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Kategorie: > Öffentliche Versorgung |
Trinkwasseranschluß | |
Gast (Jens Wolf) (Gast - Daten unbestätigt) 08.09.2004 |
Bin ich gesetzl. verpflichtet mich an die öffentliche Trinkwasserversorgung anzuschließen? |
Anzahl der unterhalb stehenden Antworten: 1 |
Gast (Lothar Gutjahr) (Gast - Daten unbestätigt) 10.09.2004 |
Hallo, wenn die Stadt oder Gemeinde die hier zuständig ist Mitglied eines Wasser und Abwasserzweckverbandes ist und eine entsprechende Satzung erlassen hat ist man verpflichtet ( Nutzungszwang) Entstehende Anschlussgebühren werden nach einem ebenfalls in dieser Satzung festgelegten Prozentsatz fällig. In einer diesbezüglich autonomen Kommune kann der Anschluss ebenfalls nur mit einer gültigen Satzung erzwungen werden. Über das nachträgliche Erheben von Kosten gibt es von Land zu Land unterschiedliche Gesetzgebungen. In Streitfragen lohnt es sich mal bei der Interessengemeinschaft gegen Behördenwillkür nachzufragen. Gruss aus Griechenland Lothar |
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