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Kategorie: > Technik > Regen- / Brauchwassernutzung |
Grundwasser als Brauchwasser? | |
veronika Drescher (Mailadresse bestätigt) 18.05.2011 |
Guten Tag! ich habe mich durch die FAQ durchgearbeitet, aber zu meinem Problem nix gefunden. Ich habe einen Hausbrunnen den ich nur für den Garten nutzen soll. Bin vor ein paar Jahren Zwangsangeschlossen worden für Trinkwasser und Abwasser. Nun hat mein Sohn bei der Armee durch Kumpels erfahren das einige bei sich zu Haus das Grundwasser aus dem Hausbrunnen auch für WC und Waschmaschine verwenden dürfen. Ist das legal? Darf ich das auch? oder ist das je Bundesland unterschiedlich? Brauch ich dazu eine Genehmigung? Es wäre nett hier eine Antwort zu erhalten oder Tipps wie ich mit diesem Problem beim örtlichen Wasserversorger Erfolg haben kann.Da ich gehörlos bin kann ich mich nicht einfach anonym ans Telefon setzen um Information zu erhalten. Mit freundlichem Gruß v.Drescher |
Anzahl der unterhalb stehenden Antworten: 5 |
Gast (tröpfchen) (Gast - Daten unbestätigt) 19.05.2011 |
Hallo Veronica, alles was bisher geschrieben wurde, mag ja seine Berechtigung haben. Meines Erachtens hilft dir das jedoch nicht weiter. Jeder Ver- ond Entsorger hat seine eigene Satzung, die nicht mit den Vorgaben anderer Ver- und Entsorger überein stimmen muss. Das heißt, in jeder Gemeinde kann das "Wasserrecht" anders geregelt sein. Dir bleibt somit nichts anderes übrig, als dir die für dich gültige Satzung zu besorgen oder deinen Fall direkt mit deinem Ver- und Entsorger zu diskutieren. Gruß aus der Pfalz Tröpfchen |
anton lang (Mailadresse bestätigt) 19.05.2011 |
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von sepp Schick vom 18.05.2011! lieber sepp, lieber jan, ihr habt da nen gedankenfehler drin. wenn fürs klo ein brauchwasserzähler installiert wird, dann fliesst da ja grundwasser durch das nach der nutzung im klärwerk landet, also kann das klärwerk die abgelesene wassermenge mit dem klärbeitrag in rechnung stellen. natürlich wird für diese wassermenge kein frischwasserzins verlangt. ich kenne jemand hier in bawü der nutzt regenwasser fürs klo. der musste keinen zähler einbauen. begründung: die kläranlagen haben bei starkregen ein mengenproblem, sprich die werden mit dem vielen wasser nicht fertig. jeder der nun regenwasser sammelt entlastet diese wasserspitze, wenn dann später das wasser in kleinen mengen ans klärwerk gehen, sind dort wieder kapazitäten frei und die 9 liter pro spülung fallen nicht auf. der einbau eines zählers steht in keinem verhältnis zum nutzen, ausserdem gehn die gar nicht auf dauer zuverlässig da ja auch verschmutztes wasser durchmuss, und 2. auf meinem privatgrundstück kann ich den zähler locker umgehen. praktikabel ist in dem hiesigen fall nur eine pauschale die man mit dem klärwerk aushandelt oder gleich die nutzung nur übern schlauch, also nicht ortsfest. |
sepp Schick josef.schick.senioraon.at (Mailadresse bestätigt) 18.05.2011 |
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Jan vom 18.05.2011! Ich könnte mir vorstellen das man bei Eigenwasserversorgung für die Toilette ebenfalls einen Zähler einbaut und für die gezählte Menge kein Abwasser bezahlt. Grüße Hallo für die Toilette muss man für das Abwasser bezahlen,egal ob das dazu verwendete Wasser vom eig. Brunnen ,Regenwasser, oder von der Ortswasserleitung eingespeist wird .Schließlich ist das eine Kanalbelastung . In manchen /nicht vielen Orten ist bei einer Verwendung von Regenwasser für die Toilette keine Kanalgebühr zu entrichten mfg sepp |
Jan (Mailadresse bestätigt) 18.05.2011 |
hallo! Ich kenne das bei uns im Versorgungsgebiet so das jegliche Art von Eigenversorung anzeigepflichtig ist. Wenn man einen eigenen Brunnen und einen Trinkwasseranschluss hat müssen die beiden Leitungen voneinander getrennt sein. Wenn man Trinkwasser für Tiere oder Garten nutzen möchte kann man einen Zähler beantragen. Für die gezählte Menge auf dem Zähler wird man dann von den Abwasserkosten befreit. Ich könnte mir vorstellen das man bei Eigenwasserversorgung für die Toilette ebenfalls einen Zähler einbaut und für die gezählte Menge kein Abwasser bezahlt. Grüße |
anton lang (Mailadresse bestätigt) 18.05.2011 |
der neubau einer grundwasserentnahme ist genehmigungspflichtig, dein brunnen ist vorhanden und wird ja für den garten genutzt also darfste den genauso wie eine regenwasseranlage jederzeit für deinen hausgebrauch nutzen. sobald du aber eine feste anlage baust, d.h. rohre fest installierst ums klo zu spülen ist die anlage anzeigepflichtig. du must der zuständigen behörde melden was du damit betreibst. was dann als reaktion kommt ist örtlich verschieden, aber alles hängt mit der abrechnung zusammen. du zahlst ja beim frischwasser automatisch das abwasser bzw, den klärbeitrag mit. manchmal ist das abwasser teurer wie das trinkwasser. wenn du jetzt das wc mit kostenlosem grundwasser spülst, erhält dein klärwerk keinen cent, hat aber die gleiche reinigungsleistung zu erbringen wie vorher. das klärwerk ist also berechtigt pauschal dein abwasser aus wc und waschmaschine zu schätzen und dir in rechnung zu stellen. ob, und in welchem umfang die das machen ist offen??? ich weiss von einem bauern der hat andersrum wegen dem abwasser probleme gehabt. der hat 100 kühe mit trinkwasser versorgt und dann noch viel land bewässert. dieses wasser fällt später nicht als abwasser an, also wollte er auch kein klärbeitrag dafür zahlen. die haben jahrelang gefeilscht und er hat recht bekommen. ich werde dich jetzt nicht auffordern die grundwassernutzung nicht anzuzeigen, das wäre ja eine aufforderung zu einer ordnungswidrigkeit, nein ich denke nur dass der klärbeitrag den dein klärwek bei dir beitreiben könnte, so wenig ist, dass der aufwand den die treiben müssen um an diesen minibetrag ranzukommen ein zuzahlgeschäft ist. verschon sie. du kannst die nutzung aber auch lose verlegen das musste nix anzeigen. weil das im garten genutzte wasser ja auch nicht in die kanalisation kommt, haben die jungs dies dir erlaubt. mit dem wasser haben die ja keinen aufwand. |
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