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Kategorie: > Technik > Brunnen / Quellen / Pumpen |
Kontrolle der Eigenwasserversorgung mit Brunnen durch Gesund | |
Wolf (Mailadresse bestätigt) 18.03.2014 |
Hallo, wer weiß etwas? Muß das Wasser aus einem Brunnen, das für ein Wochenendhaus(Toilette,Dusche) und den Garten benutzt wird jedes Jahr durch ein Zertifiziertes Labor untersucht werden, oder gibt es da Ausnahmen oder Einschränkungen für solche Auflagen? Ich hoffe, mir kann jemand helfen! |
Anzahl der unterhalb stehenden Antworten: 5 |
sepp-s (Mailadresse bestätigt) 26.03.2014 |
Dieser Text bezieht sich auf einen gelöschten Beitrag vom 26.03.2014! Hallo bei uns Österreich kontriert niemand das Trinkwasser wen dieses nicht gewerblich genutzt wird. eine Kontrolle ist aber bei Milchbetrieben vorgeschrieben. Auch bei Vermietungen muss das Waser kontrolliert werden. mfg Sepp |
Ernster Regulator (Mailadresse bestätigt) 19.03.2014 |
Guten Morgen! Steht alles in der Trinkwasserverordnung, z.B. hier http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/trinkwv_2001/gesamt.pdf zu finden. Deine Anlage ist eine nach §3 Abs. 2 Abschnitt c. Für diese Anlage ist in §14 Abs. 2 festgelegt, dass das Gesundheitsamt festlegt wie oft, aber nicht seltener als alle drei Jahre, untersucht wird. Das Labor ist in §15 Abs. 4 beschrieben, in der Tat muss es durch die oberste Landesbehörde zugelassen sein. Vermutlich wird das GA zunächst jährlich Proben nehmen. Kommt es mehrere Jahre nicht zu Abweichungen, kann man die Intervalle verlängern, das liegt aber im Ermessen des GA. E. Regulator |
Renrew (Mailadresse bestätigt) 18.03.2014 |
Hallo Wolf, in der Bundesrepublik ist das Wasserrecht in weiten Teilen Ländersache. Zuständig ist häufig das jeweilige Umweltamt bzw. die untere Wasserbehörde des Landkreises. Dort müßtest Du erschöpfende Auskunft erhalten. Gruß, Renrew siehe auch unter "Wasserhaushaltsgesetz" bei Wikipedia |
Wolf (Mailadresse bestätigt) 18.03.2014 |
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Walter vom 18.03.2014! Hallo Walter,danke Dir, aber ich brauche die Info für Deutschland Gruß Wolf |
Walter (Mailadresse bestätigt) 18.03.2014 |
Hallo Wolf Kann dir die österreichische Gesetzeslage sagen: So lange du kein Wasser als Trinkwasser in Verkehr bringst - an Dritte abgibst - verkaufst, kann dir nur der Bürgermeister nach dem Bautechnikgesetz alle 5 Jahre eine Untersuchung vorschreiben. Ausser du setzt irgendwelche Bautätigkeiten die in einem Bauverfahren abgewickelt werden. Z.B. Errichtung einer Gartenmauer die höher als 1,5m ist ein Carport oder andere Kleinigkeiten. Wird aber nur in 80% von der Obrigkeit verlangt. LG Walter |
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