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Kategorie: > Technik > Abwasser/-aufbereitung
Wasser ist Leben und ein Menschenrecht
Gast (Paul Jockel)
(Gast - Daten unbestätigt)

  10.04.2005

Sollen alle Kommunen der Erde unsere Art des Abwassermanagements übernehmen?

Die Kanalisation ist nun einmal eine veraltete und zunehmend funktionsunsichere Technologie: Die Abwässer werden in den Klärwerken unzureichend gereinigt und zudem keimbelastet in Seen, Flüsse, Meere entlassen. Hohe Nährstoffwerte sorgen für ein reichliches Algenwachstum: Es mussten bereits wieder etliche Badegewässer gesperrt werden. Das hat jedoch weder etwas mit Umwelt auf "Topniveau" noch mit Allgemeinwohl zu tun.
Das Wasser z.B.  wird uns von der Natur zum Leben gegeben. Keiner hat das Recht, aus dem Eigentum an Wasser Profit zu machen oder damit Macht über andere Menschen auszuüben. Wir haben nur das Recht, es zu unserem Leben zu verwenden, und es anschließend der Natur (dem Boden zur Grundwasserneubildung) wieder umweltgerecht zurückzugeben. So entstehen kleine Wasserkreisläufe, keine flüssigen Abfälle, und es steht den kommenden Generationen wieder zur Verfügung.

Die von der Landesregierung favorisierte zentrale Kanalisation des Landes widerspricht dem Gedanken der Nachhaltigkeit. Das Abwasser wird großflächig (unter hohem Energieaufwand) eingesammelt, ungenügend gereinigt und dann anschließend in die Vorfluter und Flüsse eingeleitet. Letztlich werden die Nord- und Ostsee als Endlager für unsere Abfälle genutzt. Neben dem geringen Umweltstandard kommen aber hohe Kosten auf die Bürger zu.

Es ist der politischer Wille im NRW, 100 % des Landes zu kanalisieren. Wir müssen uns nicht des Schmutzwassers entledigen (das ist noch verwertbar), sondern Politiker, die immer mehr Abgaben von der Bevölkerung verlangen, um für diesen Wahnsinn (gelinde gesagt) unser Geld als Geschenk (Fördermittel) an die Kanalisationsfanatiker zu verschwenden.

“Wasser ist Leben und ein Menschenrecht”.

In der Hoffnung, dass Sie uns helfen können, danke ich Ihnen herzlich für Ihre Bemühungen.

WDR LOKALZEIT
Sendung vom 09.04.2005

Teures Abwasser:
Anwohner wehren sich gegen Kanalanschluss-Zwang


Manch einen mag der Streit an jenes wackere gallische Dorf erinnern, das sich in den Asterix-Comics tapfer gegen das mächtige römische Reich behauptet: Vordersteimel, Hintersteimel und Hülsen sind klein - die EU hingegen ist groß und mächtig. Und eben diese beiden ungleichen Widersacher sind nun aneinander geraten: Einer EU-Richtlinie zufolge müssen von 2005 an die Kommunen Europas an ein zentrales Kanalnetz angeschlossen werden. Das jedoch fehlt in den drei bergischen Gemeinden. Darum sollen die Anwohner für den Zwangsanschluss nun viele tausend Euro bezahlen.

Die Vordersteimeler jedoch sehen das nicht ein: Bislang leiten sie ihr Abwasser in dezentrale Sumpfteiche oder Tropfwasseranlagen. Und die funktionieren nach Ansicht von Experten oft ebenso gut wie große, zentrale Kläranlagen. Darum halten es die Grundstücksbesitzer für widersinnig, viel Geld für eine Erschließung auszugeben, die aus ökologischer Sicht gar nicht notwendig sei.

Wie der Streit ausgehen wird, ist derzeit noch ungewiss. Sicher ist aber, dass die ohnehin mächtige EU einen gewichtigen Mitstreiter hat: Das Land Nordrhein-Westfahlen. NRW hat die EU-Richtlinie weiter verschärft, besteht sogar bei sehr kleinen Gemeinden auf einen Kanalanschluss. Immerhin: Auch die drei kleinen Orte haben einen Mitstreiter; den Engelskirchener Bürgermeister Wolfgang Oberbüscher. Der Kommunalpolitiker hält wenig von einer paragraphentreuen Umsetzung der Abwasser-Richtlinie und möchte den Anwohnern die Erschließungskosten gerne ersparen.





Anzahl der unterhalb stehenden Antworten: 8
Gast (uwe maier)
(Gast - Daten unbestätigt)

  26.06.2005
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Heiner Grimm vom 11.04.2005!  Zum Bezugstext

kleinkläranlagen schön und gut ,aber die kosten für wartung und instandhaltung belaufen sich bei uns auf 13-15€ je m³ was bei einer kläranlage niemahls der fall sein wird .die kosten der anschaffung und umbau der altanlage belaufen sich auch auf ca 20000€ was ein kanalanschluß bei uns in der gemeinde niemahls kosten würde . wir werden aber zur betreibung einer solchen anlage gezwungen obwohl wir lieber an den kanal angeschlossen werden wollten
Paul Jockel
pgj280aol.com
(Mailadresse bestätigt)

  07.05.2005
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Heiner Grimm vom 11.04.2005!  Zum Bezugstext

“Wasser ist Leben und ein Menschenrecht”.

Um an das Geld der Bürger zu kommen, werden von den Behörden merkwürdige Aussagen gemacht. Zum Thema Abwasser erhält man die interessantesten Informationen. Denn Abwasser muss jeder haben und bezahlen, so wird es den Bürgern eingeredet.
Da wird erklärt, dass Schmutzwasser gleich Abwasser ist und dem öffentlichen Entsorger übergeben werden muss.
Also Schmutzwasser ist das in seinen Eigenschaften veränderte Wasser und wenn es abfließt, ist es Abwasser, so sieht es das Gesetz.

Ich bitte Sie das nicht als Kritik zu betrachten, sondern als meine Meinung zu dieser Thematik.

Erschreckend sind die Methoden, mit denen Bürger konfrontiert werden, die neue Wege gehen. Das geht von Einschüchterungen, Willkür bis hin zu Rechtsbeugung durch die "heiligen" deutschen Richter um jeden Bürger an die veraltete Kanalisation zu zwingen.

So kann Demokratie nicht funktionieren.


Wo können nun die Ursachen liegen? Von den Abwassergebühren unseres Wasserverbandes gehen über 50 Prozent in Form von Zinsen an die Banken. Von dezentralen Anlagen können keine Abwassergebühren (Zinsen) erhoben werden. Der Griff in die Kasse des Bürgers bleibt verschlossen. Unter diesen Bedingungen interessiert keine veraltete Schwemmkanalisation und auch keine modernen umweltgerechten Wasseraufbereitungsanlagen, sondern nur das Geld aller Bürger. Da darf niemand raus aus dem System!



Ich kann mir eine Lösung nur vorstellen, wenn dieser Willkür ein Ende gemacht wird. Viele Bürger haben in umweltgerechte Wasseraufbereitungsanlagen investiert. Für diese Bürger sollte der Betrieb ihrer Anlagen politisch und rechtlich gewährleistet werden. Nur so wäre eine Wende hin zur nachhaltigen Wasserbewirtschaftung möglich. Denn die Bürger, die ein derartiges Umweltbewusstsein haben und privat investieren, übernehmen auch die Verantwortung für die Betriebssicherheit ihrer Anlagen.



Mit entmündigten Bürgern kann man keinen Fortschritt erzielen.


Paul Jockel







09.04.2005 Vordersteimel



Vortrag Herr Remmel  (Umweltpolitischer Sprecher der Grünen, MdL)



Es ist allgemein bekannt, dass bei der Bezirksregierung Köln besonders im Wasserrecht sehr rigide verfahren wird.



Herr Remmel sagt, dass er keine abschließende Stellungnahme abgeben kann, aber gerne bereit ist Gespräche mit dem Ministerium zu vermitteln.

Zuständig für die Abwasserbeseitigung sind die Kommunen, die dies in einem Konzept vorsehen. In der Gestaltung dieses Abwasserbeseitigungskonzepts sind die Gemeinden frei in der Gestaltung. In der Regel wird zentral entwässert, da hier das Solidaritätsprinzip gilt und die zentrale Entwässerung die Anforderung des Umweltschutzes erfüllt.



Das Abwasserbeseitigungskonzept kann dezentrale Lösungen vorsehen, wenn man es will.   Dezentrale Abwasserbeseitigung ist nicht schlechter als die zentrale.



In NRW sind bereits 96 % an die zentrale Abwasserbeseitigung angeschlossen. Die restlichen 4% werden sicherlich nicht komplett an das zentrale Netz angeschlossen werden.

           

2006 muss an die EU Bericht über den Zustand der Gewässer und hier auch unter anderem über die Kleinkläranlagen erstattet werden.



Die EU-Richtlinie besagt, dass Ortslagen mit mehr als 2.000 Einwohner an das zentrale
Entwässerungssystem anzuschließen sind. Die EU kennt jedoch nicht die Unterscheidung in Innen- und Außenbereich

Gemäß Landeswassergesetz kann die Gemeinde die Abwasserbeseitigungspflicht in Außen-Bereichen an die Grundstückseigentümer abgeben, dies ist für Vordersteimel zutreffend.



Für die Innenbereiche gilt die Anschlusspflicht bis Enden 2005, jedoch können Ortsteile aus dem Innenbereich herausgenommen werden, denn es ist kommunale Hoheit über Innen- und  Außenbereich zu entscheiden.

Nachteil wenn ein Innen- in einen Außenbereich umgewandelt wird, ist dass eine weitere Bebauung der nun Außenbereichsortslage ausgeschlossen ist.



Das Landeswassergesetz besagt nicht, dass im Innenbereich zentral entwässert werden muss, es sind auch dezentrale Entwässerungssysteme zugelassen, entscheidend ist hier der Kostenvergleich. Es ist obliegt der Kommunen, sich im Innenbereich für eine dezentrale Lösung zu entscheiden.



Eiershagen bemüht sich in intensiven Gesprächen zwischen Gemeinde und Ministerium um ein Modellprojekt zu bekommen, hier soll die dezentrale Entwässerung mittels Membranfiltertechnikerfolgen.

Alle Hauseigentümer haben sich dort bereit erklärt, solche Membranfilter-Anlagen einzusetzen.



Herr Remmel sagt, dass die Kommune den Auftrag für die Abwasserbeseitigung auch an einen Verein übertragen kann.


PS:

So einfach wie möglich, aber nicht einfacher!
Albert Einstein








PS:



Reden hilft nicht - handeln muß man!



Das gesamte Gefüge nennt sich Demokratie (von griechisch demos - das Volk; pardon, das soll nur die Frage der Sinnhaftigkeit verdeutlichen). Für eine solche Staatsform sind aber die Menschen nicht reif -, das belegen die letzten 2000 Jahre. Wenn sie es wären, bräuchten wir nicht miteinander zu korrespondieren, dann würde ein rechtskonformes Handeln ganz selbstverständlich sein. Da es das bewiesenermaßen nicht gibt, herrscht zunehmend Chaos.
Jedoch hat sich im Laufe der Jahre eine sehr große Anzahl Bürgerinitiativen konstituiert. Wir alle setzen uns dafür ein, daß die Behördenmitarbeiter ihre Verantwortung nicht völlig aus ihrem Bewußtsein verlieren.

















Paul Jockel
pgj280aol.com
(Mailadresse bestätigt)

  19.04.2005
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Heiner Grimm vom 11.04.2005!  Zum Bezugstext

Modernes Landeswassergesetz NRW  ???

zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung wasserrechtlicher Vorschriften
Drucksache 13/6222 13.4.05




Nachhaltiger Gewässerschutz in Nordrhein-Westfalen:
Modernes Landeswassergesetz - passgenaue Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie - bessere Gewässerqualität - weniger Bürokratie - Belastungen minimieren


1.   Zukunftsweisende Weichestellungen für einen nachhaltigen Gewässerschutz in Nordrhein-Westfalen

Mit dem neuen Landeswassergesetz werden zukunftsweisende Weichenstellungen für einen nachhaltigen Gewässerschutz in Nordrhein- Westfalen in den nächsten Jahren und Jahrzehnten vorgenommen. Das Gesetzgebungsverfahren und insbesondere die vom Ausschuss für Umweltschutz und Raumordnung am 17. Januar 2005 durchgeführte Anhörung von Sachverständigen haben gezeigt, dass die Konzeption des Gesetzentwurfs der Landesregierung stimmt. Änderungen in Detailpunkten sowie eine Arrondierung um Vorgaben zur Wasserkraftnutzung hat der Ausschuss für Umweltschutz und Raumordnung in seine Beschlussempfehlungen aufgenommen.

2.   Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie in Nordrhein-Westfalen

Eines der zentralen Anliegen der Wasserwirtschaft in Nordrhein-Westfalen bleibt auch nach dem In-Kraft-Treten des neuen Landeswassergesetzes in den nächsten Jahren die Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) in die Praxis.


Die WRRL stellt bindende und strenge Anforderungen an den Schutz der Gewässer. Diese sind nach einem EU-rechtlich vorgegebenen verbindlichen Zeitrahmen in den nächsten Jahren zu realisieren. Die Vorarbeiten zur Richtlinienumsetzung, wie Bestandsaufnahme, Monitoring und Aufstellung des Maßnahmeprogramms und von Bewirtschaftungsplänen einschließlich der Realisierung erfordern zusätzlichen Verwaltungsaufwand sowie Investitionen. Unser Ziel ist es, dass mit möglichst geringen finanziellen Aufwand der maximale ökologische und ökonomische Nutzen erzielt wird.

Konkrete Aussagen zu den mit der Durchführung der WRRL einhergehenden Kosten sind deshalb, wie auch im Vorblatt des Gesetzentwurfs der Landesregierung ausgeführt und im Rahmen der vom Ausschuss für Umweltschutz und Raumordnung durchgeführten Anhörung von Sachverständigen am 17. Januar 2005  hervorgehoben worden ist, zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich.

Angesichts der besonderen Bedeutung der WRRL, insbesondere unter fachlichen, finanziellen und wirtschaftlichen Aspekten, ist es geboten, den Umsetzungsprozess der Richtlinie im Rahmen eines dauernden Dialogs mit allen Beteiligten aus Wirtschaft, Verbänden, Institutionen und Initiativen intensiv parlamentarisch zu begleiten.

3.   Entbürokratisierung
     
Ein wichtiges Anliegen des neuen Landeswassergesetzes und der Wasserwirtschaft in den nächsten Jahren ist es, die nach den Vorgaben der Europäischen Union und des Bundes gegebenen Spielräume des Landes zu nutzen, um unvermeidliche bürokratische Anforderungen so gering wie möglich zu halten und vermeidbare bürokratische Anforderungen abzubauen. Davon geht auch das neue Landeswassergesetz aus. Die zwingenden Vorgaben der Europäischen Union und des Bundes werden passgenau 1 : 1 und in der Weise umgesetzt, dass der bürokratische Aufwand so gering wie gemeinschafts- und bundesrechtlich möglich sind.

Das neue Landeswassergesetz stellt in vielen Bereichen eine „Entbürokratisierung“ gegenüber dem bisher geltenden Recht dar. Hinzuweisen ist insbesondere auf folgende Punkte:

•         Die bisherigen wasserwirtschaftlichen Rahmenpläne (§ 20) entfallen.
Auf der Grundlage der neuen Verordnungsermächtigung des § 51a Abs. 4 können künftig die Voraussetzungen für die Erlaubnisfreiheit von Niederschlagswassereinleitungen geregelt werden.
Der bisherige Abwasserbeseitigungsplan (§ 55 Abs. 1) entfällt.
Mit der Überführung der Genehmigungspflicht für Indirekteinleitungen in das LWG unter gleichzeitiger Aufhebung der bisherigen Indirekteinleiter-Verordnung wird die Zahl der Genehmigungsfälle erheblich reduziert. Auf der Basis der geänderten Verordnungsermächtigung des § 59 können weitere Erleichterungen geschaffen werden.
Mit der gesetzlichen Festlegung eines Gewässerrandstreifens (§ 90a) entfallen weitgehend Einzelfallanordnungen zum Schutz vor Eintrag von Stoffen aus diffusen Quellen.
Die Fiktion der Festsetzung von Überschwemmungsgebieten in § 112 Abs. 3 entlastet übergangsweise die Bezirksregierungen.
Mit der gesetzlichen Festlegung von Verboten in Überschwemmungsgebieten (§ 113) werden die Verfahren zur Ausweisung von Überschwemmungsgebieten erheblich vereinfacht.
Die Verordnungsermächtigung in § 116a bietet die Möglichkeit, für nach Beteiligung an einem Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung – EMAS – zertifizierte Betriebe Erleichterungen zu schaffen.
Die Einführung des digitalen Wasserbuchs (§ 157) wird die Bearbeitung von Auskunftsersuchen und Auswertungen erleichtern.
Die ordnungsbehördliche Verordnung über die Genehmigungspflicht für die Einleitung von Abwasser mit gefährlichen Stoffen in öffentliche Abwasseranlagen (VGS) wird aufgehoben.

Im Bereich der Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen beschränkt sich der Gesetzentwurf auf das unvermeidliche Maß; bei wichtigen Rechtsverordnungen ist dabei die Zustimmung des für Umweltschutz zuständigen Ausschuss des Landtages erforderlich (zum Beispiel Erlass von Vorschriften zur Durchführung von bindenden Beschlüssen der Europäischen Union gemäß § 2a.).

•         Der Gesetzesentwurf enthält 15 Verordnungsermächtigungen für Ministerien: zwei davon sind neu und dienen der Entbürokratisierung (§ 51a Abs. 4 und § 116a) ; vier sind inhaltlich angepasst (davon dient eine der Entbürokratisierung) und bei neun Verordnungen hat lediglich eine Bereinigung der Behördenbezeichnung stattgefunden.
•         Für die Bezirksregierungen gibt es acht Verordnungsermächtigungen: Eine davon ist neu; zwei sind inhaltlich angepasst und fünf haben keine Änderung erfahren.
•         Sechs Ermächtigungen dienen zur Einführung/Verbindlichmachung von technischen Regeln: keine davon ist neu und eine ist inhaltlich angepasst.
•         Schließlich gibt es sieben Ermächtigungen zum Erlass von Verwaltungsvorschriften: vier sind neu und bei drei Ermächtigungen hat lediglich eine Bereinigung der Behördenbezeichnung stattgefunden. Dabei dient eine der neuen Ermächtigungen (§ 157 Abs. 2) der Entbürokratisierung.

Der Landtag erwartet, dass die Landesregierung zügig von den neuen Ermächtigungen zum Erlass von Vorschriften zur Entbürokratisierung Gebrauch macht.






Handlungsmöglichkeiten der Gemeinden im Bereich der  Abwasserbeseitigung


Die Koalitionsfraktionen sehen derzeit keinen Anlass, § 18a Abs. 2a des Wasserhaushaltsgesetzes umzusetzen, um den Gemeinden eine Übertragung von Pflichten der Abwasserbeseitigung auf Private (sog. materielle Privatisierung) zu ermöglichen. Zudem müssten zunächst auch die rechtlichen Rahmenbedingungen auf EU- und Bundesebene geklärt werden. Hierzu gehört auch die Frage der steuerlichen Behandlung. Hierzu gehört auch die Frage der steuerlichen Gleichbehandlung zwischen der Wasserver- und Abwasserentsorgung. Bei einer materiellen Privatisierung der öffentlichen Abwasserbeseitigung würden auf die in diesem Rahmen erbrachten Leistungen 16 % Umsatzsteuer entfallen. Hinzuweisen ist weiterhin darauf, dass auch in den Ländern, in denen bislang die Option nach § 18a des Wasserhaushaltsgesetzes ausgeübt worden ist (z.B. Baden-Württemberg und Sachsen), bislang keine Privatisierung stattgefunden hat. Unter anderem liegt dies teilweise am Fehlen einer notwendigen Durchführungsverordnung, was wiederum auf vielschichtige Problemstellungen, aber auch auf einen mangelnden praktischen Bedarf für eine materielle Privatisierung hindeutet.


In Nordrhein-Westfalen ist daher derzeit kein akuter Handlungsbedarf erkennbar. Den Kommunen stehen zahlreiche Handlungs- und Flexibilisierungsmöglichkeiten schon heute zur Verfügung. Die Kommunen können auf traditionelle im Kommunalrecht verankerte öffentlich-rechtliche Organisationsformen zurückgreifen. Hierzu gehört u.a. die Verlagerung der Aufgaben in einen Regiebetrieb, eine eigenbetriebsähnliche Einrichtung gem. § 107 Abs. 2 GO, die Gründung eines Zweckverbandes nach den §§ 4 und 5 GKG oder seit jüngerer Zeit die Verlagerung der Aufgaben in eine von der Kommune gegründete Anstalt des öffentlichen Rechts nach § 114a GO.

Darüber hinaus kommen auch private Organisationsformen in Betracht. So können Kommunen zur Erfüllung ihrer Aufgaben z. B. durch Verträge sich Dritter, d.h. privater Entsorgungsunternehmen bedienen. Dies wird im Rahmen der Novelle des Landeswassergesetzes nochmals ausdrücklich klargestellt (§ 53 Abs. 1 des Gesetzentwurfs). In der vertraglichen Ausgestaltung sind die Kommunen weitestgehend frei. Bewährt haben sich in der Praxis sog. Betriebsführungs- bzw. Betreibermodelle.


INFO Paule





Gast (karal krause)
(Gast - Daten unbestätigt)

  15.04.2005
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Heiner Grimm vom 11.04.2005!  Zum Bezugstext

Das man nur bei der Versorfung pumpen muss ist so nicht richtig.

Hier im Harz hat man beschlossen ein Netzwerk von 25 km Druckleitungen bis zum Klärwerk zu bauen.
Leistung des Klärwekes 15.000 EW.

Der Clou an der Geschicht ist, dass die Pumpen es halt nicht schaffen die Sch.. über den Berg zu pumpen.
Nicht weilo sie unterdimensioniert sind, sondern weil die Leute nicht soviel Abwasser wie geplant produzieren.
Die Bürger wurden vom Zweckverband angeschrieben, doch mehr Wasser in die Leitungen zu spülen. Heißt mehr sauberes Trinkwasser zum Preis von inzwischen 3,95 Euro je Kubikmeter zu verplempern.

Die hat auch seine Ursache in der nicht vorhanden Anzahl der Bevölkerung und weiteren Bevölkerungsabwanderungen. Es sind wohl nur 11.000 EW angeschlossen.
Der Kubikmeter Abwasser kostest derzeit 4,65 Euro, nachdem Bürgerinitiativen und Kommunalvertreter es erreicht haben, dass eine Erhöhung auf 4,95 Euro/ Kubikmeter zurückgenommen wurde. Wie immer war die Antwort in der Planungsphase zu diesen Zahlen man rechne mit einem Boom.

Es gibt Familien die bezahlen alle 2 Monate ca. 250,00 Euro an den Zweckverband. Dieser steht wohl mittlerweile vor ziemlichen Finanziellen Problemen.

Grüße
Paul Jockel
pgj280aol.com
(Mailadresse bestätigt)

  13.04.2005
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Heiner Grimm vom 11.04.2005!  Zum Bezugstext

Jetzt ist Gemeinde am Zug


Engelskirchen - Während die Gemeinde noch am Kanalbau für die Ortschaften Vordersteimel, Hintersteimel und Hülsen festhält, zeitigt der Widerstand in den betroffenen Dörfern erste Erfolge. Die Bewohner wollen nicht ans zentrale Kanalnetz, sondern fordern, ihre Abwässer dezentral in eigenen Anlagen reinigen zu können. Einen Beschluss des Engelskirchener Gemeinderates von letzter Woche, alle Kanalbauplanungen zunächst auszusetzen, will Bürgermeister Oberbüscher zwar heute beanstanden, trotzdem soll dem Rat demnächst ein geändertes Abwasserbeseitigungskonzept (AWK) vorlegt werden.
Möglich wurde das am Samstag auf einer Informationsveranstaltung, zu welcher der erst im Februar gegründete Nutzwasserverein Steimel in eine Scheune nach Vordersteimel eingeladen hatte. Die Fronten waren klar: Die Bürger wollen statt des teuren Kanals dezentrale Pflanzenkläranlagen. Ihr Rechtsbeistand, der frühere Lindlarer Bürgermeister Konrad Heimes, hält das für juristisch durchsetzbar, der Berliner Ingenieur Herwig Nachtschatt für technisch möglich. Statt der von der Kommune allein für Vordersteimel veranschlagten 520 000 Euro würde die gleiche Reinigungsqualität weniger als 200 000 Euro kosten.
Nach anderthalb Stunden Bürgerversammlung kippte die Stimmung. Die Gemeindeverwaltung war plötzlich nicht mehr in der Rolle des einflusslosen Erfüllungsgehilfen landespolitischer Vorgaben zur Abwasserbeseitigung. Statt sich sklavisch ans vor 20 Jahren beschlossene eigene Abwasserbeseitigungskonzept zu halten, könne der Rat doch ein anderes Konzept beschließen, forderte Heimes - oder gegen die Kommunale Abwasserverordnung klagen, die auch der Städte- und Gemeindebund NRW für rechtswidrig halte.
Vieles möglich
„Wenn man will, ist vieles möglich“ bekam Heimes unerwartet Schützenhilfe von Johannes Remmel, dem umweltpolitischen Sprecher der Grünen-Landtagsfraktion. Sein Angebot, einen Gespräch zwischen Gemeinde, Ministerium und Bezirksregierung zu vermitteln, wurde angenommen. An der Runde will der Nutzwasserverein als Beobachter teilnehmen, erklärte dessen Sprecher Christoph Glaß.
Remmel hatte eingeräumt, dass die Kölner Bezirksregierung die Einhaltung der Abwasservorschriften besonders rigide verfolge, doch am Ende fordere der RP nur ein, was die Gemeinde beschlossen habe. Etwas anderes liege ja nicht vor.
„So habe ich mir das gedacht“, reagierte der Bürgermeister sauer, „alle sind sich einig, und die einzigen, die es nicht kapiert haben, sind wir von der Gemeinde“. Oberbüscher forderte den Grünen-Vertreter auf dafür zu sorgen, dass das Umweltministerium die Bezirksregierung anweise, den Gemeinden bei der Umsetzung der Abwasservorgaben Luft zu lassen: „Wir wären die Letzten, die einen Spielraum nicht nutzen würden“. Nur habe man diesen leider bislang nicht.
Und das Abwasserbeseitigungskonzept habe man schließlich auch nicht freiwillig so beschlossen, sondern nach den Vorgaben des Landes und der Bezirksregierung, argumentierte Oberbüscher. Sein Ex-Kollege konterte: In Lindlar habe man ein AWK beschlossen, in dem Orte im Außenbereich von vorn herein nicht für einen Kanalanschluss vorgesehen gewesen seien. Die Bezirksregierung habe das Konzept natürlich nicht genehmigt. Heimes: „Und was ist passiert? Nichts.“

Gast (Alex)
(Gast - Daten unbestätigt)

  13.04.2005
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Paul Jockel vom 12.04.2005!  Zum Bezugstext

naja...geschenkt bekommt man nichts. Das die Betriebe und die Stadtwerke dafür geld nehmen, ist nur in ordnung. Zwar ist wasser ein lebensnotwendiges element und es muss eine möglichkeit vorhanden sein, welches zu bekommen. Aber der strom für die pumpen, die Bau- und Wartungskosten und das Personal, welches sich darum kümmer ist nicht umsonst oder macht das nicht aus nächstenliebe. Also ist es wohl richtig, für Wasser Geld zu verlangen.Von irgendwas müssen die wasserwerksangestellte und Chefs auch leben. Das es aber so teuer ist, muss auch nicht sein.
Paul Jockel
pgj280aol.com
(Mailadresse bestätigt)

  12.04.2005
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Heiner Grimm vom 11.04.2005!  Zum Bezugstext



BEFREIUNG VON ANSCHLUSS- ODER BENUTZUNGSZWANG

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Steinbrück,


in der Gemeinde Engelskirchen ist ein Abwasserkanal auch für die Ortschaften Hülsen, Vorder – Hintersteimel geplant. Diese Ortschaften liegen weit außerhalb des Ortskerns.

Ein Anschluss an die Kanalisation ist mit unverhältnismäßig großen Kosten verbunden. Sowohl für die Gemeinde, als auch für die Bürger.

An das Kanalnetz in Nordrhein-Westfalen sind 97 Prozent aller Haushalte angeschlossen. Die restlichen rund 550.000 Einwohner entsorgen ihr Schmutzwasser in einer der 130.000 privaten Kleinkläranlagen.

Sollen alle Kommunen der Erde unsere Art des Abwassermanagements übernehmen?
Die Kanalisation ist nun einmal eine veraltete und zunehmend funktionsunsichere Technologie: Die Abwässer werden in den Klärwerken unzureichend gereinigt und zudem keimbelastet in Seen, Flüsse, Meere entlassen. Hohe Nährstoffwerte sorgen für ein reichliches Algenwachstum: Es mussten bereits wieder etliche Badegewässer gesperrt werden. Das hat jedoch weder etwas mit Umwelt auf" Topniveau" noch mit Allgemeinwohl zu tun.




Das Wasser z.B. wird uns von der Natur zum Leben gegeben. Keiner hat das Recht, aus dem Eigentum an Wasser Profit zu machen oder damit Macht über andere Menschen auszuüben. Wir haben nur das Recht, es zu unserem Leben zu verwenden, und es anschließend der Natur (dem Boden zur Grundwasserneubildung) wieder umweltgerecht zurückzugeben. So entstehen kleine Wasserkreisläufe, keine flüssigen Abfälle, und es steht den kommenden Generationen wieder zur Verfügung.
Die von der Landesregierung favorisierte zentrale Kanalisation des Landes widerspricht dem Gedanken der Nachhaltigkeit. Das Abwasser wird großflächig(unter hohem Energieaufwand) eingesammelt, ungenügend gereinigt und dann anschließend in die Vorfluter und Flüsse eingeleitet. Letztlich werden die Nord - und Ostsee als Endlager für unsere Abfälle genutzt. Neben dem geringen Umweltstandard kommen aber hohe Kosten auf die Bürger zu.

Landeswassergesetz verbindet optimale Wasserversorgung und nachhaltigen Gewässerschutz mit den Erfordernissen des Wirtschaftsstandortes NRW / Ministerpräsident Peer Steinbrück: "Koalition hat sehr gute Lösung erreicht"

Umweltministerin Bärbel Höhn: "Wasser ist das wichtigste Lebens-Mittel für uns überhaupt. Wir alle haben uns daran gewöhnt, Wasser in ausreichender Menge und hoher Qualität an jedem gewünschten Ort zur Verfügung zu haben. Wir alle haben teils sehr unterschiedliche Anforderungen an Wasser: als Haushalt, als Industrie- und Gewerbetrieb, als Wassersportler oder als Lebensgrundlage für Pflanzen und Tiere. Es ist Aufgabe der Politik, hier einen fairen Ausgleich der verschiedenen Nutz- und Schutzinteressen vorzunehmen und mit einer nach-haltigen Politik dafür zu sorgen, dass wir und auch die uns nachfolgenden Generationen eine gesicherte und qualitativ hohe Wasserversorgung haben."

Das Wasser z.B.  wird uns von der Natur zum Leben gegeben. Keiner hat das Recht, aus dem Eigentum an Wasser Profit zu machen oder damit Macht über andere Menschen auszuüben. Wir haben nur das Recht, es zu unserem Leben zu verwenden, und es anschließend der Natur (dem Boden zur Grundwasserneubildung) wieder umweltgerecht zurückzugeben. So entstehen kleine Wasserkreisläufe, keine flüssigen Abfälle, und es steht den kommenden Generationen wieder zur Verfügung.

Ist es der politischer Wille im NRW, 100 % des Landes zu kanalisieren. Wir müssen uns nicht des Schmutzwassers entledigen (das ist noch verwertbar), sondern Politiker, die immer mehr Abgaben von der Bevölkerung verlangen, um für diesen Wahnsinn(gelinde gesagt) unser Geld als Geschenk (Fördermittel) an die Kanalisationsfanatiker zu verschwenden.
Im Abwasserabgabengesetz und in der Abwasserverordnung gibt es einige Regelungen, die ganz offensichtlich im Widerspruch zum Grundgesetz stehen. Es gibt aber auch einige gesetzliche Regelungen von bedeutender Tragweite, deren Befolgung der Umwelt tatsächlich und nachweislich schadet. Außerdem wird Eigentum nicht zum Wohle der Allgemeinheit verwendet.  Damit stehen derartige Regelungen im Widerspruch zum Artikel 14 (2) des Grundgesetzes:




Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.
Aus diesem Absatz ist wohl zu entnehmen, dass der Staat dafür zu sorgen hat, dass beispielsweise Abwassergebühren und -beiträge, die ein Privatmann oder ein Unternehmen zahlt, zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen sollen. Bestandteil der Abwassergebühren ist die Abwasserabgabe.
Dient die Abwasserabgabe nicht dem Wohle der Allgemeinheit, so steht dies im Widerspruch zum Artikel 14 (2) des Grundgesetzes.
Unstrittig dürfte wohl sein, dass Abwassergebühren und -beiträge eine Form privaten Eigentums sind.
(Es soll ja auch schon Fälle gegeben haben, in denen Eigentum verkauft wurde, um mit dem Erlös Abwassergebühren und -beiträge zu bezahlen und um damit schließlich dem Wohle der Allgemeinheit nach Artikel 14 (2)  zu dienen.)
Wenn nun infolge einiger gesetzlicher Regelungen nicht gewährleistet ist, dass die Finanzierung der Abwasserbeseitigung dem Wohle der Allgemeinheit dient, sondern in einigen Fällen dem Gewässer und dem Klima schadet, dann stehen die betreffenden Regelungen sicherlich im Widerspruch zur Verfassung, Artikel 14 (2).
Für diesen Widerspruch müsste sicherlich nicht einmal nur privates Eigentum uneffektiv eingesetzt werden. Auch die Verschwendung oder der unzweckmäßige Einsatz von Fördermitteln oder von kommunalen Eigenmitteln dient nicht dem Wohle der Allgemeinheit.  
Weil Fördermittel und kommunale Eigenmittel Eigentum sind (sie waren ja ursprünglich privates Eigentum, sollte es auf diesen Aspekt ankommen), muss ihr Gebrauch zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen. Niemand wird wohl behaupten wollen, es sei rechtens, wenn staatliches Eigentum den Staat nicht verpflichten würde und der Gebrauch des staatlichen Eigentums dürfe nicht zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.
Die gesetzliche Regelung, dass bei Überschreitung des CSB-Überwachungswertes der Abwasserbeseitigungspflichtige mit Sanktionen belegt wird und dass für die Einleitung von CSB-Frachten in Gewässer eine Abwasserabgabe zu zahlen ist, steht im Widerspruch zum Artikel 14 (2) des Grundgesetzes, weil Eigentum nicht zum Wohle der Allgemeinheit gebraucht (verbraucht) wird.
Übrigens - was ich nicht weiß - was passiert eigentlich, wenn der Gesetzgeber gegen sein eigenes Grundgesetz verstößt? Wird er da auch bestraft? Mir würde schon genügen, wenn ich noch erlebe, dass der Fehler beseitigt wird.
Ich bin gespannt, was passiert und fürchte wieder - nichts wird passieren, weil wir blockiert sind!








Eigenverantwortlichkeit
Wie schon in der Einleitung erwähnt ist die Eigenverantwortlichkeit des Bürgers einer der wichtigsten Gründe für die Dezentrale. Jahrzehntelang hat sich der Bürger in unserem Staate vertrauensvoll oder auch Bequemerweise kaum um die Monopole der Ämter, der Kommunen und des Staates gekümmert. Ebenso lang hatte er auch wenig Anlass dazu, ging es doch wirtschaftlich immer aufwärts. Doch die veränderte Lage im Land hat dazu geführt, dass Steuern und Abgaben steigen, Vergünstigungen gestrichen werden, Arbeitsplätze gehen verloren und dadurch immer mehr Menschen in wirtschaftliche Notlagen kommen. Selbstverständlich interessieren sich nun die Bürger mehr für die Sparsamkeit der Staatsdiener, ist es doch ihr immer knapper werdendes Geld, das dort eventuell verbraten wird. Teure, bisher staatliche Monopole oder Betriebe wurden im Zuge der Einsparungsmaßnahmen bereits privatisiert. Sogar Abwasserverbände wurden schon privatisiert, bloß der Schritt, das Abwasser in die Verantwortlichkeit der Hausbesitzer oder Benutzer zu entlassen, wurde unverständlicherweise nicht gewagt. Und das obwohl sich schon bei der Mülltrennung gezeigt hat, dass die Betroffenen durchaus gewillt und bereit sind, das Ihrige dazu zu tun. Ähnlich wie beim Müll muss hier ein Umdenken aller Beteiligten stattfinden, weil lange Wege und Verschwendung vom Staat und vom Bürger über kurz oder lang nicht mehr bezahlt werden können.
Ökologische und ökonomische Dummheiten kann sich keiner mehr leisten. Das Verantwortungsgefühl des Einzelnen könnte bei der dezentralen Abwasserverwertung noch gestärkt werden durch Klärschlammwiederverwertung bei vernünftigem umweltfreundlichen Verhalten und dadurch reduzierten Kosten. Ebenso kann durch die Abwasseruntersuchungen erreicht werden, dass der Betreiber angesichts der Ergebnisse sein Umweltverhalten erfährt, erkennt, und im günstigen Fall positiv verändern will. Dafür lassen sich leicht Anreize schaffen.
Die Vermeidung von wassergefährdenden Stoffen ist die sinnvollste Form von Gewässer- und Grundwasserschutz und kann durch die beste zentrale Abwasserreinigung nicht erreicht werden. Deshalb ist der einzig vernünftige Weg, das Übel an der Wurzel d. h. beim Verursacher zu bekämpfen und dezentrale Abwasseranlagen anzulegen.


Sicherheit
Auch die Behauptung der Wasserbehörden, dass die zentrale Abwasserentsorgung mehr Sicherheit böte als die dezentrale, ist eines der häufigsten Argumente gegen diese:
Dazu muss man wohl den Begriff „Sicherheit“ erst mal genau erklären. Anscheinend versteht das WWA unter Sicherheit das ständige Messen und Kontrollieren der Abwässer und das sehr eingeschränkte Reagieren können auf ganz bestimmte Belastungen. Das ist letztlich das Einzige, was die Zentrale der Dezentralen auf diesem Gebiet voraushat. Im Prinzip ist das aber Blödsinn! Definiert man Sicherheit aber in Bezug auf Schutz gegen Krankheiten und gefährliche Stoffe, dann kann davon bei zentralen Anlagen keine Rede mehr sein.
Ebenso wenig kann die zentrale Abwasserentsorgung als sicherer hingestellt werden was die Dichtigkeit der baulichen Anlagen anbelangt und der Gefährdung durch diese Mängel.
Obwohl den Wasserbehörden bekannt ist, dass ca. 20% der Kanäle defekt bzw. undicht sind  und aus diesen das ungeklärte Abwasser ins Grundwasser versickert, scheinen sie in diesem Falle weniger Befürchtungen zu haben (oder ist doch nicht die Sicherheit das oberste Ziel?).
Dafür aber lieber auf dem Lande die Kanalisation vorantreiben zu wollen, wo in den meisten Fällen bereits eine Vorklärung durch Dreikammergruben vorhanden ist, bzw. von den Landwirten kostengünstig wiederverwertet werden kann (kleiner Kreislauf), lässt den Schluss zu, dass es hier nur ums Prinzip geht. Von undichten Dreikammerkläranlagen kann normalerweise nur eine weit geringere Gefährdung ausgehen als von undichten Kanälen.
Was die Sicherheit der Sammelkläranlagen anbetrifft wäre noch hinzuzufügen, daß bei der noch häufig vorhandenen Mischkanalisation bei starkem und ausgiebigem Regen die Kläranlagen das viele Wasser nicht aufnehmen können und das Wasser mit dem Abwasser ungeklärt durchlaufen lassen müssen. Der aufnehmende Vorfluter (das Gewässer) gleicht danach oft einer Kloake. Deshalb müssen dort zusätzlich teure Auffangbecken, sog. Regenrückhaltebecken, gebaut werden.
Machbarkeit
Die Behauptung der Wasserbehörden lautet diesbezüglich, dass nicht in allen Fällen eine dezentrale Entsorgung möglich ist und deshalb zentral entsorgt werden muss.
Dagegen kann gesagt werden, dass es inzwischen nahezu für jedes Abwasserproblem eine dezentrale Lösung gibt. Außer Pflanzenkläranlagen, die relativ viel Platz beanspruchen, gibt es auch technische, die nur einen Umbau bzw. Einbau der bestehenden Kleinkläranlage erfordern. Ebenso gibt es Möglichkeiten, das Abwasser in einem schrankähnlichen Gerät im Keller zu klären. Dazu werden verschiedene Modelle angeboten, die an Bestehende angebaut werden und solche, die in einem Stück komplett verlegt werden.
Außerdem unterscheiden sie sich durch ihre Eigenschaften wie:
• Anpassungsfähigkeit an wechselnde Belastung
• Energiebedarf
• Bedienungsfreundlichkeit
• Wartungsbedarf
• Haltbarkeit
• Leistungsfähigkeit
• Wirtschaftlichkeit
• Zuverlässigkeit
Jeder kann aus dem breiten Angebot sicher das für ihn Passende finden, wenngleich es auf diesem Gebiet sicher noch manche Neuentwicklung geben wird, auch wenn diese Möglichkeit der dezentralen Abwasserreinigung von staatlicher Seite (entgegen dem NRW Landtagsbeschluss) bisher nicht unterstützt wird.

Die dezentralen Lösungen weisen folgende Vorteile auf:
• Sie können naturnaher angelegt werden (besonders Pflanzenkläranlagen) und haben  Biotop-Charakter.
• Auf dem Land entfallen meist 70 Prozent der Kosten auf die Kanalisation und 30 % auf die Kläranlage.
• Auf dem Land lassen sich durch kurze Kanälen oft bis zu zwei Drittel der Kosten sparen – gegenüber einer zentralen Lösung mit langen Kanälen.
• Die Stoffkreisläufe können leichter geschlossen werden (Klärschlamm - kompostierung mit anschließender landwirtschaftlicher Nutzung).
• Stärkung der Eigenverantwortung der Bürger durch den „kleinen Kreislauf“ des Wassers: Man achtet stärker darauf, das Wasser sauber zu halten.
• Möglichkeit das Abwasser nach der Reinigung wieder zu verwenden z.B. zur Toilettenspülung, Gülleverflüssigung oder zur Gartenbewässerung („Abwasserfreies Haus“).
• Das gewaltige Zukunftsproblem „Trinkwasserknappheit“ kann angegangen werden: durch Wiederverwendung bzw. Verrieselung nach der Reinigung, statt seiner Ableitung in die Flüsse und von dort in die Meere, wird der Grundwasserspiegel nicht gesenkt.
• Da dezentrale Maßnahmen kostengünstiger sind, können gleichzeitig mehr Maßnahmen durchgeführt werden. Diese Entflechtung ist ein wünschenswerter Nebeneffekt, da es im deutschen Abwasserwesen immer wieder zu Korruptionsskandalen kommt.
• Eine Eingrenzung von Seuchen z.B. von Maul- und Klauenseuche (MKS) ist durch die dezentrale Entsorgung automatisch vorgegeben. Während die Zentralkanalisation die Gefahr für eine großflächige Ausbreitung extrem erhöht.
• Durch Pflanzenkläranlagen wird die Keimfracht des Abwassers so stark abgebaut, dass Badewasserqualität erreicht wird. Normale technische Anlagen auch in Zentralklärwerken können dagegen die Keimfracht nur unwesentlich reduzieren und tragen damit zur hochgradigen Verkeimung unserer Flüsse bei.
• Krankheitserreger werden mit der klassischen Klärtechnik der Zentralkläranlagen nicht reduziert, sondern im großen Stiel ausgebreitet, was der rasante Anstieg von Antibiotikaresistenzen in Kläranlagenabläufen und Gewässern beweißt.

“Wasser ist Leben und ein Menschenrecht”

In der Hoffnung, dass Sie uns helfen können, danke ich Ihnen herzlich für Ihre Bemühungen.




Heiner Grimm
(gute Seele des Forums)

  11.04.2005

"Die Kanalisation ist nun einmal eine veraltete und zunehmend funktionsunsichere Technologie"

Das kann man so nicht sagen. Auch eine Ableitung in Kleinkläranlagen ist schließlich eine (kleine) Kanalisation. Es gibt allerdings vielerorts Kanalsysteme, die sanierungsbedürftig sind.

"Die Abwässer werden in den Klärwerken unzureichend gereinigt ..."

Kann man auch pauschal nicht sagen.

"... und zudem keimbelastet in Seen, Flüsse, Meere entlassen. Hohe Nährstoffwerte sorgen für ein reichliches Algenwachstum: Es mussten bereits wieder etliche Badegewässer gesperrt werden."

Da würde ich eher auf die Landwirtschaft als Verursacher tippen.

"Das Abwasser wird großflächig (unter hohem Energieaufwand) eingesammelt ..."

Normalerweise fließt das Wasser von selbst durch die Kanalisation zu den Klärwerken. Pumpen muss man eher bei der VERsorgung.

"... kommen aber hohe Kosten auf die Bürger zu."

Ist das hier womöglich das Hauptproblem?

"Die Vordersteimeler jedoch sehen das nicht ein: Bislang leiten sie ihr Abwasser in dezentrale Sumpfteiche ..."

Da erscheint es mir etwas merkwürdig, wenn auf der anderen Seite angeprangert wird, es würde einfach alles schlecht geklärt ins Meer geleitet.

"... Und die funktionieren nach Ansicht von Experten oft ebenso gut ..."

Welche Experten? Leider finden sich immer irgendwelche "Experten", die alles Mögliche Bescheinigen. Auch die EU und das Land NRW werden ihre sog. Experten haben, die ihnen ihre Sicht der Dinge bescheinigen. Möglicherweise wurden EU und NRW gerade durch Experten überhaupt erst auf die Idee gebracht, ALLES zu kanalisieren.

Im Übrigen bin ich durchaus der Meinung, dass es nicht überall sinnvoll ist, alles zentral zu kanalisieren. Die im Beitrag genannten Argumente sind aber m.E. nicht besonders zugkräftig. Da müsste mehr her. Wie leicht das Ganze zu zerpflücken ist, habe ich ja gezeigt.

Eine spezielle Meinung, was nun im konkreten Fall die beste Lösung ist, werde ich aber an dieser Stelle nicht zum Besten geben, da die vorliegenden Aussagen für eine Beurteilung längst nicht ausreichen.

Grüße Heiner



http://www.wissenschaft-technik-ethik.de



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