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Kategorie: > Verordnungen / Richtlinien / Satzungen |
Brunnen im Kleingarten nach dem Bundeskleingartengesetz | |
netmary netmaryfreenet.de (Mailadresse bestätigt) 27.10.2008 |
Wer kann mir sagen, welche Richtlinien und Verantwortlichkeiten bestehen, wenn jemand in "seinem" sogenannten "Schrebergarten" (Pachtgarten) einen Brunnen zur Wasserversorgung bohren möchte. Eine andere Wasserversorgung ist nicht möglich. Sind ausführende Firmen verpflichtet, den Kunden auf die geltenden Gesetze und sonstige Vorschriften zur Genehmigung oder Ausführung hinzuweisen? |
Anzahl der unterhalb stehenden Antworten: 6 |
netmary netmaryfreenet.de (Mailadresse bestätigt) 29.10.2008 |
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von sepp s vom 28.10.2008! Danke beiden Helfern. Ich muss aber "sepp" recht geben. Bin auf dem Dorf groß geworden und wir haben in den Fischteichen gebadet und aus dem Dorfbach (vor dem Dorf) Osterwasser getrunken und ich lebe heute (60) noch. Ich glaube, das wir bei unseren Kindern heute Alergieen künstlich erzeugen - aber das nur nebenbei! |
Gast (Fred) (Gast - Daten unbestätigt) 28.10.2008 |
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von sepp s vom 28.10.2008! Hallo Sepp, natürlich hast Du vollkommen recht, wir haben auch Sand gegessen, evtl. mit und ohne Hinterlassenschaften anderer Wesen darin. Aber wenn Leute auf der sicheren Seite sein wollen, sollte man m.E. trotzdem auf diese Sachen hinweisen. Grüsse Fred |
Gast (sepp s) (Gast - Daten unbestätigt) 28.10.2008 |
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Fred vom 28.10.2008! Hallo Fred wen ich daran denke in welchen Drechklacken wir als Kinder gebadet haben und macnchmal auch eine Schluck genossen haben haben ohne kramnk zu werden!Bein uns kümmert sich niemand welches Wasser wir selbst trinken.andersd ist es allerdings wenndmandieses anderen zur Verfügung stet mfg sepp |
Gast (Fred) (Gast - Daten unbestätigt) 28.10.2008 |
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von netmary vom 28.10.2008! Hallo, wenn Du da ganz sicher gehen möchtest frage da doch mal bei dem für Dich zuständigen Gesundheitsamt nach und frage dort genau diese Angaben (Planschbecken). Nach der Trinkwasserverordnung müsste Wasser, dass mit dem Körper in Kontakt kommt, Trinkwasserqualität haben. Diesen Nachweis müsstest Du dann durch Wasseruntersuchungen erbringen. Schließlich möchtest Du doch auch die Gesundheit Deiner Kinder nicht gefährden, wenn die beim Planschen mal nen Schluck nehmen. Grüsse Fred |
netmary netmaryfreenet.de (Mailadresse bestätigt) 28.10.2008 |
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Fred vom 28.10.2008! Danke! Diesen und ähnliche Hinweise habe ich auch von anderer Seite schon erhalten. Es gab aber auch Meinungen, dass man nach einem Brunnenbau von den Behörden gezwungen werde, die Wasserqualität regelmäßig kontrollieren zu lassen, auch wenn ich das Brunnenwasser nur zum Gießen der Pflanzen und eventuell auch für das Planschbecken der Kinder benutze. Ist da etwas dran? |
Gast (Fred) (Gast - Daten unbestätigt) 28.10.2008 |
Hallo netmary, mit dieser Frage würde ich mich, da innerhalb Deutschlands unterschiedliche Gesetze gelten, an den örtlichen Wasserversorger und/oder die untere Wasserbehörde (i.d.R. die Kreisverwaltung) wenden. Viel Erfolg Fred |
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