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Kategorie: > Verordnungen / Richtlinien / Satzungen
Wer muss zahlen?
Gast (Mario)
(Gast - Daten unbestätigt)

  04.06.2003

Wer muss einen Wasserrohrbruch bezahlen.
Der Wasserversorger oder ich.
Die undichte Stelle war auf meinem Grundstück,
aber noch vor dem Schieber.



Anzahl der unterhalb stehenden Antworten: 3
Gast (Janett K.)
(Gast - Daten unbestätigt)

  02.08.2004

Hallo

Für solche Fälle ist nicht die Trinkwasserversorgung zuständig, sondern die AVB Wasser.
Dort ist es aber dem Versorger überlassen wie er in solchen Fällen entscheidet.Also ist zum Schluss nur
die AGB bzw die Satzung des Waserversorgers verbindlich.
Bei vielen WV geht der TW-Anschluss nach Herstellung in
das Eigentum des Kunden über, der dadurch alle späteren Kosten tragen muss.


mfg
Gast (Werner Bonow)
(Gast - Daten unbestätigt)

  30.07.2003
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Bratmax vom 05.06.2003!  Zum Bezugstext

Hallo,

der Wasserversorger ist laut der Trinkwasserverordnung verantwortlich bis zur Wasserentnahmestelle un das ist i. R. die Wasseruhr!

Gruß
Werner
Gast (Bratmax)
(Gast - Daten unbestätigt)

  05.06.2003

Schauen Sie mal in Ihren Vertrag bzw diwe AGB des Lieferanten.



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