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Kategorie: > Umwelt > Wasserverschmutzung |
Misthaufen anzeigen? | |
Gast (johanna ) (Gast - Daten unbestätigt) 04.12.2009 |
ich würde gerne einen misthaufen melden. der misthaufen ist riesig, hat keine feste platte drunter, liegt im hang und unten dran ist ein teich. noch ein stück tiefer fliesst ein bach der bald in einen fluss mündet. ich würde diesen misthaufen gerne melden. wo, bei welcher stelle kann ich das tun? wer ist zuständig? |
Anzahl der unterhalb stehenden Antworten: 4 |
Gast (sepps) (Gast - Daten unbestätigt) 05.12.2009 |
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Lothar Gutjahr vom 05.12.2009! Hallo Lothar ich dachte das ist der eigene Misthaufen,dazu gibt es eine Reihe von Vorschriften welche eingehalten werden "müssen".Auf unbefestigten Boden darf der Mist in Österreich nur ein Jahr auf der gleichen Stelle gelagert werden.(Wird aber auch nicht immer eingehalten)Auch die Entfernung zu einem Bach muss eingehalten werden. Das Abwasser von befestigten Düngerstätten darf nicht irgendwo versickert werden sondern muss in eine dichte Grube einfließen Eigener /Pacht-Grund zum ausbringen muss ausreichend vorhanden sein.Es gibt Vorschriften wieviel Grund man pro Großvieheinheit benötigt damit es zu keiner Überdüngung kommt.Ausbringeverbot im Winter. Da kommt auf den "Besitzer" des Misthaufen einiges zu wen die Behörden einschreiten. mfg sepp PS habe einmal gelesen das man auf alten Schiffen Schweinezucht betreibt/ und alles ins Meer entsorgt . |
Lothar Gutjahr erfinderleint-online.de (gute Seele des Forums) 05.12.2009 |
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von sepps vom 04.12.2009! Hallo Sepp, dann kann Johanna warten bis der Misthaufen die nächste Strasse überquert oder ? So Dinger habe ich vor der Wende in der DDR gesehen. Da wurde der Mist aus dem Gebäude der Schweinezucht geschoben und wälzte sich allmählich den Hang hinunter. Muß man nicht haben. Gruß Lothar |
Lothar Gutjahr erfinderleint-online.de (gute Seele des Forums) 05.12.2009 |
Hallo Johanna, zuständig ist die Gewässeraufsicht, welche in den allermeisten Fällen zur unteren Wasserbehörde gehört. Diese wiederum ist üblicherweise in den Landratsämtern angesiedelt. Ich würde an deiner Stelle dort anrufen und fragen, ob sich das jemand ansehen kann, ob das so normal ist. Sage einfach, dir kommt das nicht geheuer vor, nach allem was man so liest und hört. Dann sollten die von sich aus hingehen und du brauchst keine Anzeige im üblichen Sinne zu machen. Gruß Lothar |
Gast (sepps ) (Gast - Daten unbestätigt) 04.12.2009 |
Lieber nicht warte bis die Behörde selbst aktiv wird. |
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