Schmitz
white_mithrandirgmx.de
(Mailadresse bestätigt)

  31.05.2005

Ratlosigkeit!!!

Jetzt hab ich mich erkundigt, bei meinem Versorger RheinEnergie und die möchten 80 € für Nitrat, Sauerstoff und DOC(?) Tests haben!

Kann mir vielleicht irgendjemand sagen, was ich bei wem machen lassen sollte?!

Danke,

Theo
Gast (Theo Schmitz)
(Gast - Daten unbestätigt)

  25.05.2005
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Carsten vom 24.05.2005!  Zum Bezugstext

Erst einmal vielen Dank für Ihre Antwort, Herr Herguth!

Ich habe mich daraufhin, da ich aus Köln stamme, bei der RheinEnergie erkündigt - und siehe: die haben tatsächlich ein eigenes Wasserlabor! Wusste ich gar nicht, ist aber im Nachhinein naheliegend ...
Naja, bei meinem Glück und dem Feiertag diese Woche ist die entsprechende Bearbeiterin von Brunnenwasseranalysen diese Woche leider im Urlaub und erst nächste Woche wieder da.

Trotzdem: Der Verwendungszweck des Wassers ist zwar primär Gartenbewässerung, dennoch kann es das ein oder andere Mal passieren, dass es auch 'als Trinkwasser' genutzt wird. Daher wäre mir an einer 'ausführlicheren' Untersuchung (was auch immer ich darunter verstehe weiss ich ja schließlich selber nicht) gelegen.

Nur zur Info: Das Wasser kommt aus einer Wasserader in ca. 17 Meter Tiefe und legt dabei den Weg durch drei gepresste Sandstein 'Gesteins-'Schichten zurück. Über dieser Wasserader liegen noch ca. drei andere. Es sieht sehr klar aus und (trotz fehlender Untersuchungsergebnisse ;) ) es schmeckt sehr gut.

Danke,

Theo
Carsten
(Mailadresse bestätigt)

  25.05.2005
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Michael Mertens vom 24.05.2005!  Zum Bezugstext

Ei Guude, wie? Nein, kann ich leider nicht, bin ein Hesse!
Frag doch einfach mal bei den Stadtwerke bzw. eine örtliche Baufirma!
Sorry, aber in Baden Baden kenne ich auch nichts!

MfG Carsten
Gast (Michael Mertens)
(Gast - Daten unbestätigt)

  24.05.2005
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Carsten vom 24.05.2005!  Zum Bezugstext

Hallo Herr Hengeruth,

können Sie mir die Adresse eines Hygieneinstitutes in der Nähe von Baden-Baden nennen, dass von unserem Wasserversorger empfohlene Institut wollte 50€ für die Chemischen (!!!) Sachen haben und wir hätten das selber dorthin bringen müssen ca. 10km.

Gruß Michael

Carsten
(Mailadresse bestätigt)

  24.05.2005

Hallo Herr Schmitz,

also den erstgenannten Test bekommen Sie bei jedem Hygieneinstitut für weniger Geld! Fragen Sie Ihren Versorger oder eine ortsnahe Baufirma, wo diese ihre Wasseranalyssen abgeben. Eine bakteriologische Untersuchung bei einem solchen Institut kostet höchstens 40 Euro.

Generell ist die Frage nicht so zu beantworten, es kommt darauf an, was Sie mit dem Wasser machen wollen!

Je mehr Parameter untersucht werden, desto besser natürlich um eine einwandfreie Trinkwasserqualität festzustellen!

MfG Carsten



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