Wasser.de Lexikon Shop |
mehr als 6500 Themen und 31600 Antworten |
Zurück zur Übersicht! | Datenschutz | FAQ | Hilfe | Impressum | |||||
Kategorie: > Öffentliche Versorgung |
Sind diese Anschlussgebühren noch normal? | |
Gast (xTx) (Gast - Daten unbestätigt) 05.07.2011 |
Hallo. :-) Folgender Sachverhalt: Ein Haus, 3 Parteien/Etagen (wir, eine Familie), --ein-- (tatsächlich existierender) Anschluss, Zahlung für 3 Anschlüsse. Wir sind vor ca. 4 Jahren in ein Haus gezogen, und mussten von Anfang an für 3 Anschlüsse bezahlen, obwohl es ja nur einen gibt. == ca. 200,- alle 2 Monate, mit der Begründung, dass alle Zugezogenen diese Gebühren aufbringen müssen, was durch Erfahren aus dem Bekanntenkreis auch stimmt. Nun meine Frage: ist es zulässig, dass das Versorgungsunternehmen solch horrende Anschlussgebühren fordert? Gibt es einen Gesetzestext zum Nachlesen? Mittlerweile sind 2 Parteien von uns ausgezogen, und die 2-monatl. Beiträge bleiben dieselben. Das Beste kommt aber noch: wenn nun der Dritte und Letzte im Bunde AUCH auszieht, und die Wasserversorgung abbestellt wird, muss trotzdem weiterhin gezahlt werden, 2-monatlich ca. 200,-. Ich freue mich über jede Auskunft Vielen Dank. |
Anzahl der unterhalb stehenden Antworten: 8 |
sepp Schick josef.schick.senioraon.at (Mailadresse bestätigt) 11.07.2011 |
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von xTx vom 11.07.2011! Hallo xTx dann ist es also eine Anschlußgebühr auf Raten. Bei uns ist nur eine eine einmalige Zahlung üblich welche aber schon einiges beträgt.Müsste mal fragen .Bei Kanal beträgt die Anschlußgebühr zwischen 2 und 4 tausend Euro. Dazu kommt noch der Kanal selbst.mfg sepp |
Gast (xTx) (Gast - Daten unbestätigt) 11.07.2011 |
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von sepp Schick vom 10.07.2011! Hallo Sepp. Es ist eine Anschlussgebühr für 3 Wohneinheiten, wobei nur ein einziger Anschluss existiert, und 2 Wohneinheiten seit längerem nicht mehr bewohnt sind. Diese Gebühren laufen trotz Allem weiter, selbst wenn das Haus gar nicht mehr bewohnt wäre. Gebühren allgemein sind ja, wenn auch bedingt, berechtigt, aber nicht in diesen Dimensionen, bei verhältnismäßigem Mini-Anteil des eigentlichen Wasserverbrauchs. Es ist einfach Abzocke. :( Gruß :-) |
sepp Schick josef.schick.senioraon.at (Mailadresse bestätigt) 10.07.2011 |
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von xTx vom 09.07.2011! Hallo xTx ist es dann doch einen Art Bereitstellungsgebühr? mfg sepp |
Gast (xTx) (Gast - Daten unbestätigt) 09.07.2011 |
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Lothar Gutjahr vom 07.07.2011! Hallo :-) Vielen, herzlichen Dank für Eure Antworten! Ich habe nochmal nachgeforscht, und herausgefunden, dass bereits seit über einem Jahr eine Sammelklage läuft. Wenn auch sehr zögerlich, aber sie läuft. In der Satzung ist über solche Gebühren nichts zu Lesen, und es ist auch keine Ratenzahlung. Jeder, der ab Jahr 2000 glaube ich, in der Region (Leipzig) ein Haus (ge)kauft (hat), muss diese bezahlen, ob die Wohneinheiten vermietet/bewohnt sind oder nicht. Tröstlich, dass man nicht allein davon betroffen ist, aber trotzdem eine riesen S...erei. LG. |
Lothar Gutjahr erfinderleint-online.de (gute Seele des Forums) 07.07.2011 |
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von sepp Schick vom 06.07.2011! Lieber Sepp, da warten wir am besten mal ab, ob sich der Gast noch einmal meldet und etwas mehr herausläßt. Die Lage des Objektes ist uns nicht bekannt und so bleibt das alles Spekulation. Vermutlich ist alles satzungsgemäß nur muß man sich mit der Satzung auseinandersetzen um zu wissen was Sache ist. Schau mer mal Gruß zu dir hinüber Lothar |
sepp Schick josef.schick.senioraon.at (Mailadresse bestätigt) 06.07.2011 |
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Lothar Gutjahr vom 05.07.2011! Hallo Lothar bei uns ist es so, dass wen jemand einen Baugrund kauft 5 Jahre lang eine Art Bereitstellungsgebühr (für Kanal Wasser) bezahlen muss egal ober de diese Dienste in Anspruch nimmt oder nicht.Wen b.B.die Gemeinde einen Flächenwidmungsplan (jeweils in Abständen von mind. 5 Jahren) erstellt dann muss man eine gewünschte Umwidmung beantragen . Wird die Umwidmung genehmigt was oft nicht der Fall ist dann hat man die Bereitstellungsgebühr 5 Jahre lang zu bezahlen auch wen nichts auf den um gewidmeten Fläche gebaut wurde .Dies wid deshalb so gehandhabt um Grundstückspekulationen zu verhindern.Wer zahlt schon gerne solche Gebühren wen er nicht weis ob er das umgewidmete Grundstück überhaupt verkaufen kann . mfg sepp |
Gast (Fred) (Gast - Daten unbestätigt) 06.07.2011 |
Hallo xTx, handelt es sich um Anschlußkosten oder um Anschlußbeiträge? Unabhängig davon fallen beide Arten jeweils nur einmalig an. Anschlußbeiträge sind abhängig von der Grundstücksgröße und Anschlusskosten werden entweder durch eine Pauschale oder nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet. Wie hoch ist die Gesamtsumme? Es scheint sich bei Eurer Zahlung um eine Ratenzahlung des Gesamtbetrages zu handeln. Seit Ihr Eigentümer der Wohnung oder Mieter? Die Zahlung hat eigentlich der Grundstückseigentümer zu leisten der die Summe evtl. auf die Mieter umlegt. Egal wie, eigentlich müsste das Ende der Zahlungen absehbar sein. Grüsse Fred |
Lothar Gutjahr erfinderleint-online.de (gute Seele des Forums) 05.07.2011 |
Hi, die primäre Literatur ist erst mal die Satzung des Wasserversorgers. Da geht schon einiges dazu hervor. Wenn ihr auch noch auszieht, müßt ihr das Wasser vermutlich ganz abmelden um die Gebühren loszuwerden. Das wiederum ist mit Kosten für den Ausbau der Uhr und so weiter verbunden. Ist das in den neuen Bundesländern? Vermutlich braucht man dazu einen Anwalt der sich zum Thema auskennt. Gruß Lothar |
Werbung (3/3) | |