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Kategorie: > Verordnungen / Richtlinien / Satzungen
Vergleich zwischen neuen und alten Trinkwasserverordnug
Gast (neda )
(Gast - Daten unbestätigt)

  04.12.2001

Hallo, leute,
wer hat sich intensiver mit dem Trinkwasserverordnung /
alte und novellierte Form beschäftigt, könnt Ihr bitte
mir weiterhelfen ,habt Ihr Beiträge hierzu oder könnt
Ihr vielleicht mir einige gute WWWs empfehlen, ich
wäre Ihnen sehr dankbar.
Tschüß!



Anzahl der unterhalb stehenden Antworten: 3
Gast (Andreas Steffens)
(Gast - Daten unbestätigt)

  15.01.2002

Die Neugestaltung der Grenzwerte für Nitrit und Nitrat ist ebenfalls sehr interessant. Hier wurde in der Neufassung die Abhängigkeit dieser Werte berücksichtigt. Die Grenzwerte werden mittels einer Formel ermittelt.
Gast (Jürgen Kulzer)
(Gast - Daten unbestätigt)

  05.01.2002

Hallo,
es gibt einen guten Vortrag
von Dr. Michaela Schmitz, Bundesverband der deutschen Gas- und Wasserwirtschaft e.V. -BGW-, Bonn/Berlin der eine Gegenüberstellung der beiden Trinkwasserverordnungen bietet. Dieser ist unter http://www.bundesverband-gas-und-wasser.de/publik/trinkwasser/milliarden_f_nichts.htm zu erreichen.

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[Jürgen Kulzer]
[http://www.verentsorger.de/]
[Die Internetplattform für Ver- und Entsorger]
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Gast (Felix Huber)
(Gast - Daten unbestätigt)

  05.01.2002

Hallo!
Die Trinkwasser-Verordnung (TWVO) alt versus neu zeichnet sich vor allem durch eine Änderung im Bereich der mikrobiellen Thematik aus. Hier sind die Erfassung der Legionellen zu nennen, sowie, juristisch sehr bedeutungsschwer, die Neudefinition der Verantwortlichkeit der Eigentümer von Wasserversorgungsanlagen: dies kann z.B. auch ein Schulbetreiber sein, welcher (neu!!) für die Qualität des Wassers an der Entnahmestelle (sprich Wasserhahn) haftet. Die Verantwortlichkeit der Wasserversorger selbst endet (neu!!) an der Übergabestelle (sprich Wasseruhr).
Die chemischen Paarameter wurden grösstenteils unverändert übernommen, Ausnahme aber Nickel- und Blei-Grenzwerte, welche verschärft werden. Übrigens erlangt die neue TWVO erst am 01.01.03 Gesetzeskraft.
Gruss,
Felix



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