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Kategorie: > Wissenschaft > Biologie / Gesundheit / Medizin
Quellwasser - Wer kennt sich da aus?
Gast (Peter Lorenz)
(Gast - Daten unbestätigt)

  26.05.2002

Vor kurzem traf ich einen Bekannten der mir erzählte das er sich seit geraumer Zeit sein Trinkwasser von einer natürlichen Quelle holt. (Quelle in Weibersbrunn, Spessart).
Kann mir jemand sagen ob das Wasser wirklich unbedenklich genießbar ist??
Er hat den Tipp von einer SERIÖSEN Heilpraktikerin die ihm diese Quelle empfohlen hat.
Gibt es vielleicht eine Internetseite wo man Testergebnisse über Wasserqualität von natürlichen Quellen findet?



Anzahl der unterhalb stehenden Antworten: 8
Gast (f)
(Gast - Daten unbestätigt)

  24.06.2004

tur mir leid ich meinehttp://www.trinkwasser.de
Gast (joni p)
(Gast - Daten unbestätigt)

  24.06.2004

hallo!
aufhttp://www.trinkwasser finden sie tolle informationen über dieses thema.
ich habe mich auch schon mit diesem problem beschäftigt. sie können mir ja bitte eine mail schicken ob sie auf dieser seite etwas gefunden haben.
mfg jonathan
Gast (Hans Peter Reif)
(Gast - Daten unbestätigt)

  07.12.2002
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Moni Woerner vom 28.05.2002!  Zum Bezugstext

hallo Fr.Woerner

Ich habe derzeit eine ähnliche Problematik.
Ich besitze einen Teil einer Mühlenanlage aus dem 17.Jahrhundert, deren Anwohner seit jeher aus einer Trinkwasserquelle versorgt werden.
Durch die novellierte Trinkwasserverordnung sind ab 1.1.03 alle Gebäude ohne Anbindung an eine öffentliche Versorgung der Definition nach keine Wohngebäude mehr, mit der Konsequenz einer eventuellen Zwangsräumung.
Ich werde derzeit in dieser Art und Weise unter Druck gesetzt.
Würde ich mich diesem Druck beugen, und einen Anschluß beantragen, müsste ich füer sämtliche Kosten einer Anbindung aufkommen (in meinem Fall ca. 60000€).
Nach Rücksprache mit einem Anwalt spezialisiert auf Kommunal und Abgabenrecht in meiner Region stellt sich die Situation anders dar. Speziell bei Gebäuden im aussenbereich hat der Kreis eine Versorgungspflicht bis an die Grenze der bebauten Parzelle, die Kosten die dem Kreis entstehen werden aus Landesmitteln gefördert, sofern der Kreis(wasserbehörde) eine Anbindung verfügt.
Wollen Sie jedoch Ihre Quellfassung oder Brunnenanlage weiterbetreiben müssen sie sicherstellen, daß den Anforderungen der Trinkwasserverordnung genüge getan wird.
Hierzu sollten sie bei der zuständigen Landesbehörde eine schriftliche Zusage erwirken, die aussagt, daß eine Trinkwassergewinnung grundsätzlich möglich ist.
Dann kann der Kreis nichts mehr machen sofern Sie gewährleisten´, der trinkwasserverordnung genüge zu tun.

Gruß Reif
Gast (Peter SEndner)
(Gast - Daten unbestätigt)

  15.10.2002
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Gerd-W. Klaas vom 29.05.2002!  Zum Bezugstext

Ich lebe in einer Gemeinde mit Benutzungszwang für Wasser. Gibt es schon Urteile die eine Befreiung von Brunnenwasser für Toiletten bzw. Waschmaschine vorsehen. Für die Regenwassernutzung ist dies ja klar geregelt?
Gast (Gerd-W. Klaas)
(Gast - Daten unbestätigt)

  29.05.2002
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Moni Woerner vom 28.05.2002!  Zum Bezugstext

Sehr geehrte Frau Woerner,
Es kommt darauf an, welche Gemeindesatzung ihre Gemeinde hat. Wahrscheinlich gibt es den Anschluß-u. Benutzungszwang für Wasser. Unter Wasser ist in diesem Fall Trinkwasser zu verstehen.
D.H. die Gemeinde kann den Hauseigentümer zwingen Trinkwasser aus der der Leitung des Wasserversorgers zu entnehmen.
Brauchwasser für Toilettenspülung u. Waschmaschine können sie weiter aus den Brunnen nehmen.
Sie benötigen dann aber eien separaten Zähler für das Brunnenwasser, wegen der Abwassergebühr.
Wie ist den der Feuerschutz gegeben? Aus der öffentlichen Wasserleitung?

Mit freundlichen Grüßen

Gerd-W. Klaas
Gast (Gerd-W. Klaas)
(Gast - Daten unbestätigt)

  29.05.2002

Sehr geehrter Herr Lorenz,
Ein Bekannter von Ihnen holt sich das Quellwasser von einer Quelle. Unbedenklich genießbar ist das Wasser mit Sicherheit nicht. Um als Trinkwasser bezeichnet zu werden, müß in regelmäßigen Abständen das Wasser untersucht werden, ob es den Bestimmungen der Trinkwasserverordnung entspricht. Als nicht seriös ist jeder zu bezeichnen, der anderen empfiehlt das Wasser als Trinkwasser zu benutzen ohne deren Eigenschaften zu kennen.
Eine Internetseit mit Untersuchungsergebnissen gibt es wahrscheinlich nicht, den wer sollte Interesse daran  
haben diese Quelle in Abständen kostenpflichtig untersuchen zu lassen.
Jeder der einem anderen Trinkwasser liefert, welches keine Trinkwasserqualität hat, wird- so sieht es die neue Trinkwasserverordnung vor- bestraft werden.

Mit freundlichen Grüßen

Gerd-W. Klaas
Gast (Moni Woerner)
(Gast - Daten unbestätigt)

  28.05.2002
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Bernd vom 28.05.2002!  Zum Bezugstext

Hallo!
Wer kann mir weiterhelfen!? Und zwar müsste ich wissen, ob es irgendwelche Urteile gibt, in denen verkündet wird dass private Haushalte mit eigenen Quellen nicht dazu gezwungen werden könnnen, Wasser von der Gemeinde zu nehmen (wobei das Abwassergebühren natürlich bezahlt werden).
Evtl. könnte das auch unter "Gewohnheitsrecht" laufen, da die Quellen seit mehreren Jahrhunderten existieren bzw. genutzt werden.
Danke
M. Wörner
Gast (Bernd)
(Gast - Daten unbestätigt)

  28.05.2002

Also viel kann ich Dir dazu nicht sagen, nur dass das Trinkwasser am besten untersucht wird. Z.B. dürfen in 500ml Wasser kein E.coli enthalten sein. Diese Untersuchung fällt bei Mineralwässern und anderen Quellen völlig flach!



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