Wasser.de
Lexikon
Shop
Wasser Forum
   mehr als 6500 Themen und 31600 Antworten
Zurück zur Übersicht! Datenschutz FAQ Hilfe Impressum



 

Kategorie: > Öffentliche Versorgung > Wasserpreise
Erneuerung der Hausanschlussleitung
Gast (Ralf Constabel)
(Gast - Daten unbestätigt)

  30.04.2005

Hallo,
kann mir jemand sagen, ob es rechtens ist, dass bei uns alte Blei- und Stahlwasserleitungen ausgetauscht werden (da die Gesetze dieses angeblich vorschreiben), die Hauseigentümer die Mauerdurchbrüche innerhalb von 3 Tagen selber erstellen müssen und das ganze auch noch voll abgerechnet wird, als wäre es ein Neuanschluss?

Danke



Anzahl der unterhalb stehenden Antworten: 7
Gast (H2O)
(Gast - Daten unbestätigt)

  23.06.2005
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Carsten vom 23.06.2005!  Zum Bezugstext

Hallo Herr Herguth,

und wie Sie das bestimmt auch selber wissen ist der Anteil solcher Wässer verschwindent klein.  
Carsten
(Mailadresse bestätigt)

  23.06.2005
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Fred vom 23.06.2005!  Zum Bezugstext

Hallo Fred,

die Bildung des Schutzfilmes hängt von der Wasserqualität ab, bei manchen Wässern ist die Bildung von Schutzschichten (leider) nicht möglich...

MfG Carsten
Gast (Fred)
(Gast - Daten unbestätigt)

  23.06.2005
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Carsten vom 31.05.2005!  Zum Bezugstext

Hallo Carsten,

auch richtig, aber es handelt sich wahrscheinlich nicht um reine Asbest sondern um Asbest-Zement-Leitungen. Im Laufe der Zeit bildet sich an den Wandungen dieser Leitung ein Film, der den direkten Kontakt zwischen dem Wasser und der Leitung ausschließt.
Carsten
(Mailadresse bestätigt)

  31.05.2005
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Ralf Constabel vom 30.05.2005!  Zum Bezugstext

Asbest ist beim Bearbeiten, z.B. Schneider mit der Flex o.ä. gefährlich, wenn der Staub eingeatmet wird.
Mir ist nicht bekannt, dass durch das Trinkwasser gefährliche Stoffe gelöst werden könnten, wie z.B. bei einer Bleileitung...

MfG Carsten
Gast (Ralf Constabel)
(Gast - Daten unbestätigt)

  30.05.2005
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Fred vom 02.05.2005!  Zum Bezugstext

Hallo Fred,
danke für deine Antwort. Die Arbeiten sind mittlerweile ausgeführt worden. Lt. Satzung müssen wir wohl volle Möhre bezahlen. Es war eine Stahlleitung. Deinen Aspekt, dass Bleileitungen gesundheitsgefährdend sein können, finde ich gut.
Nur leider ist die Hauptleitung in der Strasse immer noch aus Asbest.

Danke
Gast (Fred)
(Gast - Daten unbestätigt)

  02.05.2005

Ich glaube, ich bin bei meiner ersten Antwort von falschen Voraussetzungen ausgegangen (Erneuerung der Leitungen in der Hausinstallation).

Bei der Erneuerung der Anschlußleitung (Strasse bis ins Gebäude) ist es grundsätzlich Sache des Versorgers, ob eine Leitung erneurt werden muss oder nicht, es gilt aber grundsätlich das gleiche wie bei der ersten Antwort (Bleitung - Stahlleitung).

Bei der Kostentragung kommt es darauf an, wem die Anschlußleitung gehört (steht in der Satzung oder der AVB des jeweiligen Versorgers).

Eigentümer Grundstückseigentümer - Kosten Grundstückseigentümer

Eigentümer Wasserversorger - Kosten Wasserversorger.

Ich hoffe, jetzt beide Varianten beantwortet zu haben.

Fred
Gast (Fred)
(Gast - Daten unbestätigt)

  02.05.2005

Hallo Ralf,

als erstes wäre ich froh, wenn die alten Leitungen ausgetauscht werden, denn 1. Bleileitungen sind ja bekanntlich nicht gerade sehr gesund (ansonsten sollte man ja das über Nacht oder so abgestande Wasser ablaufen lassen) und 2. Stahlleitungen habe die unangenehme Eigenschaft, sich im Laufe der Jahre durch Inkrustierungen zuzusetzen und somit die Wassermenge / den Wasserdurch erheblich negativ beeinflussen können.

Die Neue TVO und DIN 1988 schreiben vor, wenn Arbeiten an der Hausinstallation vorgenommen werden, die alten Beleileitungen ausgetauscht werden sollen.

Bezogen auf die Umlage auf die Mieter kann ich Dir leider nicht weiterhelfen, da ich mich im Mietrecht nicht genügend auskenne,.

Grüsse

Fred



Werbung (3/3)
Laboruntersuchung für Ihr Brunnenwasser


Zurück zu Wasser.de
© 1999 - 2018 by Fa. A.Klaas