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Kategorie: > Verordnungen / Richtlinien / Satzungen |
Entnahme aus Bach | |
henfri hendrikfriedels.name (Mailadresse bestätigt) 20.05.2013 |
Hallo, unser Grundstück grenzt an einen Bach. Jetzt würde ich gerne Wasser zum Bewässern des Garten aus dem Bach entnehmen. Jetzt habe ich schon gesucht und finde: http://wasser.de/aktuell/forum/index.pl?job=thema&tnr=100000000005591&seite=1&begriff=genehmigung entnahme&tin=&kategorie= Aber daraus werde ich nicht ganz schlau. Zur Entnahme steht in dem zitierten Gesetz ja nichts. Eine Alternative wäre ja eine "Grundwasserbohrung" direkt neben dem Bach. Wäre das empfehlenswerter? Ich müsste hier ja dann sicher nur einen Meter tief, oder? Gruß, Hendrik |
Anzahl der unterhalb stehenden Antworten: 2 |
sepp-s (Mailadresse bestätigt) 21.05.2013 |
Hallo henfri wen jemand ein eingetragenes Wasserecht wie Mühle, Sägewerk, Fischereirecht mit Teichen unterhalb deiner gewünschten Wasserentnahmestelle hat,dann wirst du staunen wie ein solcher um jeden Liter Wasser kämpft und so dein ansinnen zunichte macht.Auch das bohren eines Brunnens in unmittelbarer Bachnähe wird man bei Brunnen mit geringer Tiefe wie du meinst als Wasserentnahme aus dem Bach bekämpfen. mfg sepp |
Rainer Kluth rainer.kluthgmx.net (gute Seele des Forums) 21.05.2013 |
Hallo Henfri, wenn Du hier auf "Nummer Sicher" gehen willst, frag bei der zuständigen Wasserbehörde nach. Die können es Dir verbindlich sagen. Da hier sehr oft komunale Satzungen, bzw. die konkrete örtliche Lage eine große Rolle spielen, kann man das aus der Ferne nicht beantworten. Gruß Rainer |
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