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Kategorie: > Umwelt > Wasserverschmutzung |
Max. Einleitung von Abwasser in einen Vorfluter | |
Karsten (Mailadresse bestätigt) 14.09.2010 |
Hallo zusammen, stehe gerade ein wenig auf dem Schlauch. Gibt es einen gemessen am Abfluss des Vorfluters an der Einleitstelle zulässigen prozentualen Höchstanteil gereinigeten Abwassers, das eingeleitet werden darf? Virtuelles Beispiel: Kläranlage A entlässt 0.5 m3/s in einen Fluss, der kurz vor der Kläranlage selbst nur einen Abfluss von 1 m3/s hat. --> 33 % Abwasser nach Zufluss. Gibt's da Beschränkungen und wenn ja, wie sehen die aus. Richtig genial wäre eine zitierbare Quelle ;-) Danke und Gruß, K. |
Anzahl der unterhalb stehenden Antworten: 5 |
Karsten (Mailadresse bestätigt) 15.09.2010 |
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von tröpfchen vom 15.09.2010! Jau, danke: das WHG! Gar nicht mehr dran gedacht :-) § 57 "Einleiten von Abwasser in Gewässer" bringts zu Tage http://www.bundesrecht.juris.de/whg_2009/__57.html Feste Zahlen gibt es sinnvollerweise wohl tatsächlich nicht. |
Gast (tröpfchen) (Gast - Daten unbestätigt) 15.09.2010 |
Hallo Karsten, die Einleitung von Abwasser in ein Gewässer bedeutet in Deutschland eine Gewässernutzung, die nach dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) genehmigungspflichtig ist. Leider ist mir nicht bekannt, ob geregelte Mengenbegrenzungen (absolut bzw. relativ) bestehen. Qualitative Regelungen können aus der Abwasser-Verordnung (AbwV) entnommen werden. WHG und AbwV findest du beide im internet. Gruß aus der Pfalz Tröpfchen |
Karsten (Mailadresse bestätigt) 15.09.2010 |
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von sepps vom 14.09.2010! Danke für die Antworten, Sepp und Walter. @Sepp: Das Beispiel war tatsächlich ein Phantasiebeispiel, um meinen kryptischen Fragesatz zu verdeutlichen ;-) @Walter: Danke, das scheint mir da vernünftigste. Ich hab auch nirgends feste Zahlen finden können. Während meiner Masterarbeit war mein Untersuchungsgebiet an einem kleinen Flüsschen im Tschechischen. Da sorgte der kommunale Kläranlagenablauf für eine Verbesserung des ökologischen Zustands, da vorher alles von Industrieabwässern platt gemacht war (kein Scherz). Was mein konkretes Problem angeht, werd ich wohl mal die zuständigen Ämter (ächtz) kontaktieren. Danke und Gruß, Karsten |
Gast (Walter) (Gast - Daten unbestätigt) 15.09.2010 |
Hallo Karsten Eine Faustregel gibt es sicher nicht da jedes Gewässer individuell betrachtet werden muss. Es werden im zuge eines Verfahrens vom Amtssachverständigen der ökologische Zustand vom Vorfluter sowie das Einzugsgebiet und der minimale und maximale Durchfluss beurteilt. Auch ob im Unterlauf bereits genehmigte Einleitungen sind und durch die zusätzliche Einleitung eine Verschlechterung stattfindet. Div. Einleitungsgrenzwerte sind sowieso gesetzlich festgelegt. lg Walter |
Gast (sepps ) (Gast - Daten unbestätigt) 14.09.2010 |
Hallo Karsten da habe ich schon das Gefühl dass man da ein Auge zugedrückt hat! Allerdings kommt es auch darauf an wie hoch belastet das eingeleitete Abwasser ist,so dass es durchaus der Fall sein kann dass eine solche Genehmigung vertretbar ist. mfg sepp |
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