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Kategorie: > Verordnungen / Richtlinien / Satzungen
Hauswasseranschluss aus Bleileitung - Austausch bis?? Kosten
Gast (Jürgen Steinchen)
(Gast - Daten unbestätigt)

  05.12.2002

Wir haben in einer hessischen Gemeinde 2 kleine Doppelhaushälften (jeweils Baujahr 1937) gekauft (die 1. Hälfte in 2000, die 2. gerade jetzt im August 2002).

Beide Doppelhaushälften haben jeweils einen separaten Hauswasseranschluss, aber eigentlichen benötigen wir nur einen gemeinsamen Anschluss.

Der eine Hauswasseranschluss wurde 1992 repariert und ist aus Kunststoff (Kosten damals insgesamt 2500,- DM).

Die "neue" Doppelhaushälfte hat allerdings noch einen Hauswasseranschluss aus Blei. Nun verlangt die Gemeinde, dass dieser bis Ende November 2003 ausgetauscht, d.h. das Blei beseitigt wird. Die Kosten von ca. 3800,- Euro sollen wir dafür tragen.

Nun habe ich dazu sehr viele Fragen:
1) Bis wann muss das Blei beseitigt werden? Bis 2003 oder 2013?

2) Kann man den Anschluss nicht einfach stilllegen (indem man die Hausinstallation entsprechend ändert) und die Bleileitung einfach in der Erde lassen und an Absperrvorrichtung das Wasser abstellen?

(Die Häuser befinden sich in einer Sackgasse und danach gibt es nur noch 2 weitere Häuser. Die Absperrvorrichtung vor der Bleileitung befindet sich auf dem Bürgersteig ca. 1 m vor unserem "neuen" Haus.)

3) Seit wann müssen Bleileitung ausgetauscht werden? Habe ich event. eine Chance den Verkäufer noch haftbar zu machen?

4) Warum will die Gemeinde / Firma die gesamte Straße bis zur Hauptleitung in der Mitte aufreißen und nicht nur bis zur Absperrvorrichtung ?

5) Kann ich den Bürgersteig nicht selbst aufgraben? Kann mir die Gemeinde dies verweigern? (Ich soll ja auch bezahlen!)

6) Kann ich nicht eine Firma suchen, die uns ein günstigeres Angebot macht als diese Firma? (1992: weniger als 2500,- DM und 2002: ca. 3800,- EURO - Das ist eine Preissteigerung von weit über 10% pro Jahr!!)

7) Darf ich die Haus-Installation einfach ändern? Darf ich einfach beide Häuser über den Kunststoff-Hausanschluss versorgen?

Über wenigstens einige Antworten und hoffentlich einen Tipp würde ich mich sehr freuen und wäre dankbar dafür, da wir bereits recht hohe Kreditbelastungen haben und noch einige Sanierungen / Renovierungen (Nachtspeicheröfen raus, vernünftige Heizung plus Fenster rein, etc.). Das Geld könnte ich dafür wirklich besser einsetzen!

Im Voraus vielen Dank für jede(n) Antwort / Tipp!!!



Anzahl der unterhalb stehenden Antworten: 6
Gast (Katja Schäfer)
(Gast - Daten unbestätigt)

  06.09.2008

Hallo Herr Steinchen,

ich hoffe sehr, ihr Problem hat sich in der Zwichenzeit erledigt und die Bleileitungen wurden ausgetauscht.

Übrigens, die Kosten des Austausches bis zum Hausanschluß müssen die entsprechenden Wasserwerke tragen.

Darüber hinaus würde ich Ihnen und Ihrer Familie dringend ein vorsorgliches Ausleitungsverfahren empfehlen.

Am besten bestimmbar ist die Schadstoffbelastung im Vollblut, da etwa 95% des im Blutes vorkommenden Blei´s im Farbstoffes der roten Blutkörperchen gebunden sind.

Anorganisch Bleiverbindungen werden über den Magen-Darm-Trakt zu mind. 10% absorbiert. Bleiionen können die Blut-Hirnschranke passieren.

Bereits kleine Dosen Blei bei chronischer Einwirkung haben schädliche Wirkung auf das Nerven- und Blutbildunssystem sowie auf Nieren.

Blei stört die Absorbation der wichtigen Mineralstoffe und Spurenelemente.

Eine akute Bleivergiftung macht sich durch Bauchschmerzen, Übelkeit, Müdigkeit u.s.w. bemerkbar.

Sie haben eine große Verantwortung für die Gesundheit Ihrer Kinder.

Viele Grüße

Katja Schäfer



Gast (Jürgen Steinchen)
(Gast - Daten unbestätigt)

  27.01.2003

Hallo liebe Nutzer,

für jeden Tipp oder Ratschlag in dieser etwas ausgefallenen Situation wäre sehr dankbar!

Besten Dank im Voraus!

Viele Grüße
Jürgen Steinchen
Gast (Andreas Caumanns)
(Gast - Daten unbestätigt)

  27.12.2002
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Jürgen Steinchen vom 11.12.2002!  Zum Bezugstext

Hallo Herr Steinchen,

was Ihre Gemeinde in der Zeitung veröffentlicht, ist für den Einzelfall uninteressant. Im besten Falle überprüfen beide Seiten den Bleigehalt im Wasser. Die Grenzwerte stehen in der TVO, die auch auf wasser.de zu finden ist. Den entsprechenden Paragraphen habe ich schon angegeben. Der Rest scheint mir eine rechtliche Frage zu sein. Gespräch und Einigung sind hier wie überall am besten. Gruß

Andreas C.
Gast (Jürgen Steinchen)
(Gast - Daten unbestätigt)

  23.12.2002

Hallo!

Würde mich wirklich über jeden Tipp freuen!

Frohe Weihnachten & ein gutes neues Jahr!
Jürgen Steinchen
Gast (Jürgen Steinchen)
(Gast - Daten unbestätigt)

  11.12.2002
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Andreas Caumanns vom 11.12.2002!  Zum Bezugstext

Hallo Herr Caumanns,

wie erhält man die entsprechenden Messwerte? Müssen wir selbst eine Firma beauftragen? Oder muss die Gemeinde konkret nachweisen, dass die Grenzwerte überschritten werden?

Die Gemeinde schreibt in der Zeitung, dass bei Stillstandszeit über 3 Stunden (nachts) die Grenzwerte überschritten würden.

Im Voraus vielen Dank für jede Info!

Viele Grüße
Jürgen
Gast (Andreas Caumanns)
(Gast - Daten unbestätigt)

  11.12.2002

Hallo Herr Steinchen,

nach der TVO §6 (2) hängt der Zeitpunkt, bis wann die Bleileitung ausgetauscht werden muß, von der im Wasser enthaltenden Menge Blei ab. Wenn die Grenzwerte eingehalten werden, dann brauchen Sie die Leitung auch garnicht auszutauschen. Gruß

A.Caumanns




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