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Kategorie: > sonstiges |
Nebenkostenabrechnung bei ungeeichten Zählern | |
Gast (Fred) (Gast - Daten unbestätigt) 24.01.2011 |
Hallo zusammen, Aufgrund eines neuen Urteils des Bundesgerichtshofes vom 17.11.2010 (VIII ZR 112/10) spielt es nicht unbedingt eine Rolle, ob der Zähler noch geeicht ist, sofern der Vermieter durch Gutachten nachweisen kann, dass der abgelesene Wert / Verbrauch zutreffend ist. Gelingt ihm (dem Vermeiter) dieser Nachweis, stehe einer Verwendung der Messwerte § 25 Abs. 1 Nr. 1 a EichG nicht entgegen. Das Gutachten muss dann belegen, dass die Messtolerenzgrenzen eingehalten worden sind. Dem Vermieter ist jedoch trotzdem zu empfehlen, die Messgeräte in regelmäßigen Abständen zu warten, da ihn hinstichlich der Richtigkeit der Werte bei nichtgeeichten Messgeräten die Beweislast trifft. Grüsse Fred |
Anzahl der unterhalb stehenden Antworten: 3 |
Lothar Gutjahr erfinderleint-online.de (gute Seele des Forums) 26.01.2011 |
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von KIM ALEXANDER vom 26.01.2011! Hallo K.A., lange nicht mehr gelesen. Ich denke eher, das ist pure Unwissenheit. Und dass der Gestzgeber das nun so regelt ist für den Vermieter oder Versorger auch nicht riskant. Die tatsäclich defekten Zähler zeigen zu 99% eher zu wenig an. Nachträglich noch ein "GUT JAHR" zu dir. Lothar |
Gast (KIM ALEXANDER) (Gast - Daten unbestätigt) 26.01.2011 |
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Lothar Gutjahr vom 24.01.2011! Frage: Warum setzt ein "guter" Vermieter überhaupt nicht (mehr) geeichte Messgeräte ein? Eine mögliche Antwort: Vielleicht will er unbedingt den staatlich anerkannten Prüfstellen für Messgeräte Einnahmen verschaffen ;-) |
Lothar Gutjahr erfinderleint-online.de (gute Seele des Forums) 24.01.2011 |
Danke Fred für diese Info. Das wird natürlich den bisherigen Ratz batz schnell erledigt Fällen einen Riegel vorschieben. So betrachtet nicht verbraucherfreundlich. Aber immerhin muß dann der hohe Verbrauch irgendwie plausibel nachgewiesen werden. Gruß Lothar |
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