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Kategorie: > Verordnungen / Richtlinien / Satzungen |
Kanalanschlussgebühr bei Haus-Aufbau Einspruch? | |
Claudia (Mailadresse bestätigt) 24.06.2009 |
Hallo an alle, ich hoffe, jemand weiß einen Rat für mich. Wir haben vor 2 Jahr auf unser 2-Familienhaus drauf gebaut. Dieser Aufbau entstand auf einem Teil unseres Hauses. Das Flach-Dach wurde entfernt; ein weiteres Stockwerk darauf gesetzt und darauf kam wieder das Dach. Wir haben an keiner Stelle mehr Grundfläche verbaut, als vorher nicht auch schon bebaut war. Nun sollen wir an unsere Stadt einen Betrag in Höhe von 450 € zahlen. Betreff des Schreibens "Neuanschluss eines Kanales". Fakt ist, dass wir in dem benannten Aufbau keine Sanitären-Einrichtungen, sprich kein Wasser haben und auch keine Heizungsrohre. In unserem Haus wohnen nicht mehr Personen als zu vor und es regnet ja auch nicht mehr, seit wir drauf gebaut haben. Meine Frage: Habe ich eine Chance, wenn ich Einspruch einlege. Wenn ja, muss ich bei diesem Einspruch etwas beachten? Vielen Dank im Voraus fürh eure Hilfe. LG Claudia |
Anzahl der unterhalb stehenden Antworten: 3 |
Claudia (Mailadresse bestätigt) 25.06.2009 |
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von sepps vom 24.06.2009! vielen Dank für eure Antworten / Erläuterungen. Ich denke, wir werden einfach mal einen Einspruch verfassen. Wenn wir Glück haben, ziehen sie die Rechnung zurück. Wenn wir Pech haben, müssen wir die Rechnung zahlen. Verlieren können wir nichts, denke ich mal. |
Gast (tröpfchen) (Gast - Daten unbestätigt) 24.06.2009 |
Hallo Claudia, eine allgemein gültige Antwort auf deine Frage ist nicht möglich. In unserem Staat ist die Abwasserregelung eine Sache der Gebietskörperschaft, also in der Regel der Gemeinde. Die haben entsprechende Satzungen erlassen. So gibt es Regelungen, dass Kanal(anschluss)gebühren nach dem Bebauungsfaktor zu zahlen sind, unabhängig davon wieviel überhaupt bebaut wurde. Das heißt, dort zahlst du von Anfang an das Maximum. Andere Regelungen gehen von der tatsächlich bebauten Fläche oder der errichteten Wohnfläche aus. Und wenn die sich ändert, ändert sich auch der zu zahlende Betrag. Für dich gibt es daher nur eine Lösung: Studiere die lokale Abwassersatzung und vergleiche diese mit der bei dir vorliegenden Situation. Gruß aus der Pfalz Tröpfchen |
Gast (sepps ) (Gast - Daten unbestätigt) 24.06.2009 |
Bei Claudia bei uns Österreich würdest du mit deinen Ansinnen sicher erfolglos bleiben /abblitzen ,weil es nicht maßgebend ist ob in den Räumen Abwasser anfällt oder nicht, lediglich die vergrößerte Fläche spielt dabei eine Rolle, dabei muss es nicht unbedingt eine Wohnfläche sein vergrößert wurde. mfg sepp |
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