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Kategorie: > Verordnungen / Richtlinien / Satzungen
Behaelterwasser?
Gast (Rekarda Disteler Hygieneinspektorin)
(Gast - Daten unbestätigt)

  11.04.2001

Hallo, ich habe folgende Anfrage:
Wie sollte man Behaelterwasser auf Fahrgastschiffe beurteilen?
Als Behälter- oder Trinkwasser für Lebensmitteleinrichtungen?
Danke



Anzahl der unterhalb stehenden Antworten: 2
Gast (Michael Rebenich ProConsulting GmbH)
(Gast - Daten unbestätigt)

  26.04.2001

Sehr geehrte Frau Disteler,
wenn es sich um Trinkwasser in den Behältern handelt - gilt die gültige
Trinkwasserverordnung. Wird das Wasser ausschließlich als "Brauchwasser" genutzt
zur WC-Spülung, Kühlwasser etc. ist eine Handhabung außerhalb der TVO möglich.
Sollten Sie Interesse an Produkten für den Einsatz in Behälteranlagen haben, stehen wir Ihnen
jederzeit gerne zur Verfügung.
mfg
ProConsulting-Gruppe
Sterrenhofweg 11
50858 Köln
Tel.: 02234-967111
Fax: 02234-967112
eMail: info@proconsulting.de
www.proconsulting.de
Gast (Gerd-Wilhelm Klaas)
(Gast - Daten unbestätigt)

  17.04.2001

Sehr geehrte Frau Disteler,

Die Trinkwasserverordnung gilt auch an Bord von gewerblich genutzten Wasser-, Luft- u. Landfahrzeugen
soweit daraus Wasser für die Öffentlichkeit bereitgestellt wird.
Öffentlichkeit sind auch Mitarbeiter die auf dem Schiff arbeiten.

Das heißt im Klartext. An Bord von deutschen und ab 1.1.2003 auf allen EG-Schiffen gilt die Trinkwasserverordnung.

Mit freundlichen Grüßen

Gerd-Wilhelm Klaas



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