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Kategorie: > Verordnungen / Richtlinien / Satzungen |
DIN 1988 | |
Robert Ulrich (Mailadresse bestätigt) 22.03.2009 |
Hallo, laut DIN 1988 (TRWI) sind Einrichchtungen beschrieben die das Rückfließen von Badebeckenwasser ins Wasserversorgungsnetz verhindern. Kann mir da jemand welche nennen, so vier Stück. Im Inet finde ich dazu nichts. Danke |
Anzahl der unterhalb stehenden Antworten: 5 |
Gast (Ernster Regulator) (Gast - Daten unbestätigt) 23.03.2009 |
Guten Morgen! Ich denke, die Frage ist so nicht ganz richtig gestellt. Man entscheidet über die Art der Absicherung zunächst, indem man die Kategorie der Flüssigkeit, die abgesichert werden soll, bestimmt. (DIN EN 1717) Da kommt aus meiner Sicht für ein Badebecken nur die Kategorie 5 in Frage. Und da fällt mir dann außer dem genannten freien Auslauf nicht allzu viel ein. Wenn das eine aktuelle Prüfungsfrage sein sollte, befürchte ich, dass der Prüfer aktualisiert werden sollte. Wenn eine andere Kategorie noch in Frage kommen sollte (z.B. 4), in der 1717 steht dann das geeignete Gerät beschrieben. E. Regulator |
Gast (Bernd Gräwinger) (Gast - Daten unbestätigt) 23.03.2009 |
Hallo Herr Ulrich, wie alt ist den ihre DIN 1988? Folgende Sicherungseinrichtungen wurden und werden noch eingebaut. 1. Rohrbe- und Entlüfter 2. Rückflussverhinderer 3. Freier Auslauf Nun kommt auch noch die DIN EN 1717 hinzu: 4. Rohrtrenner Mit freundlichen Grüßen Bernd Gräwinger |
Gast (sepp s) (Gast - Daten unbestätigt) 22.03.2009 |
Hallo Robert wären da nicht Vorschriften wie bei Regenwasseranlagen anzuwenden? mfg sepp |
Robert Ulrich (Mailadresse bestätigt) 22.03.2009 |
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Brunnenbaumeister vom 22.03.2009! Hm Hilft mir nicht wirklich weiter, Die Frage wie sie da steht, ist eine ehemalige Prüfungsfrage für Schwimmmeister. Badewasser bezieht sich also auf Schwimmhallen. Wenn die Frage so gestellt wurde, muss es in der DIN doch auch mindestens 4 Einrichtungen geben die dies verhindern, und genau die brauch ich.. |
Brunnenbaumeister (Mailadresse bestätigt) 22.03.2009 |
Die Din 1988 besagt, dass Nichttrinkwasser nicht in das Versorgungsnetz mit Trinkwasser gelangen darf. Das heiß, Wenn du einen eigenen Brunnen hast, darfst du ihn nicht am Trinkwassernetzt anschließen. Entweder Brunnen oder Trinkwasser beides für ein Haus ohne getrennte Leitungen ist nicht zulässig. Eine Trenneinrichtung für Badewannen wäre ein Wasserhahn bzw. eine Mischbatterie. Denn so kommt kein schmutziges Wasser in das Trinkwassernetz. |
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