Gast (Dr.Jürgen Mäder) (Gast - Daten unbestätigt)
31.05.2000
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Wir betreiben ein Wasserkraftwerk seit Jahrzehnten (Wasserrecht seit 1790). Seit Jahren wird bachaufwärts von einer Hauptquelle immer mehr Trinkwasser entnommen und das Abwasser in ein anderes Tal abgeleitet. Der Bachlauf liegt nun bei gleichbleibender Entnahme durch unser Kraftwerk immer trockener. Jetzt wird vom Wasserwirtschaftsamt eine Mindestwassermenge von uns eingefordert, obwohl die Wasserknappheit im natürlichen Bachlauf vom verminderten Wasserfluß vor der Entnahme herrührt. Wer weiß Rat?
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