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Kategorie: > Verordnungen / Richtlinien / Satzungen |
Wasserdruck | |
Gast (Hartmut Wirtz) (Gast - Daten unbestätigt) 11.05.2001 |
Hallo! Ich habe eine Frage zum Wasserdruck, der von der Gemeinde mindestens vorgehalten werden muß. Tageszeitabhängig kommt bei mir nur ein Druck von 2,5 bar an. Vielleicht kann mit ja einer weiterhelfen. Gruß Hartmut Wirtz |
Anzahl der unterhalb stehenden Antworten: 2 |
Gast (H. Pehl) (Gast - Daten unbestätigt) 26.05.2001 |
Hallo Herr Wirtz, für die einwandfreie Deckung des üblichen Bedarfs bei Gebäuden mit EG sind mindestens 2bar Versorgungsdruck anzustreben.Für jedes weitere Geschoss ist ein Zuschlag von 0,35bar bereitzustellen. Nachzulesen in DIN 1988 T.1 MfG H. Pehl |
Gast (Wilm T. Klaas) (Gast - Daten unbestätigt) 23.05.2001 |
Sehr geehrter Herr Wirtz, laut Aussagen der Stadtwerke Plettenberg GmbH, ist ein Mindestdruck von 2 Bar vorgeschrieben. Mit freundlichen Grüßen Wilm T. Klaas |
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