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Kategorie: > Verordnungen / Richtlinien / Satzungen
Neue Trinkw.VO - Wichtiges für Hauseigentümer Vermieter Haus
Gast (Andreas Radermacher)
(Gast - Daten unbestätigt)

  22.01.2003

Hallo, liebe Forumsteilnehmer bei wasser.de,

welche Informationen sind bzgl. der neuen Trinkwasserverordnung für Hauseigentümer, Vermieter und Hausverwaltungen wichtig?
Gibt es Broschüren o.ä., die in (leicht verständlicher Weise) die Verantwortlichkeiten und möglicherweise Handlungsanweisungen aufzeigen?

Danke für Eure Hilfe.



Anzahl der unterhalb stehenden Antworten: 1
Gast (Gerd-W Klaas)
(Gast - Daten unbestätigt)

  22.01.2003

Sehr geehrter Herr Rademacher,
Broschüren sind mir nicht bekannt.
Der Hauseigentümer ist nach der neuen TV für die Leitungen ab 1. Absperrung im Haus zuständig.
Bleileitungen und Kupferleitungen kann je nach Wasser zu Problemen führen.
Filteranlage muss entsprechend gewartet werden. Keine Brauchwasserleitung darf direkt mit dem Leitungsnetz verbunden sein.

Vielleicht können andere Forumsteilnehmer andere Aspekte hinzufügen.

Mit freundlichen Grüßen

Gerd-W. Klaas



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