Wasser.de Lexikon Shop |
mehr als 6500 Themen und 31600 Antworten |
Zurück zur Übersicht! Kategorie verlassen! |
Datenschutz | FAQ | Hilfe | Impressum | |||||
Kategorie: > Öffentliche Versorgung > Wasserpreise |
Was kann der Vermieter für Brauchwasser verlangen?? | |
Sven Kaleyta (Mailadresse bestätigt) 26.11.2009 |
Hallo, wie die Überschrift schon sagt, was kann er für sein "Brunnenwasser - Brauchwasser" von mir als Mieter verlangen? Im Mietvertrag steht, dass er es zum Trinkwasserpreis verkaufen will. mfg Sven Was kann der Vermieter für Brauchwasser verlangen?? |
Anzahl der unterhalb stehenden Antworten: 7 |
Sven Kaleyta (Mailadresse bestätigt) 28.11.2009 |
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Wilfried vom 27.11.2009! Hallo Wilfried, es wird so werden, dass wir ausziehen. Haben ein Haus gekauft. Aber es kommt ja noch die Abrechnung. Wenn ich neben dem Hausausbau Zeit habe, werd ich berichten. mfg Sven |
Wilfried wilfried.rosendahlrsdsolar.de (gute Seele des Forums) 27.11.2009 |
Hallo Sven, Du hättest Deinen Tread aus dem März fortsetzen sollen, dann wäre allen die Situation schneller klar geworden. http://www.wasser.de/aktuell/forum/index.pl?job=thema&tnr=100000000005179&seite=1&begriff=&tin=100000019-1259330713&kategorie=#4 Also, klipp und klar, es ist nicht zulässig, dass Dein Vermieter nur einen Hahn in der Küche mit Trinkwasser zur Verfügung stellt. Du hast einen gesetzlich abgesicherten Anspruch auf Trinkwasser aus allen Hähnen "für den menschlichen Gebrauch", also auch für Badewasser und Warmwasser in der Küche. Wie Tröpfchen schon schrieb, hast Du das Recht einen Nachweis zu verlangen. Es wäre nett, wenn Du uns über den Fortgang der Sache weiter informierst. Beste Grüße Wilfried |
Gast (tröpfchen) (Gast - Daten unbestätigt) 27.11.2009 |
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Sven Kaleyta vom 27.11.2009! Hallo Sven, wenn dein Vermieter Brunnenwasser "zum menschlichen Gebrauch" im Haus verteilt, so muss dieses Wasser den Vorgaben der Trinkwasserverordnung (TVO) entsprechen. Das heißt, es muss von einem zugelassenen Labor untersucht werden/worden sein. Es steht dir zu, die Untersuchungsergebnisse - zumindest die verbale Bewertung - des Labors einzusehen. Wenn dies geschieht und das Wasser i. O. ist, kann dein Vermieter einen Preis auf örtlichem Niveau berechnen. Dann heißt es für dich zahlen. Wird kein Nachweis geführt, dass das Wasser der TVO entspricht, würde ich nicht zahlen und auf der Lieferung von einwandfreiem (TVO-gerechtem) Trinkwasser bestehen. Wenn das nicht fruchtet, bleibt der Weg zum Gesundheitsamt. Diese Behörde ist für die Überwachung von Eigenversorgungsanlagen zuständig und wird dann mir Sicherheit tätig. Gruß aus der Pfalz Tröpfchen |
Sven Kaleyta (Mailadresse bestätigt) 27.11.2009 |
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Wulf vom 26.11.2009! Hab eine Mietwohnung.Der Brunnen ist im Keller des Hauses. Unser Wasser lief über das Brunnenwasser, das ist jetzt Trinkwasser ( hatte ich schon mal hier gepostet). Problem:Es gibt eine Wasseruhr für das Trinkwasser des ganzen Hauses. Dann noch viele kleinere Uhren für die Verteilung. ABER über die wurde das Trink- und das Brunnenwasser gezählt. Was mach ich, wenn die Abrechnung kommt?? mfg Sven |
Wulf beo.wulfweb.de (gute Seele des Forums) 26.11.2009 |
hallo Sven, was verstehst Du bzw. dein Vermieter hier als Brauchwasser? Bitte mal genau definieren. Gruß Wulf |
Wilfried wilfried.rosendahlrsdsolar.de (gute Seele des Forums) 26.11.2009 |
Hallo Sven, wenn das Brunnenwasser Trinkwasserqualität hat, dann darf er es auch zum Trinkwasserpreis verkaufen. Wenn es keine Trinkwasserqualität hat, darf er es Ihrem Haushalt gar nicht geben. Beste Grüße Wilfried |
Gast (sepps) (Gast - Daten unbestätigt) 26.11.2009 |
Hallo Sven da die Wasserpreise verschieden sind kann man dies so nicht sagen.Trinkwasser wird ab etwa 1€ pro m³ verkauft. Will er dir sein Wasser als Brauchwasser verkaufen damit keine für ihm keine kostenpflichtige Untersuchung anfällt. Willst du dieses als Trinkwasser verwenden? Bist du Mieter der Wohnung /des Hauses oder nur Wasserkäfer zu einer Bewässerung/sonstigen Gewerblichen Nutzung. mfg sepp |
Werbung (2/3) | |