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Kategorie: > Technik > Wasserverbrauch / Zähler / Rohrbruch
Wechsel des Wasserzählers
Gast (Dirk Zimmermann)
(Gast - Daten unbestätigt)

  26.10.2010

Guten tag

Ich wollte mal nachfragen ,ob der Vermieter den Kaltwasserzähler wechseln darf ohne dem zugehörigen Miter zu Informieren . Wir konnten uns auch nicht den alten stand aufschreiben geschweige das wir irgent eine benachrichtigung darüber bekommen haben . Das haben die still und heimlich wohl gemacht , ist uns nur aufegefallen weil wir das auf unsere Jahreabrechnung gesehen haben , und wir das dopplte an wasser haben als im letzten Jahr .
Ist denn das rectlich und was knn man da machen ??



Anzahl der unterhalb stehenden Antworten: 5
Gast (sepps )
(Gast - Daten unbestätigt)

  28.10.2010
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Dirk vom 28.10.2010!  Zum Bezugstext

Hallo Dirk  ein Anwalt   kostet  sicher  mindestens  200€ ob sich das lohnt den wender Vermieter Gerichtserfahrung hat ziehst du leicht den   kürzeren  und un  du musst neben den anwaltskosten auch noch die deiner Ansicht nach  erhöhte Rechnung bezahlen.(es kommt sicher auch auf den Streitwert an)In Österreich gäbe   es eine Konsumenten Informationsstelle .Um wieviel Mehrverbrauch geht es deiner  Ansicht nach?
mfg sepp
Gast (Dirk)
(Gast - Daten unbestätigt)

  28.10.2010
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von sepps vom 27.10.2010!  Zum Bezugstext

ok danke , kann man dagegden irgentwas machen ? So mit Anwalt oder so ?
Gast (sepps )
(Gast - Daten unbestätigt)

  27.10.2010
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von Dirk vom 27.10.2010!  Zum Bezugstext

Hallo  Dirk wen  der Zähler  vom Versorger gewechselt wird, dürfte so  etwas in Ordnung gehen nicht aber wen dies der Vermieter  selbst macht ,  ohne dir den Zählerstand anhand des noch  nicht  ausgebauten  Zählers zu zeigen  mitzuteilen damit du selbst  den Zählerstand kontrollieren  kannst  .  Nach dem Ausbau kann man den Zählerstand mit Hilfe von PresseLuft gewaltig nach   vorne drehen diesen also manipulieren.
mfg sepp
Gast (Dirk)
(Gast - Daten unbestätigt)

  27.10.2010
Dieser Text bezieht sich auf den Beitrag von sepps vom 26.10.2010!  Zum Bezugstext

der Zähler ist der normale Kaltwasserzähler , für den verbrauch meiner Wohnung . ist jetzt nur die frage ob die vermieter das einfach so machen dürfen ohne mich zu Informieren und mir den alten Zählrstand nicht mitzuteieln .
Gast (sepps)
(Gast - Daten unbestätigt)

  26.10.2010

Hallo  Dirk  erst mal die Frage ist   es ein  Hauptzäher/ Subzähler  war dieser Zähler überhaupt geeicht .Einem  Hauptzähler darf   nur  der Versorger  wechseln da diese ja plombiert sind. aber  auch ein  Subzähler muss in  6  Jahresabständen  geeicht werden wen dieser wie in deinem  Fall zur Abrechnung  verwendet wird .
mfg sepp



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