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Kategorie: > Technik > Haus- Wasserversorgung |
Dreister Trinkwasserversorger Privat | |
Seebewohner2014 (Mailadresse bestätigt) 01.08.2017 |
Hallo erstmal alle zusammen! Mein Name ist Chris und wir haben vor circa einem Jahr in Rietberg ein Haus gekauft. In dem Kaufvertrag stand das die Wasserversorgung über eine Pumpe realisiert wird und diese Pumpe vorhanden ist. Leider steht nicht WO diese Pumpe untergebracht ist.. nämlich im übernächsten Nachbarhaus. Nun ist ein Jahr vergangen in dem keiner was gesagt hat. Vor kurzem jedoch hat mich der "Versorger" auf der Strasse angesprochen. Vorher habe ich diesen Mann noch nie gesehen. Er meinte das man sich mal unterhalten müsste wie viel ich für das Wasser bezahlen solle und mir gesagt das er obwohl er mich dann beliefert nicht verantwortlich ist für die Qualität des Wassers. Ist das richtig? Er jedenfalls meint er könne verlangen was er will an Geld sonst würde er das Wasser einfach abstellen, darf er das? Er hat das Haus dem Vorbesitzer mit dem gleichen Vertrag verkauft ( Wasserpumpe vorhanden) anscheinend um den Kaufpreis zu erhöhen. Und nun versucht er wohl weitere wirtschaftliche Interessen durch zu setzen. Wir haben im Garten selber eine Pumpe noch vom Vorbesitzer... diese wird ja aus dem gleichen Reservoir fördern. Kann ich hierrüber meine Hausversorgung sichern? Wie sieht das rechtlich aus? LG |
Anzahl der unterhalb stehenden Antworten: 3 |
sepp-s (Mailadresse bestätigt) 02.08.2017 |
HallomSeebewohner2014"! wieso dreister Nachbar dieser ist sicher nicht verpflichtet dich gratis mit Wasser zu zu versorgen. Schließlich hat dieser auch Kosten. Eigentlich hättest du dich schon früher mit dieser Sache befassen müssen. mfg sepp |
Seebewohner2014 (Mailadresse bestätigt) 02.08.2017 |
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Claus vom 01.08.2017! Guten Morgen! Die entsprechenden Zeilen im Kaufvertrag müsste ich raussuchen. Mein unmittelbarer Nachbar hat einen eigenen Brunnen! Habe Gestern durch den Nachbar auf der anderen Seite (Bauunternehmer) herrausgefunden das meine Bohrung nur etwa 6 Meter tief ist die Bohrung die uns versorgt etwa 20 Meter |
Claus (Mailadresse bestätigt) 01.08.2017 |
Da wir weder Deinen Kaufvertrag noch eventuelle Lasteneinträge in dem Grundbuch des Wasserlieferanten kennen, wirst Du hier keine belastbare Aussage zur rechtlichen Situation bekommen können. Warum für diese Häuser kein Anschlusszwang besteht, hast Du uns auch nicht mitgeteilt. Woher bezieht Dein unmittelbarer Nachbar sein Wasser? Ein eigener Brunnen könnte möglich sein, wenn die gesetzlichen Bedingungen erfüllt werden. |
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